Homeoffice-Pauschale 2023 statt Arbeitszimmer

  • Dann erklär mal den Fall, den du bei Überschreitung der Pauschale vor Augen hast.

    Klar, es kann sinnvoller sein, wenn man jedes Jahr über die Pauschale kommt, dass man dann in einem Jahr die 3000 Euro ansetzt und nicht 3x1000 Euro, weil die Progression nicht gleichmäßig steigt.


    War z.B. bei uns beim Elterngeld auch so, es war nicht günstiger es zu splitten auf zwei Jahre, sondern war genauso in einem Jahr möglich drauf rechnen zu lassen.

  • Nimm einfach die Splittingtabelle und schau dir an, wenn du 31000 Euro Jahreseinkommen hast, sind bei 28.000 Euro Jahreseinkommen das nicht 3xsoviel Steuern gespart als wenn du jedes Jahr dann 30.000 Euro Einkommen hast (wobei 3000 blödes Beispiel ist, weil das ja unterhalb der Pauschale dann wäre), aber es zeigt es ganz gut.

  • Ne, verstehe ich nicht, würde es aber gerne.


    Splittingtabelle 2024


    Steuer bei 28k: 776€

    Steuer bei 30k: 1162€

    Steuer bei 31k: 1370€


    Das heißt bei direkter Absetzung wären es 594€ Erstattung.


    Bei Abschreibung über 3 Jahre pro Jahr 208€ also insgesamt 624€.

    (Steuertabelle von 2024 einfach mal fortgeschrieben und unter der Annahme dass das Einkommen gleich bleibt.)


    Und ja, die Beispielwerte sind etwas doof wegen der Pauschale. Kommen halt vom Fall des TO. Da ist die Pauschale definitiv ein Faktor der mit betrachtet werden muss und die Überlegung ggf. ändert.

  • Gerade wenn man die Pauschale nun mit einbezieht lohnt es sich dann über ein Jahr mehr als über drei Jahre.

    In dem Jahr bekommst du dann 594 Euro erstattet, in den anderen Jahren nimmst du "nur" die Pauschale und bekommst jeweils 208 Euro erstattet, sind dann also 1010 Euro statt 624 Euro Erstattung.

  • Dann muss man die Werbungskosten aber alle durch Rechnungen nachweisen.

    Korrekturhinweis: "Dann muss man die Werbungskosten aber alle durch Rechnungen nachweisen können, falls das Finanzamt die Belege anfordert".

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Danke für die Erläuterung (mit Schaubild)!

    Mit Fahrtkosten und Home-Office Pauschale liege ich sowieso über der Werbekostenpauschale. Daher würde ich den PC immer im Jahr der Anschaffung komplett absetzen, da die berufliche Nutzung bei 100% liegt. Das nachzuweisen oder zu widerlegen ist eh schwierig, denn niemand kann das überprüfe. Wie lange muss ich die Rechnungen dazu eigentlich archivieren, wenn nicht danach gefragt wird?


    Was meinst du mit dem Splitten der Peripherie? Ich sammel immer alles und trage es dann unter berufl. Ausgaben (EDV Kosten) ein.

  • Wie lange muss ich die Rechnungen dazu eigentlich archivieren, wenn nicht danach gefragt wird?

    Als Lohnsteuerpflichtiger bis zur Rechtskraft des Steuerbescheides. Als (auch nebenberuflicher) Unternehmer meines Wissens 10 Jahre.

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  • So, Steuerbescheid ist durch. Nur 50% anerkannt, obwohl ich 100% angegeben hatte. Nach kurzer telefonischer Rückfrage soll ich nun per Rechnung ein privates Zweitgerät (Laptop) nachweisen. Gesagt, getan. Nun würde das eingereichte Gerät zu 100% dienstlich anerkannt. Rechnung dazu musste ich nicht vorlegen. Weiß jemand wie lange diese Bearbeitung dauert? Geht das schneller als der Erstbescheid?

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    So, Steuerbescheid ist durch. Nur 50% anerkannt, obwohl ich 100% angegeben hatte. Nach kurzer telefonischer Rückfrage soll ich nun per Rechnung ein privates Zweitgerät (Laptop) nachweisen. Gesagt, getan. Nun würde das eingereichte Gerät zu 100% dienstlich anerkannt. Rechnung dazu musste ich nicht vorlegen. Weiß jemand wie lange diese Bearbeitung dauert? Geht das schneller als der Erstbescheid?

    Das dauert genau 23 Tage.

    Mal im Ernst: Das kann Dir kaum jemand seriös beantworten, da die Finanzämter äußerst unterschiedlich schnell arbeiten und anekdotische Evidenz hier null Relevanz haben dürfte.

  • Um mal zum ursprünglichen Thema zurückzukommen:

    Ich habe in meiner Steuererklärung für 23 sowohl die ganz normalen Fahrtkosten für jeden Tag angegeben und das Arbeitszimmer mit pauschal 1260 €.

    Es war tatsächlich einfacher als früher, weil ich keine Einzelposten für das Arbeitszimmer aufführen musste. Auch irgendwelche einzelnen Homeofficetage habe ich nicht angegeben.

    Echt easy.

    Andere hatten ja mal behauptet, dass das nicht so einfach ginge (ich glaub Susannea).

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Doch, ging wirklich einfach. 210 Home Office Tage und 192 Arbeitswege wurden angerechnet. Gibt es bei den Tagen zur Schule auch eine fixe Zahl?


    Habe nun ein 3400€ MacBook Pro inkl. Peripherie für dieses Jahr abzusetzen. Bin insgesamt dann bei 4000€ Arbeitsmitteln. Ist das im Rahmen?

  • Doch, ging wirklich einfach. 210 Home Office Tage und 192 Arbeitswege wurden angerechnet.

    Really? Dann hat dein Finanzbeamter geschlafen.

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  • Warum?

    Wie viele Tage hat das Schul-/Arbeitsjahr? ;)

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  • Du hast nur 6 Wochen Urlaub, also sind einige Home-office-Tage auch in den Ferien. Deine Zahlen sind als plausibel.

    Das mit dem Homeofficetagen ist klar, selbst die 30 Tage kann ich jedenfalls nie nehmen im Schuljahr und außerdem arbeite ich zuhause auch am Samstag und Sonntag z.T., also da sehe ich keinerlei Problem, das ist meine ich aber die Höchstsumme an Tagen, die möglich ist bei der Homeofficepauschale. Aber es ging meiner Meinung nach um die Fahrten zur Schule und die finde ich mit 192 auch mehr als plausibel.

  • Zu den Fahrten: 40SW*5 Tage = 200Tage. Das ganz problemlos. Dann noch mal in den Ferien hingefahren? +x


    Die Homeoffice-Pauschale sollte wirklich kein Problem sein. Da ich an jedem Schultag zuhause mindestens mal Nachrichten checke, korrigiere, vorbereite etc. sind das schon 40SW*5d = 200d pro Jahr.

    Dann arbeite ich in der Regel auch Sonntag Abends kurz mal an der Vorbereitung des Montags oder prüfe Mails und dann bin ich schon bei 40d zusätzlich. Wenn ich dann noch in jeder unterrichtsfreien Zeit 2-3 mal Mails checke, dann sind das noch mal > 10d.

    250 Tage pro Jahr kann ich problemlos angeben und begründen. Und damit bin schon weit weit jenseits der maximalen Grenze entfernt, die bei 210 Tagen liegt. Wie das Finanzamt da dagegen argumentieren will, wird ggf. spannend. Da ich so Sachen mit Widerspruch etc. bis zum Ende ausfechte, hat sich bisher immer das FA am Ende einsichtig gezeigt, wohl auch weil (selbst wenn sie es auf eine (aufwendigere) endgültige Ablehnung des Widerspruchs hinauslaufen lassen) der Aufwand für das FA in keinem Verhältnis zu dem Mehr an Steuern steht, das ich am Ende zahlen müsste.


    Mal beispielhaft: Selbst wenn sie es begründen könnten (trotz meiner Darlegungen) nur 200 Tage anzuerkennen (von den 250 von mir gut begründeten), dann sind davon ja nur die 10 relevant bis zur 210. Also: Brutto 60€ weniger, die ich einreichen kann, netto vielleicht 20€, die ich weniger zurückbekomme. Dafür ein Verwaltungsakt, der ein mehrfaches kostet und die Sachbearbeiter/in zwingt, den/die Vorgesetzte einzubeziehen. Das findet in der Ablehnung des Widerspruchs nämlich abschließend statt.

    Im Leben nicht!

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

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