Homeoffice-Pauschale 2023 statt Arbeitszimmer

  • Frag deinen Steuerberater. Falls du keinen hast, ist die Abgabefrist für 2022 vorbei.

    Nein die Frist ist nur für Pflichtveranlagte vorbei.


    Steuerberater ist Geldverschwendung, diesen Berufsstand unterstütze ich nicht. Als Privatperson braucht man keinen Steuerberater.

  • state_of_Trance
    Nachdem du das "verwirrend" findest der Nachklatsch:
    Vielleicht solltest du einfach Google fragen. Mein erster Fund:
    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/arbeitszimmer-vereinfachungsregel-gelten-auch-fuer-2022/

    Gern geschehen. Danke.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ich werde es einfach versuchen mit den gleichen Argumenten wie hier für 2023 dargestellt. Wird wahrscheinlich niemanden interessieren, weil wie gesagt die meisten Lehrer eh ein Arbeitszimmer haben.

  • Die Abgabefrist für 2022 endet für mich 2026.

    Kein Vermögen, kein Eigenheim, keine Nebeneinkünfte... ok.

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  • Auch dann kannst du sie noch abgeben, nur bist du als Pflichtveranlagter evtl. zu spät und könntest Strafe zahlen.


    Aber wenn man so einfach durch Versäumnis der Frist die Erklärung umgehen könnte, würden das wohl einige nutzen.

    Die genannten Punkte machen einen aber nicht automatisch zum Pflichtveranlagten. Kommt halt drauf an. Auch bei Nebeneinkünften nicht pauschal

  • Zur Abgabefrist eine Anekdote: Eine Kollegin (auch nicht zur Abgabe verpflichtet) hat sich mal bei den Abgabefristen angesprochen gefühlt und ihre Erklärung immer direkt im Folgejahre gemacht.


    Ich beneide sie.

  • Na, das kommt ganz auf die persönlichen Umstände an. Mir hat es schon sehr geholfen, eine professionelle Steuerberatung in Anspruch genommen zu haben. Das Geld dafür war gut angelegt.

    Aber ledig ohne Nebenjob, ohne Vermietung eher nicht.

  • Aber ledig ohne Nebenjob, ohne Vermietung eher nicht.

    Auch mit Nebenjob, freiberuflich und Kleingewerbe braucht man das nicht. Klar, wenn man sich damit nicht beschäftigen möchte, dann geht's nicht ohne.


    Ich fördere das unnötige komplizierte Steuersystem aber nicht gerne noch zusätzlich, indem ich Steuerberater nutze, die es eigentlich gar nicht geben dürfte. Zumindest nicht in dem Ausmaß wie hierzulande.

  • Die genannten Punkte machen einen aber nicht automatisch zum Pflichtveranlagten. Kommt halt drauf an. Auch bei Nebeneinkünften nicht pauschal

    Das habe ich ja auch nicht behauptet, dass man dann Pflichtveranlagter ist, aber man könnte es sein (der einzige Grund, warum man zu spät sein sollte)

  • Auch mit Nebenjob, freiberuflich und Kleingewerbe braucht man das nicht. Klar, wenn man sich damit nicht beschäftigen möchte, dann geht's nicht ohne.


    Ich fördere das unnötige komplizierte Steuersystem aber nicht gerne noch zusätzlich, indem ich Steuerberater nutze, die es eigentlich gar nicht geben dürfte. Zumindest nicht in dem Ausmaß wie hierzulande.

    Meist reicht ja die Investition in ein Steuerprogramm, die auch als Steuerberaterkosten absetzbar ist

  • Zur Abgabefrist eine Anekdote: Eine Kollegin (auch nicht zur Abgabe verpflichtet) hat sich mal bei den Abgabefristen angesprochen gefühlt und ihre Erklärung immer direkt im Folgejahre gemacht.


    Ich beneide sie.

    Ich bekomme ja immer einiges wieder und hab das innerhalb weniger Stunden erledigt, also mache ich das auch so rasch wie möglich :) Wird dann in Urlaub investiert.

  • Hier kann man nachlesen, wann die Steuererklärung Pflicht ist:
    https://taxfix.de/ratgeber/pflichten/abgabepflicht/


    Davon abgesehen rechnet es sich als Lehrer (fast) immer, eine Steuererklärung abzugeben. Durch Fahrtkosten, Arbeitszimmer und Werbungskosten kommen schnell hohe Beträge zusammen, mit denen die Werbungskostenpauschale überschritten wird.

    Als Gedankenstütze hatte ich das mal hier notiert:
    https://www.autenrieths.de/steuer.html


    BTW:
    Es gab eine Gesetzesänderung, durch die eine verspätete Abgabe recht unangenehm werden kann. Dann bekommt man kein geld vom Finanzamt zurück, sondern zahlt "Verspätungszuschlag".
    https://www.finanztip.de/verspaetungszuschlag/


    Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen keine Steu­er­er­klä­rung abgeben. Zum Beispiel ist ein lediger Arbeitnehmer, der nur Gehalt bezieht, in der Regel nicht dazu verpflichtet. Er kann freiwillig eine Steu­er­er­klä­rung erstellen – und hat dafür vier Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2023 ist also Luft bis Ende 2027. Eine spätere Abgabe ist nicht möglich. Bei einer freiwilligen Steu­er­er­klä­rung gibt es logischerweise keinen Verspätungszuschlag.

    Strenge Fristen für Abgabepflichtige

    Anders ist die Situation, wenn Du dazu verpflichtet bist, eine Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung abzugeben, oder vom Finanzamt dazu aufgefordert wurdest. Dann musst Du die allgemeine Abgabefrist beachten. Für das Veranlagungsjahr 2023 hast Du vom Fiskus ein wenig mehr Zeit geschenkt bekommen. Coronabedingt endet die Abgabefrist erst am 2. September 2024 statt am 31. Juli 2024. Im Gesetz ist zwar vom 31. August 2024 die Rede. Da das aber ein Samstag ist, verlängert sich die Frist automatisch bis zum nächsten Werktag - und das ist der 2. September 2024.

    Verspätungszuschlag zusätzlich zur Steuer

    Diese Frist solltest Du einhalten. Denn ein Verstoß kann teuer werden. Das Finanzamt kann für eine nicht oder zu spät abgegebene Erklärung einen Verspätungszuschlag verlangen – und zwar zusätzlich zur fälligen Steuer. Ein Zwangsgeld darf das Finanzamt darüber hinaus auch noch erheben, um den Steuerpflichtigen zu „motivieren“.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Ich bekomme ja immer einiges wieder und hab das innerhalb weniger Stunden erledigt, also mache ich das auch so rasch wie möglich :) Wird dann in Urlaub investiert.

    Meine Finanzverwaltung hat von mir auch nie zinslose Darlehen bekommen

  • Es ist bei der Steuererklärung bei mir wie bei allem. Solange keine akute Not da ist, wird es nicht gemacht.

    Das war schon als Schüler so, das war im Studium so, das ist im Beruf so. Ich bin nicht stolz drauf, aber die bisherigen Erfolge geben meiner Strategie recht. :D


    Um da nochmal die Brücke zu einem direkteren Schulthema zu schlagen: Ich rate meinen Schülern auch, sich daran kein Beispiel zu nehmen und insbesondere für Klausuren und Abschlussprüfungen frühzeitiger und strukturierter zu lernen. Dann erkläre ich Ihnen, dass ich selbst im Mathematik Abitur nur eine 3 geschrieben habe.

  • Ich rate meinen Schülern auch, sich daran kein Beispiel zu nehmen und insbesondere für Klausuren und Abschlussprüfungen frühzeitiger und strukturierter zu lernen. Dann erkläre ich Ihnen, dass ich selbst im Mathematik Abitur nur eine 3 geschrieben habe.

    Ich rate meinen Schülern, sich an mir Beispiel zu nehmen und insbesondere für Klausuren und Abschlussprüfungen frühzeitig und strukturiert zu lernen. Dann erkläre ich Ihnen, dass ich dadurch im Mathematik-Abitur eine 2 geschrieben habe ...


    ... was ich über die 2 Jahre zuvor (wg. Faulheit) nie geschafft hatte und durch diesen Erfolg dann Mathematik als Zweitfach im Studium (neben Kunst) gewählt habe. Das Studium habe ich dann allerdings "nur" mit 2,5 abgeschlossen. Bei einer Abbrecherquote von 30% im Studienfach Mathematik an der PH bin ich darüber jedoch auch nicht unglücklich.

    Erklärt habe ich den Schülern auch, das Mathematik dabei hilft, Geld zu verdienen. Auch durch die Steuererklärung. Das Schöne am Unterricht an der Hauptschule ist, dass man als Lehrkraft und Klassenlehrer in der Unterrichtsgestaltung sehr frei ist. So lässt sich über die Fächer Mathematik, Wirtschaftslehre, Deutsch und Berufsvorbereitung auch das Themengebiet "Lohn, Sozialabgaben & Steuern" fächerübergreifend als Projektunterricht gestalten.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Meine Finanzverwaltung hat von mir auch nie zinslose Darlehen bekommen

    Die bekommen sie bei mir immer und ich kann nichts gegen machen, denn vor Ende des Jahres oder vor dem Erhalt der Bescheinigungen der Banken kann ich die Erklärung auch nicht abgeben, also mache ich mir den Stress dann für die kurze Zeit auch nicht.

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