Für Teilzeitkräfte kann sich bei Inanspruchnahme dieser Regelung jedoch ein Nachteil ergeben - weil dann keine 210 Arbeitstage anerkannt werden - sofern sich in der Stundenplanung ein freier Tag ergibt.
Du sprichst so, als könnten Lehrer sich das aussuchen. Die Definition fürs Arbeitszimmer hat sich geändert. Ein Arbeitszimmer besitzt offiziell nur noch, wessen erste Tätigkeit dort stattindet.
Und das Teilzeitargument ist Quatsch und auch völlig vom Stundenplan unabhängig. Dann hat die Teilzeitkraft halt täglich zwei Stunden in dem Zimmer gearbeitet. Problem gelöst.