Homeoffice-Pauschale 2023 statt Arbeitszimmer

  • Ich würde mir auf eigene Kosten keine Hardware kaufen, die "rein beruflich genutzt" wird. Die Arbeitsmittel hat der Arbeitgeber zu stellen!

    Das ist richtig. Aber naja vielleicht nutzt man die Hardware ja aus versehen auch mal privat.

  • Das ist richtig. Aber naja vielleicht nutzt man die Hardware ja aus versehen auch mal privat.

    Aber natürlich erst nach den 3 Jahren, in denen man die Hardware zu 100% abschreibt. Vorher nicht.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Und die 90% dienstliche Nutzung (also 10% private) wollte das FA mir früher ablehnen. Dann habe ich sie darauf aufmerksam gemacht, dass es einen bereits abgeschriebenen PC im Haus gibt, der privat genutzt wird. Seitdem kann ich neue Rechner immer zu 100% abschreiben (die ich dann natürlich nicht zu mehr als 10% privat nutze).

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  • Aber natürlich erst nach den 3 Jahren, in denen man die Hardware zu 100% abschreibt. Vorher nicht.

    Die Hardware kann mittlerweile innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden 😉

  • Die Hardware kann mittlerweile innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden 😉

    Hier könnten die schlauen Mathematik- und Informatikkolleg*innen ein kleines Stück Software entwickeln, mit der die optimale Variante errechnet werden kann. Je nach Steuersatz und sonstigen Werbungskosten kann die Abschreibung über 2-3 Jahre effektiver sein und die ein oder andere finanzamtfinanzierte Flasche Rotwein ergeben ;)

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ich habe schon das meiste für 2024 zusammen ;)

    Genauso. Manche kleben Treuepunkte von Penny - ich klebe Belege und notiere diese in handgeschriebenen Listen. Sobald es an die Steuererklärung geht, muss ich das Ganze nur noch in Elster "hacken". Nebenbei kann ich überschlägig berechnen, ob ich eine Aussicht auf Erstattung habe - oder nachzahlen muss. Daraus ergibt sich der Zeitpunkt, an dem ich die Erklärung absende ;)

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  • same, aber mir ist es erst einmal passiert, dass ich nachzahlen musste.

    Bei mir kommt es darauf an, wie viele Bücher ich verkaufe, was ich absetzen kann und wie hoch dann der Gewinn im Nebenverdienst ausfällt. ;)

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  • Bei mir kommt es darauf an, wie viele Bücher ich verkaufe, was ich absetzen kann und wie hoch dann der Gewinn im Nebenverdienst ausfällt. ;)

    musst du dir Nebentätigkeiten im Ruhestand eigentlich noch genehmigen lassen? (würde mich nicht wundern :D)

  • musst du dir Nebentätigkeiten im Ruhestand eigentlich noch genehmigen lassen? (würde mich nicht wundern :D)

    Wüsste gerade nicht, bei wem ich die Meldung abgeben müsste ;)
    Bei schriftstellerischer Tätigkeit ist das sowieso egal, weil das per se genehmigungsfrei und nur anmeldepflichtig ist. (Rechtshinweis: In Ba-Wü)
    BTW: Damit ich steuerrechtlich und im Kontakt mit den Buchhandlungen nicht unnötigen Fragen ausgesetzt bin, hab' ich trotzdem ein Gewerbe angemeldet und somit eine Gewerbesteuernummer, die wiederum in Absprache mit dem Finanzamt nur als Nummer ohne Funktion funktioniert, weil ich mein Bücher in der eigenen Edition 'vertreibe'. Solange ich nur Eigenes im Angebot habe, bleibt das freiberuflich - ist es kein Gewerbe und nicht gewerbesteuer- und umsatzsteuerpflichtig (Hinweis: Solange ich unterhalb von 22.000 € Umsatz bleibe).

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  • Aber natürlich erst nach den 3 Jahren, in denen man die Hardware zu 100% abschreibt. Vorher nicht.

    Ich müsste es nochmal nachlesen, aber wenn ich das richtig im Kopf habe beträgt die Afa Dauer für derart kurzlebige Wirtschaftsgüter nur noch ein Jahr.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich müsste es nochmal nachlesen, aber wenn ich das richtig im Kopf habe beträgt die Afa Dauer für derart kurzlebige Wirtschaftsgüter nur noch ein Jahr.🤷

    Ich weiß auch gar nicht ob man sich als Privatperson die Dauer aussuchen kann. Im Gewerbe geht das schon.


    NTA!

  • Die Vorschrift gilt rückwirkend ab Januar 2021. Hiernach darfst Du die Gesamtsumme im Jahr der Anschaffung abschreiben. Du darfst aber auch, wenn Du das möchtest, es auf mehrere Jahre verteilen.

    Damit ist also durchaus die Möglichkeit gegeben, den Vorjahresrechner für private Verwendung und den aktuellen Rechner für berufliche Zwecke zu verwenden, so dass Du Dir (theoretisch) jedes Jahr das neueste Modell zulegen kannst.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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