Heftführung in der Oberstufe benotbar?

  • Quittengelee . Ich habe zwar nicht in Vollzeit,aber habe mit 18 Unterrichtsstunden schon viel zu tun. Wir haben es in der Fachkonferenz so besprochen,dass man pro Halbjahr einmal die Heftführung mit bewerten muss und diese dann in die mündliche Beteiligung mit einfließt. In Englisch gestaltet dies sich schwierig und daher habe ich aus Neugierde gefragt.

  • In Mathematik in Klasse 5/6, in Französisch im 1. Lernjahr.


    In anderen Schulformen, in denen die Schüler erst noch lernen müssen, Organisation zu halten und das auch konsequent durchzuziehen, sehe ich größeren Bedarf, dass die jeweiligen Kollegen das regelmäßig kontrollieren und entsprechend dem Lernziel ("Meine Arbeitsmaterialien sind vollständig und übersichtlich bearbeitet."). bewertet wird.

  • Quittengelee . Ich habe zwar nicht in Vollzeit,aber habe mit 18 Unterrichtsstunden schon viel zu tun. Wir haben es in der Fachkonferenz so besprochen,dass man pro Halbjahr einmal die Heftführung mit bewerten muss und diese dann in die mündliche Beteiligung mit einfließt. In Englisch gestaltet dies sich schwierig und daher habe ich aus Neugierde gefragt.

    Warum beschließt man sowas?

  • Warum beschließt man sowas?

    Weil in Fachkonferenzen immer wieder unsinnige Dinge beschlossen werden - die auch geltenden Verordnungen und Gesetzen zuwider laufen können.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • In Niedersachsen darf man Mappen und Hefte gar nicht benoten. Egal, in welcher Klasse. Es sei denn, die Mappe oder das Heft wurde ausschließlich in der Schule bearbeitet und nie mit nach Hause gegeben. Dann darf man sie benoten als sogenannte fachspezifische Leistung. Ich weiß, dass sich viele Lehrkräfte nicht daran halten, "weil man das schon immer so gemacht hat". So lange Eltern nicht aufbegehren, kann man das machen. Wenn sie aufbegehren, wird die Note ganz schnell kassiert.

  • In Niedersachsen darf man Mappen und Hefte gar nicht benoten. Egal, in welcher Klasse. Es sei denn, die Mappe oder das Heft wurde ausschließlich in der Schule bearbeitet und nie mit nach Hause gegeben. Dann darf man sie benoten als sogenannte fachspezifische Leistung. Ich weiß, dass sich viele Lehrkräfte nicht daran halten, "weil man das schon immer so gemacht hat". So lange Eltern nicht aufbegehren, kann man das machen. Wenn sie aufbegehren, wird die Note ganz schnell kassiert.

    Sorry, aber das stimmt so nicht. Natürlich könnte man Mappen als besondere Form der Lerndokumentation auch bewerten, dies sehen die KCs sogar explizit als Möglichkeit vor. Im Übrigen sind auch andere zu Hause entstandene oder teilweise dort bearbeitete Lernprodukte bewertbar, klassischstes Beispiel hierfür ist die Seminarfacharbeit in der gymnasialen Oberstufe.

  • Wir haben es in der Fachkonferenz so besprochen,dass man pro Halbjahr einmal die Heftführung mit bewerten muss und diese dann in die mündliche Beteiligung mit einfließt.

    Ich würde die Schulleitung mit Verweis auf die von Bolzbold zitierte rechtliche Grundlage bitten, diesen Konferenzbeschluss zu beanstanden, dann ist Ruhe im Karton.

  • Abinadi fragt, ob Heftführung in der Sek II noch gemacht würde, bewertet sie aber selbst in Sek I.


    Ich wäre sehr dankbar, wenn meine Sek II-Schüler*innen ihre Hefte führen würden. Das tun sie meist nicht. Das ist schlecht für sie. Ich erwarte von ihnen, dass sie das Material, was ich ihnen gebe, zumindest geordnet abheften, damit sie wiederfinden, was wir angeblich "noch nie gemacht" haben.


    Klar, das geht auch elektronisch. Aber da finden sie erst recht nichts wieder, so blödsinnig sich das anhört. Alles ist irgendwie in "Downloads" drin, abgespeicherte Dateien haben keine bezeichnenden Namen, so viel Kraut und Rüben findet man in keinem Rucksack.


    Auf diese Verantwortung für das eigene Gedöns sollten sie eigentlich längst vorbereitet sein, von daher ist das mit der Heftkontrolle nicht so verkehrt. Wobei ich das an deiner Stelle, Abinadi, wirklich so einfach und rasch wie möglich machen würde und deine Ankündigung mehr als "Drohgebärde" verstehen würde. Wenn es alle Kolleginnen und Kollegen machen, lernen die SuS es vielleicht.


    Aber letztlich ist das wie Zimmer aufräumen. Funktioniert nie so richtig.

  • Klar, das geht auch elektronisch. Aber da finden sie erst recht nichts wieder, so blödsinnig sich das anhört. Alles ist irgendwie in "Downloads" drin, abgespeicherte Dateien haben keine bezeichnenden Namen, so viel Kraut und Rüben findet man in keinem Rucksack

    Absolut! Soweit ist das sicherlich auch unsere Aufgabe den Schülern beizubringen, wie man digital Ordnung halten kann und sich die Fotos vom letzten Tafelanschrieb nicht irgendwo zwischen zwei Dutzend Partyfotos vom letzten Wochenende wiederfindet.

    Daraus schließe ich jedoch nicht automatisch einen Notwendigkeit zur Kontrolle oder direkten Bewertung.

    Ich sehe das ähnlich wie mit Hausaufgaben in der Sek.II. Ich erkläre meinen Schülern immer und immer wieder, dass sie sich in meinen Fächern (Deutsch und Fremdsprache) hinsichtlich ihrer schriftlichen Leistung nur verbessern können, wenn sie eben auch schreiben und dass die Hausaufgaben in diese Richtung ausgelegt sind. Englischsprachige Serien und das Lesen englischsprachiger Bücher wird ihnen nur im minimalen Rahmen helfen, Struktur und Argumentation zu verbessern. Trotzdem kontrolliere ich Hausaufgaben in der Sek. II nicht mehr, so viel Eigenverantwortung muss man den angehenden Abiturienten meiner Meinung nach zumuten.

  • ... besprochen,dass man pro Halbjahr einmal die Heftführung mit bewerten muss und diese dann in die mündliche Beteiligung mit einfließt. In Englisch gestaltet dies sich schwierig und daher habe ich aus Neugierde gefragt.

    Dann würde ich ggf. die Kolleginnen, die abgestimmt haben, fragen, welche Kriterien sie dafür ansetzen. Übersicht ausdrucken und den SuS vor Weihnachten mitgeben zur Aufarbeitung und nach den Ferien nur random einzelne Hefter einsammeln, ginge das?

  • Ich würde die Schulleitung mit Verweis auf die von Bolzbold zitierte rechtliche Grundlage bitten, diesen Konferenzbeschluss zu beanstanden, dann ist Ruhe im Karton.

    Der Hinweis von mir weiter oben für NDS gilt im Übrigen auch für NRW: Die Lehrpläne, auf die §15 APO-GOSt verweist, sehen auch in NRW explizit die Möglichkeit der Bewertung von Elementen zur Unterrichtsarbeit wie z.B. Lerntagebüchern, Protokollen u.ä. vor. Ein grundsätzliches Verbot, die Hefterführung als Teilkriterium zur Beurteilung der sonstigen Mitarbeit heranzuziehen, vermag ich darin nicht zu erkennen. Das ganze steht und fällt mit transparenten Kriterien, welche Bezug auf die Kompetenzerwartungen aus den Lehrplänen nehmen.


    PS: Wie weiter oben beschrieben, bin ich selbst allerdings kein Fan eines solchen Vorgehens. Insbesondere aus arbeitsökonomischen Gründen kann ich nur dringend davon abraten, sich zusätzlich auch noch "Korrekturen" Heftern aufzuerlegen. Der Bereich der sonstigen Mitarbeit lässt sich auch weniger aufwendig und dennoch kriteriengeleitet und transparent beurteilen.

  • Die Sache ist sehr einfach: Es ist nicht zulässig, die Heftführung zu benoten, da nicht zweifelsfrei feststeht, wer die Leistung erbracht hat.


    (Und wir wissen doch, wie viele Eltern Abende damit zubringen, die Mappen ihrer Kinder "auf Vordermann" zu bringen!

    Also, auch wenn's viele Kollegen tun: Ein klares Nein.

    Das Gleiche gilt selbstverständlich für Hausaufgaben, auch wenn dies immer wieder gemacht wird.

    (Das hat auch nichts mit dem Bundesland zu tun)

  • Die Sache ist sehr einfach: Es ist nicht zulässig, die Heftführung zu benoten, da nicht zweifelsfrei feststeht, wer die Leistung erbracht hat.

    Ich hatte weiter oben schon beschrieben, dass die Tatsache, dass Leistungen nicht nur unter Aufsicht in der Schule erbracht wurden, kein Ausschlussgrund für die Bewertbarkeit darstellen. Das beste Beispiel hierfür ist die m.W.n. in allen Bundesländern obligatorische Seminarfacharbeit in der Oberstufe.


    PS: Ausnahme hiervon sind die schriftlichen Arbeiten ("Klausuren"/"Klassenarbeiten"), die in der Tat unter Aufsicht anzufertigen sind.

  • Ich hatte weiter oben schon beschrieben, dass die Tatsache, dass Leistungen nicht nur unter Aufsicht in der Schule erbracht wurden, kein Ausschlussgrund für die Bewertbarkeit darstellen. Das beste Beispiel hierfür ist die m.W.n. in allen Bundesländern obligatorische Seminarfacharbeit in der Oberstufe.


    PS: Ausnahme hiervon sind die schriftlichen Arbeiten ("Klausuren"/"Klassenarbeiten"), die in der Tat unter Aufsicht anzufertigen sind.

    Nein, es ist anders herum.


    Ich zitiere, weil auf die Schnelle gefunden, aus dem bayrischen Schulrecht: "Hausaufgaben werden – wie der Name sagt – zu Hause geschrieben. Eine Kontrolle dahingehend, ob sie allein und selbstständig angefertigt wurden, ist nicht möglich. Daher ist eine Benotung als Prüfungsaufgabe nicht zulässig. Der Zweck ist nicht die Leistungsfeststellung, sondern die Einübung des Unterrichtsstoffs. Eine Ausnahme besteht für zu Hause angefertigte Aufgaben, die ausdrücklich als Leistungskontrollen vorgesehen sind. Das sind insbesondere Seminararbeiten " (Bayerisches Schulrecht)


    Die Seminarfacharbeit ist also tatsächlich eine Ausnahme, deswegen muss unter sie ja auch eine eigenhändig unterschriebene "Erklärung der selbständigen Anfertigung" drunter.

  • Weil in Fachkonferenzen immer wieder unsinnige Dinge beschlossen werden - die auch geltenden Verordnungen und Gesetzen zuwider laufen können.

    Das ist doch Quatsch. Bei uns wurde noch nie Blödsinn beschlossen. Das heißt aber nicht, dass Lehrkräfte (inkl. mir) nicht auch manchmal Blödsinn machen 🤣

  • Das ist doch Quatsch. Bei uns wurde noch nie Blödsinn beschlossen.

    Na ja, die Aussage ist vielleicht etwas pauschal, also die von Wolfgang Autenrieth meine ich, entspricht aber doch meiner Beobachtung, dass viele Lehrkräfte wenig Ahnung von Dienstrecht und Schulrecht haben - und oftmals auch noch seltsam stolz darauf sind.

    Wenn jetzt der Fachvorstand / Fachsprecher / Fachbetreuer oder wie auch immer der Vorsitz der Fachkonferenz im jeweiligen Bundesland heißt, auch zu dieser Spezies gehört und in der Fachkonferenz niemand sitzt, der einen juristischen Blick auf Beschlüsse hat, kann das schon recht schnell und oft passieren. Heißt aber natürlich nicht, dass das an allen Schulen der Fall sein muss.

  • Na ja, die Aussage ist vielleicht etwas pauschal, also die von Wolfgang Autenrieth meine ich, entspricht aber doch meiner Beobachtung, dass viele Lehrkräfte wenig Ahnung von Dienstrecht und Schulrecht haben - und oftmals auch noch seltsam stolz darauf sind.

    Sich damit zu befassen macht auch selten spaß. Ist aber wichtig, nicht nur in der Schule. Stolz darauf sein finde ich ehrlich gesagt befremdlich.

  • Ich meinte damit die Kollegen, die das "Ach so, ne, von Schulrecht hab ich keine Ahnung!" vor sich hertragen, wie manche Schüler die Aussage "Mathe kann ich sowieso nicht."

    "Spaß" ist vielleicht auch die falsche Kategorie, mehr Kollegen sollten aber verstehen, dass fundierte Rechtskenntnis größere Handlungssicherheit gibt und auch dabei hilft, sich gegen willkürliche Entscheidungen von Gremien oder Schulleitungen zu wehren.

    Wie sagt fossi74 immer so schön: "Ein Blick ins Gesetz spart viel Geschwätz." Sehen aber leider viele Kollegen anders.

    • Offizieller Beitrag

    Ich meinte damit die Kollegen, die das "Ach so, ne, von Schulrecht hab ich keine Ahnung!" vor sich hertragen, wie manche Schüler die Aussage "Mathe kann ich sowieso nicht."

    "Spaß" ist vielleicht auch die falsche Kategorie, mehr Kollegen sollten aber verstehen, dass fundierte Rechtskenntnis größere Handlungssicherheit gibt und auch dabei hilft, sich gegen willkürliche Entscheidungen von Gremien oder Schulleitungen zu wehren.

    Wie sagt fossi74 immer so schön: "Ein Blick ins Gesetz spart viel Geschwätz." Sehen aber leider viele Kollegen anders.

    Das wäre auch eine Erklärung dafür, dass mein Beitrag mit dem Verweis auf die APO-GOSt faktisch ignoriert wurde. Die individuellen pädagogischen Ansichten zu Hausaufgaben oder Heftführung interessieren bei den Vorgaben zur Notengebung in der Regel weniger. Und der pädagogische Freiraum sollte nicht primär dem eigenen Gusto unterworfen sein.

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