Homeoffice-Pauschale 2023 statt Arbeitszimmer

  • Für Teilzeitkräfte kann sich bei Inanspruchnahme dieser Regelung jedoch ein Nachteil ergeben - weil dann keine 210 Arbeitstage anerkannt werden - sofern sich in der Stundenplanung ein freier Tag ergibt.

    Du sprichst so, als könnten Lehrer sich das aussuchen. Die Definition fürs Arbeitszimmer hat sich geändert. Ein Arbeitszimmer besitzt offiziell nur noch, wessen erste Tätigkeit dort stattindet.


    Und das Teilzeitargument ist Quatsch und auch völlig vom Stundenplan unabhängig. Dann hat die Teilzeitkraft halt täglich zwei Stunden in dem Zimmer gearbeitet. Problem gelöst.

  • Dann hat die Teilzeitkraft halt täglich zwei Stunden in dem Zimmer gearbeitet. Problem gelöst.

    Es geht eben hier um Tage und nicht um Stunden im Homeoffice. Wenn die Teilzeitkraft nur 2 oder 3 Tage an der Schule ist, heißt es doch nicht, dass Sie danach nicht mehr im HO arbeitet.

  • Wenn du zur Schule fährst, machst du doch kein Homeoffice. Dass Lehrkräfte ihre Arbeit Zuhause vorbereiten, ist ja normal. Mit 210x7€ setzt du mehr ab, als die 1260 €, die du fürs Arbeitszimmer absetzen könntest. Und bekommst zusätzlich die Fahrtkosten angerechnet.
    Steuerzahler lieben diesen Trick!

    Da hast du dann wohl geschlafen ,das ist bei Lehrern anders.

    daher kannst du jeweils 210 Tage absetzen!

  • Dacht' ich mir es doch. Da steht eindeutig:

    Ich mache meine Steuererklärung mit den Wiso Steuertipps vom BUHL Verlag. Die bieten auch regelmäßige Newsletter usw. Das Thema Lehrer wurde dort explizit behandelt. Ja, es ist so, da uns kein geeigneter Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung steht, sind wir eine pri<<

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Da hast du dann wohl geschlafen ,das ist bei Lehrern anders.

    daher kannst du jeweils 210 Tage absetzen!

    Dann hast du geschlafen, weil ich das bereits oben präzisiert habe.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Dann hast du geschlafen, weil ich das bereits oben präzisiert habe.

    Nee, du hast da irgendwelchen völligen Unfug von Nachteilen usw. geschrieben und kein Nullsummenspiel, weil eben beides bei uns geht, auch ohne ein eigenes Arbeitszimmer zu haben und damit auch nichts mehr geteilt werden muss bei zwei Personen im Haushalt usw.

    Für viele also ein deutlicher Vorteil, zumal Arbeitsmittel und Einrichtungen weiterhin abzusetzen gehen zusätzlich.

    Und auch keinerlei Nachteile für Teilzeit, denn der freie Tag in der Schule wirkt sich 0,0 auf die Tage HO-Pauschale aus.

  • Ging ja auch durch. Mach ich dieses Jahr wieder so. Wollte nur wissen, ob die 192 Tage schon das Maximum sind. Was gebt ihr so an?

    Weiß ich gar nicht mehr, aber ich glaube es waren 200 in 2023. Das war aber nur geschätzt, sollte aber einigermaßen passen.

  • Weiß ich gar nicht mehr, aber ich glaube es waren 200 in 2023. Das war aber nur geschätzt, sollte aber einigermaßen passen.

    Never change a running system. Ich bleibe dann bei den bewährten Tagen für HO und Schule. Gibt es eigentlich eine "Werbekostengrenze"? Sprich: Darf mein Arbeitslaptop keine 3000€ kosten (und das kostet ein Macbook Pro ja spielend)? Dass ich keine 10000€ an Arbeitsmitteln zusammen kriege, ist schon klar. Aber in einem teuren Jahr mit neuen Möbeln und EDV können schon ein paar Tausender zusammen kommen. Wird da gemeckert?

  • Ich hab dieses Jahr 4000€ an Arbeitsmitteln abzusetzen. Dazu kommen 1000€ an Fahrtkosten und 1260€ Home-Office. Also Steuerbrutto wird um gute 6000€ gesenkt. Werde im Januar berichten, ob es ohne Probleme durchging. Denke aber schon.

  • Ich bin es leid, mein Privattelefon wie selbstverständlich für dienstliche Zwecke zu nutzen (elterliche Mails und Anrufe, Kommunikation in der vom Schulleiter angeordneten Messenger-App, Fotos und Videos von Unterrichtssituationen zur Reflexion und als Abschiedserinnerung für die SuS...).


    Kann ich mir ein Diensthandy kaufen und es absetzen?

    Wie ist es mit der dafür benötigten SIM Karte und den anfallenden monatlichen Kosten?


    Viele Grüße

  • Ich habe Handys bisher immer mit 50% beruflicher Nutzung absetzen können. Die Kosten für den Vertrag ebenfalls anteilig.

  • Wenn Du dem Finanzamt gegenüber nachweisen kannst, dass Du über einen zweiten Mobilfunkanschluss für private Zwecke verfügst, müssen sie Dir die Kosten für den dienstlichen Anschluss vollumfänglich anerkennen mit allen hierbei entstehenden Kosten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich habe Handys bisher immer mit 50% beruflicher Nutzung absetzen können. Die Kosten für den Vertrag ebenfalls anteilig.

    Ich ebenso, ging bisher immer durch. Auch neue Handys setze ich anteilig ab.


    EIgenes Handy habe ich nie probiert, mir wäre es zu aktig, zwei Geräte mit rum zu schleppen.

  • Ich ebenso, ging bisher immer durch. Auch neue Handys setze ich anteilig ab.


    EIgenes Handy habe ich nie probiert, mir wäre es zu aktig, zwei Geräte mit rum zu schleppen.

    Müsstet ihr da etwas nachweisen?

    Wie ist es z.B. wenn der Dienstherr ein I-Pad stellt und genug Telefone in der Schule vorhanden sind?

    Dann kann ich ja nur anteilig meinen Internetvetrag absetzen aber kein Gerät, oder?

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Müsstet ihr da etwas nachweisen?

    Wie ist es z.B. wenn der Dienstherr ein I-Pad stellt und genug Telefone in der Schule vorhanden sind?

    Dann kann ich ja nur anteilig meinen Internetvetrag absetzen aber kein Gerät, oder?

    Hat dein iPad eine SIM-Karte und Telefonummer? Kann verlangt werden, dass man abends um 18 Uhr wieder in die Schule fährt um ein Telefonat zu führen?


    Das Finanzamt schert sich nicht um zwei Mark 50 für ein Telefon.

  • Wenn Du dem Finanzamt gegenüber nachweisen kannst, dass Du über einen zweiten Mobilfunkanschluss für private Zwecke verfügst, müssen sie Dir die Kosten für den dienstlichen Anschluss vollumfänglich anerkennen mit allen hierbei entstehenden Kosten.

    Diese Kosten mindern als Werbungskosten jedoch nur dein zu versteuerndes Einkommen. Je nach Steuersatz liegt die Steuerrückerstattung zwischen 20 und 35%. Daher trägst du zwischen 65 - 80% der Kosten aus eigener Tasche - und hast zusätzlich die Kosten für das private Handy. Schwäbisch geht anders.
    Ich besitze ein Handy mit Dual-SIM. Die Prepaid-Karte für die dienstliche Erreichbarkeit durch Eltern und Schüler (bei Ausflügen/Schullandheim) habe ich extra abgesetzt - zusätzlich zum normalen Anschluss, den ich mit 20% abgesetzt habe.
    Ein zweites Handy wäre mir zu teuer gewesen.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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