Wenn du zur Schule fährst, machst du doch kein Homeoffice. Dass Lehrkräfte ihre Arbeit Zuhause vorbereiten, ist ja normal. Mit 210x7€ setzt du mehr ab, als die 1260 €, die du fürs Arbeitszimmer absetzen könntest. Und bekommst zusätzlich die Fahrtkosten angerechnet.
Steuerzahler lieben diesen Trick!
Homeoffice-Pauschale 2023 statt Arbeitszimmer
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Wenn du zur Schule fährst, machst du doch kein Homeoffice. Dass Lehrkräfte ihre Arbeit Zuhause vorbereiten, ist ja normal.
ist erfreulicherweise/überraschenderweise nicht richtig, denn in § 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 2 EStG. steht: "Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird."
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Wenn du zur Schule fährst, machst du doch kein Homeoffice. Dass Lehrkräfte ihre Arbeit Zuhause vorbereiten, ist ja normal. Mit 210x7€ setzt du mehr ab, als die 1260 €, die du fürs Arbeitszimmer absetzen könntest. Und bekommst zusätzlich die Fahrtkosten angerechnet.
Steuerzahler lieben diesen Trick!Der Dienstherr liebt diesen Trick. Passt gut zum privaten Geld verschwenden.
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Wenn du zur Schule fährst, machst du doch kein Homeoffice.
Doch an vielen Schultagen 1/3 bis 1/2.
Montags 4 Stunden Unterricht - Mittags heim und nachmittags zu Hause. Ähnlich auch an anderen Tagen.
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Ich habe jedenfalls einfach die 1260 € als Pauschale fürs Arbeitszimmer eingetragen und keinerlei Tagesangaben gemacht, genau wie in den Jahren zuvor. Nur dass ich in den Vorjahren etwas weniger hatte, wenn ich die ganzen Kosten einzeln aufgeschlüsselt habe (also anteilige Kosten für die Wohnung + Einrichtungsgegenstände).
Zusätzlich hatte ich noch 198 Tage für Fahrten (ein paar Samstagsfahrten wegen Sonderterminen, einige Fahrten in den Schulferien, da ich als erweiterte Schulleitung hin musste, ein paar Krankheitstage Abzug).
War Null Problemo.
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Doch an vielen Schultagen 1/3 bis 1/2.
Montags 4 Stunden Unterricht - Mittags heim und nachmittags zu Hause. Ähnlich auch an anderen Tagen.
Das ist ja bereits seit 500 Jahren so.
Die Homeoffice-Pauschale wurde doch eingeführt, wenn während Corona Fernunterricht stattfand oder Leute nicht in die Firma fahren, sondern von Zuhause arbeiten. Dass man hier nun doppelt kassieren kann, ist mir neu. Setzt man/frau dann zusätzlich auch noch das Arbeitszimmer ab? -
Setzt man/frau dann zusätzlich auch noch das Arbeitszimmer ab?
nein.
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Die Homeoffice-Pauschale wurde doch eingeführt, wenn während Corona Fernunterricht stattfand oder Leute nicht in die Firma fahren, sondern von Zuhause arbeiten. Dass man hier nun doppelt kassieren kann, ist mir neu.
Homeoffice-Pauschale im Detail | Steuern | Haufe (Bis zum Abschnitt "Mischarbeitstage" scrollen, da bekommst du nähere Infos)
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Homeoffice-Pauschale im Detail | Steuern | Haufe (Bis zum Abschnitt "Mischarbeitstage" scrollen, da bekommst du nähere Infos)
Dacht' ich mir es doch. Da steht eindeutig:
"Ist diese Voraussetzung erfüllt, lässt sich die Pauschale auch für Tage mit stundenweisen Auswärtstätigkeiten abziehen. Es darf jedoch an diesen Tagen keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht werden."
Die Schule IST deine erste Tätigkeitsstätte.
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Dacht' ich mir es doch. Da steht eindeutig:
"Ist diese Voraussetzung erfüllt, lässt sich die Pauschale auch für Tage mit stundenweisen Auswärtstätigkeiten abziehen. Es darf jedoch an diesen Tagen keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht werden."
Die Schule IST deine erste Tätigkeitsstätte.
Du liest aber sehr selektiv. Da steht auch:
Zitat"Steht dem Erwerbstätigen für seine zuhause erledigte Arbeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz woanders zur Verfügung, darf er die Tagespauschale auch für Tage abziehen, an denen er parallel auswärts oder an seiner ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet hat (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c S. 2 EStG)."
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Dacht' ich mir es doch. Da steht eindeutig:
"Ist diese Voraussetzung erfüllt, lässt sich die Pauschale auch für Tage mit stundenweisen Auswärtstätigkeiten abziehen. Es darf jedoch an diesen Tagen keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht werden."
Die Schule IST deine erste Tätigkeitsstätte.
Das Finanzministerium schreibt:
Beispiel
A ist Lehrer und unterrichtet täglich von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr an der Schule und erledigt
nachmittags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der häuslichen Wohnung die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und korrigiert Klassenarbeiten. Für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung steht A in der Schule kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. A kann neben der Entfernungspauschale für die Fahrten zur Schule (erste Tätigkeitsstätte) auch die Tagespauschale für die berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung abziehen.edit: Ergänzung dazu, was kein Arbeitsplatz bedeutet:
Beispiele (kein anderer Arbeitsplatz vorhanden):
Ein Lehrer hat für die Unterrichtsvorbereitung in der Schule keinen Schreibtisch.
Das jeweilige Klassen- oder Lehrerzimmer stellt keinen anderen Arbeitsplatz dar. -
Es ist doch ganz einfach.
Wer vorher ein Arbeitszimmer abgesetzt hat, für den ändert sich im Wesentlichen nichts. Wer keines hatte, wird jetzt zumindest finanziell dafür (leicht) entschädigt, dass kein vernünfter Arbeitsplatz gestellt wird.
Schuster, bleib bei deinen Leisten. Dieser ganze Thread ging um genau das Thema.
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Die Homeoffice-Pauschale sollte wirklich kein Problem sein. Da ich an jedem Schultag zuhause mindestens mal Nachrichten checke, korrigiere, vorbereite etc. sind das schon 40SW*5d = 200d pro Jahr.
+X. Du wirst wahrscheinlich auch in den Ferien daheim sitzen.
Wenn du zur Schule fährst, machst du doch kein Homeoffice
Ich war heute bis 9:15 in der Schule und jetzt sitze ich am Schreibtisch daheim. Bin ich gerade nicht im HO?
Die Homeoffice-Pauschale wurde doch eingeführt, wenn während Corona Fernunterricht stattfand oder Leute nicht in die Firma fahren, sondern von Zuhause arbeiten. Dass man hier nun doppelt kassieren kann, ist mir neu. Setzt man/frau dann zusätzlich auch noch das Arbeitszimmer ab?
Die wurde nicht für Corona eingeführt, die wurde eingeführt und der flexiblen Arbeit von einem anderen Ort (an dem der AG die Infrastruktur nicht zur Verfügung stellt) Rechnung zu tragen.
Dacht' ich mir es doch. Da steht eindeutig:
"Ist diese Voraussetzung erfüllt, lässt sich die Pauschale auch für Tage mit stundenweisen Auswärtstätigkeiten abziehen. Es darf jedoch an diesen Tagen keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht werden."
Die Schule IST deine erste Tätigkeitsstätte.Du hast in der Schule kein Büro, das wäre eine Tätigkeitsstätte. Die Vorbereitung oder andere Dinge für die Schule werden typischerweise nicht im Klassenraum erledigt.
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Es ist doch ganz einfach.
Wer vorher ein Arbeitszimmer abgesetzt hat, für den ändert sich im Wesentlichen nichts.
... außer ich brauche neue Möbel oder es ist mein erstes Mal und Einrichtung, oder?
Dürfte ich einen Bürostuhl absetzen? einen höhenverstellbaren Schreibtisch?
(Ja, der Dienstherr müsste mir den stellen, tut er aber nicht und mein Rücken es mir wert, dass ich darin investiere.)
und wenn ich schon bei Steuerfragen bin: Was wäre theoretisch bei einer Arbeitsplatzbrille, die mir mein Arbeitgeber nicht bezahlt? Kann ich eine Brille für den Rechner im HO haben? -
... außer ich brauche neue Möbel oder es ist mein erstes Mal und Einrichtung, oder?
Dürfte ich einen Bürostuhl absetzen? einen höhenverstellbaren Schreibtisch?
(Ja, der Dienstherr müsste mir den stellen, tut er aber nicht und mein Rücken es mir wert, dass ich darin investiere.)
und wenn ich schon bei Steuerfragen bin: Was wäre theoretisch bei einer Arbeitsplatzbrille, die mir mein Arbeitgeber nicht bezahlt? Kann ich eine Brille für den Rechner im HO haben?Ich würde all diesen Dingen zustimmen.
Den Stuhl etc. durftest du ja vorher auch absetzen, unabhängig vom Arbeitszimmer, was ja auf 1250 oder so gedeckelt war. Diese Summe habe ich auch ohne Möbel in der Großstadt wohnend spielend erreicht.
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Du hast in der Schule kein Büro, das wäre eine Tätigkeitsstätte. Die Vorbereitung oder andere Dinge für die Schule werden typischerweise nicht im Klassenraum erledigt.
"Schlaue" Interpretation. Du bist in der Schule also nicht tätig? Priml.
Vielleicht hat ja jemand die Muße, seinen Steuerberater oder Finanzbeamten zu fragen - bevor sich hier noch mehr Leute "in die Nesseln setzen" und sich beim FA unbeliebt machen. Wie ich die Sache sehe, hab' ich dargelegt. -
Vielleicht hat ja jemand die Muße, seinen Steuerberater oder Finanzbeamten zu fragen - bevor sich hier noch mehr Leute "in die Nesseln setzen" und sich beim FA unbeliebt machen. Wie ich die Sache sehe, hab' ich dargelegt.Und wie die Sache rechtlich aussieht hat sich zum Beispiel die GEW überlegt:
https://www.gew-bw.de/aktuelle…ale-anstatt-arbeitszimmer
Ich bin kein großer Fan, aber so ganz unbedacht stellen die solche Aritkel nicht ins Netz. -
Ich würde all diesen Dingen zustimmen.
Den Stuhl etc. durftest du ja vorher auch absetzen, unabhängig vom Arbeitszimmer, was ja auf 1250 oder so gedeckelt war. Diese Summe habe ich auch ohne Möbel in der Großstadt wohnend spielend erreicht.
Okay. Mein "Steuerberater" ( = Mann) meinte, Möbel könnte ich mit der neuen Regelung nicht mehr einreichen.
Dass ich es versuchen werde, ist klar. Und die letzten zwei Jahre ging ALLES durch. Aber davor hatte ich mir trotz Widerspruch die für MEIN Büro angeschafften Regale mit meinem Mann teilen müssen, manchmal ist es ja seltsam,,, -
Und wie die Sache rechtlich aussieht hat sich zum Beispiel die GEW überlegt:
https://www.gew-bw.de/aktuelle…ale-anstatt-arbeitszimmer
Ich bin kein großer Fan, aber so ganz unbedacht stellen die solche Aritkel nicht ins Netz.OK. In diesem Fall ist es eine vereinfachte Regel zum Absetzen des Arbeitszmmers - das dann nicht zusätzlich abgesetzt werden darf.
Von daher ein Nullsummenspiel. Der Betrag mit 210 Tagen à 6 € ergibt exakt den Höchstbetrag für's Arbeitszimmer von 1260 €.
Für Teilzeitkräfte kann sich bei Inanspruchnahme dieser Regelung jedoch ein Nachteil ergeben - weil dann keine 210 Arbeitstage anerkannt werden - sofern sich in der Stundenplanung ein freier Tag ergibt. -
OK. In diesem Fall ist es eine vereinfachte Regel zum Absetzen des Arbeitszmmers - das dann nicht zusätzlich abgesetzt werden darf.
Von daher ein Nullsummenspiel. Der Betrag mit 210 Tagen à 6 € ergibt exakt den Höchstbetrag für's Arbeitszimmer von 1260 €.Ja, aber genau darum geht es doch. Dass man das Arbeitszimmer nicht mehr als Arbeitszimmer absetzen darf, aber dafür genau diese Home-Office-Pauschale anwenden darf/soll/muss. Was für Lehrkräfte ohne dezidiertes Arbeitszimmer (und derer gibt es in teuren Städten einige) eine Entlastung ist.
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