Ich würde mir auf eigene Kosten keine Hardware kaufen, die "rein beruflich genutzt" wird. Die Arbeitsmittel hat der Arbeitgeber zu stellen!
Das ist richtig. Aber naja vielleicht nutzt man die Hardware ja aus versehen auch mal privat.
Ich würde mir auf eigene Kosten keine Hardware kaufen, die "rein beruflich genutzt" wird. Die Arbeitsmittel hat der Arbeitgeber zu stellen!
Das ist richtig. Aber naja vielleicht nutzt man die Hardware ja aus versehen auch mal privat.
Das ist richtig. Aber naja vielleicht nutzt man die Hardware ja aus versehen auch mal privat.
Aber natürlich erst nach den 3 Jahren, in denen man die Hardware zu 100% abschreibt. Vorher nicht.
10% private Nutzung ging doch bisher auch...
Und die 90% dienstliche Nutzung (also 10% private) wollte das FA mir früher ablehnen. Dann habe ich sie darauf aufmerksam gemacht, dass es einen bereits abgeschriebenen PC im Haus gibt, der privat genutzt wird. Seitdem kann ich neue Rechner immer zu 100% abschreiben (die ich dann natürlich nicht zu mehr als 10% privat nutze).
Aber natürlich erst nach den 3 Jahren, in denen man die Hardware zu 100% abschreibt. Vorher nicht.
Die Hardware kann mittlerweile innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden 😉
Apropos: Bald sollte ich mit der Steuererklärung anfangen. Immerhin wurde die Frist schon verlängert
Die Hardware kann mittlerweile innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden 😉
Hier könnten die schlauen Mathematik- und Informatikkolleg*innen ein kleines Stück Software entwickeln, mit der die optimale Variante errechnet werden kann. Je nach Steuersatz und sonstigen Werbungskosten kann die Abschreibung über 2-3 Jahre effektiver sein und die ein oder andere finanzamtfinanzierte Flasche Rotwein ergeben
Apropos: Bald sollte ich mit der Steuererklärung anfangen. Immerhin wurde die Frist schon verlängert
Ich habe schon das meiste für 2024 zusammen
Ich habe schon das meiste für 2024 zusammen
Genauso. Manche kleben Treuepunkte von Penny - ich klebe Belege und notiere diese in handgeschriebenen Listen. Sobald es an die Steuererklärung geht, muss ich das Ganze nur noch in Elster "hacken". Nebenbei kann ich überschlägig berechnen, ob ich eine Aussicht auf Erstattung habe - oder nachzahlen muss. Daraus ergibt sich der Zeitpunkt, an dem ich die Erklärung absende
Daraus ergibt sich der Zeitpunkt, an dem ich die Erklärung absende
same, aber mir ist es erst einmal passiert, dass ich nachzahlen musste.
same, aber mir ist es erst einmal passiert, dass ich nachzahlen musste.
Bei mir kommt es darauf an, wie viele Bücher ich verkaufe, was ich absetzen kann und wie hoch dann der Gewinn im Nebenverdienst ausfällt.
Bei mir kommt es darauf an, wie viele Bücher ich verkaufe, was ich absetzen kann und wie hoch dann der Gewinn im Nebenverdienst ausfällt.
musst du dir Nebentätigkeiten im Ruhestand eigentlich noch genehmigen lassen? (würde mich nicht wundern :D)
musst du dir Nebentätigkeiten im Ruhestand eigentlich noch genehmigen lassen? (würde mich nicht wundern :D)
Wüsste gerade nicht, bei wem ich die Meldung abgeben müsste
Bei schriftstellerischer Tätigkeit ist das sowieso egal, weil das per se genehmigungsfrei und nur anmeldepflichtig ist. (Rechtshinweis: In Ba-Wü)
BTW: Damit ich steuerrechtlich und im Kontakt mit den Buchhandlungen nicht unnötigen Fragen ausgesetzt bin, hab' ich trotzdem ein Gewerbe angemeldet und somit eine Gewerbesteuernummer, die wiederum in Absprache mit dem Finanzamt nur als Nummer ohne Funktion funktioniert, weil ich mein Bücher in der eigenen Edition 'vertreibe'. Solange ich nur Eigenes im Angebot habe, bleibt das freiberuflich - ist es kein Gewerbe und nicht gewerbesteuer- und umsatzsteuerpflichtig (Hinweis: Solange ich unterhalb von 22.000 € Umsatz bleibe).
Aber natürlich erst nach den 3 Jahren, in denen man die Hardware zu 100% abschreibt. Vorher nicht.
Ich müsste es nochmal nachlesen, aber wenn ich das richtig im Kopf habe beträgt die Afa Dauer für derart kurzlebige Wirtschaftsgüter nur noch ein Jahr.🤷
Ich müsste es nochmal nachlesen, aber wenn ich das richtig im Kopf habe beträgt die Afa Dauer für derart kurzlebige Wirtschaftsgüter nur noch ein Jahr.🤷
Ich weiß auch gar nicht ob man sich als Privatperson die Dauer aussuchen kann. Im Gewerbe geht das schon.
NTA!
Die Vorschrift gilt rückwirkend ab Januar 2021. Hiernach darfst Du die Gesamtsumme im Jahr der Anschaffung abschreiben. Du darfst aber auch, wenn Du das möchtest, es auf mehrere Jahre verteilen.
Damit ist also durchaus die Möglichkeit gegeben, den Vorjahresrechner für private Verwendung und den aktuellen Rechner für berufliche Zwecke zu verwenden, so dass Du Dir (theoretisch) jedes Jahr das neueste Modell zulegen kannst.
Jährlich unwahrscheinlich, glaube alle 3 oder 5 Jahre?
Und ja altes Gerät müsstest du den Verkauf angeben, bisher habe ich nie verkauft, wurde aber auch nie geprüft.
Das geht doch nun jährlich. Daher werde ich auch jährlich anschaffen und absetzen. Nur in welcher Höhe ist die Frage.
Alles anzeigenWenn du in der Regel Steuern zurück bekommst, dann ist es am günstigsten den Computer über 3 Jahre abzusetzen. (Kappt halt immer den Spitzensteuersatz). Neuerdings kannst du Computer aber auch komplett im Jahr der Anschaffung absetzen. Das ist halt je nachdem ungeschickt.
Wenn du dir häufig neue Computer kaufst, musst du dran denken, dass du nicht zwei gleiche Geräte gleichzeitig abschreiben kannst. Unterschiedliche, z.B. Desktop und Notebook/Tablet, geht in hingegen schon.
Es kann sein, dass das Finanzamt nur eine teilweise berufliche Nutzung für den Computer anerkennt. Dann legst du Widerspruch ein und schreibst denen z.B. dass du noch ein weiteres Gerät für die private Nutzung hast, wenn dem denn so ist.
Peripherie musste ich noch nie rechtfertigen.
Nur in welcher Höhe werden die EDV Geräte durchgewunken? Bis 3.000€ oder sogar bis 5000€?
Wieso sollte ich die nicht jährlich absetzen, wenn ich dafür Geld zurück erhalte?
Nur in welcher Höhe werden die EDV Geräte durchgewunken? Bis 3.000€ oder sogar bis 5000€?
Wieso sollte ich die nicht jährlich absetzen, wenn ich dafür Geld zurück erhalte?
um den Spitzensteuersatz in den Folgejahre zu drücken. 5000€ ist für einen ordentlichen PC schnell erreicht. Mir wäre dafür keine Grenze bekannt. Man braucht nur eine vernünftige Begründung für die Anschaffung.
Genau.
Dein Steuersatz steigt mit der Progression. Das heißt, dass die die letzten Euros deines Einkommens einem höheren Steuersatz unterliegen als die ersten. Du kannst dir das ganz grob so vorstellen, dass quasi jeder Euro deines Einkommens einen eigenen Steuersatz hat. Dabei ist der Steuersatz für den 30000sten Euro geringer als der für den 35000sten Euro.
Hier siehst du Schaubild dazu.
(Der Grenzsteuersatz ist beim Absetzen das Interessante.)
Entsprechend bekommst du mehr Steuererstattung, wenn du dein zu versteuerndes Einkommen jeweils 3 Jahre lang um 1000€ senken kannst, als wenn du es in einem Jahr um 3000€ senkst.
Wenn man das über die Werbungskosten macht, muss man noch beachten, dass man dort immer pauschal 1230€ ansetzen kann. Erst wenn man über diese Summe kommt, bringt das Ganze etwas. Dann muss man die Werbungskosten aber alle durch Rechnungen nachweisen. Mit ein paar Nebenbedingungen, wie z.B. Fahrtkosten, Kosten für Berufsverbände und den Kosten für das Arbeitsmaterial, was man so kauft, überschreitet man diese Pauschale jedoch leicht, sodass sich das Abschreiben großer Anschaffungen dann über 3 Jahre lohnt.
Bleibst du hingegen voraussichtlich die nächsten Jahre unter diesen 1230€, dann lohnt es sich den PC direkt in einem Jahr abzuschreiben.
Bezüglich der Grenze, bis zu welcher ein PC anerkannt wird, ist mir nichts bekannt. Ich vermute schon, dass da irgendwann eine Nachfrage nach der beruflichen Notwendigkeit kommt, wenn du z.B. ein Gerät für 10k absetzen willst. Bis 5k ging bei mir bisher immer alles durch. Wobei ich oft PC und Peripherie wie Bildschirme/Drucker gesplittet habe.
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