Ref und Schwangerschaft

  • Hallo zusammen,

    Ich bin mitten im Ref und bin schwanger. Habe das Beschäftigungsverbot bekommen, also setze ich nach der Elternzeit mein Ref fort… soweit so gut, jetzt zu meinen Fragen: Wie laufen die finanziellen Sachen in der Schwangerschaft im Ref ab? Wo muss ich z.B. Mutterschaftsgeld/Elterngeld beantragen? Gibt es da bei Beamten Unterschiede? Gibt es irgendwelche Zuschüsse wie z.B. für die Erstausstattung? Wie lange ist Elternzeit sinnvoll? Worauf muss ich überhaupt achten? Ich bin echt überfragt und habe Angst was zu vergessen. Vielleicht hat jemand schon Erfahrung damit und kann mir helfen. Vielen Dank!:):)

  • Mutterschaftsgeld gibt es für Beamte nicht. Elterngeld bei deiner Elterngeldstelle. In NRW gibt es 170 EUR von der Beihilfe für die Ausstattung nach der Geburt.

    Ohne Angabe des Bundeslands kann man dir da nicht wirklich weiterhelfen.


    Ansonsten würde ich dir auch Google empfehlen.



    Wie lange Elternzeit sinnvoll ist, musst du entscheiden. Für die Ausbildung sinnvoll wäre, wenn du gar keine Elternzeit nimmst sondern direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehst und dein Partner Elternzeit nimmt.

  • Wo muss ich z.B. Mutterschaftsgeld/Elterngeld beantragen?

    Elterngeld bei der Elterngeldstelle, als Beamte bekommst du die normalen Bezüge jetzt bis zum Ende des Mutterschutzes weiter.


    und direkt danach in Elternzeit zu gehen?

    Ohne AG keine Elternzeit! Und dann auch diverse Probleme mit KK z.B. die dann nämlich genauso weiterzuzahlen ist wie als Beamter, nur als Angestellter wäre sie kostenlos

    • Offizieller Beitrag

    Ohne AG keine Elternzeit! Und dann auch diverse Probleme mit KK z.B. die dann nämlich genauso weiterzuzahlen ist wie als Beamter, nur als Angestellter wäre sie kostenlos

    (Nach)Frage:
    Wenn meine Prüfung am 12. April ist und ich am 30. April mein Ref beenden würde: Kann ich ab dem 15. April in Elternzeit für ein Jahr gehen? Ja, oder?

  • Wie lange man Elternzeit macht, hängt sehr von dem Kind und dem eventuell vorhandenen Partner:in ab, den eigenen Schlafbedürfnissen, den Vorstellungen davon, wie man das ist dem Stillen machen möchte, ob man sein Kind schon früh zu einer Betreuung geben möchte und evtl. von der finanziellen Situation.

    Will sagen, erstmal gut überlegen, nach der Geburt EZ anmelden und dann Z. B. Teilzeit in EZ machen (geht auch im Ref).

    Ich selbst habe im Ref 7 Monate ausgesetzt, kam mit den Sommerferien gut hin und danach weitergemacht. Hätte ich aber nicht, wenn mein Mann nicht ganz zu Hause geblieben wäre.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    • Offizieller Beitrag

    Okay.
    Das bedeutet also, dass die TE auch nicht 1 oder 2 Jahre Elternzeit machen kann, weil sie zur Zeit auch in einem befristeten Verhältnis ist (angenommen, bis Ende Juli im Ref) und ihre Elternzeit also beginnen kann, Ende Juli aber endet?
    Wie kann sie dann wieder einsteigen?
    Bzw. was ist der Grund, warum "mein" Konstrukt nicht geht, aber Reffis schon durchaus ein Jahr raus sein können (schon erlebt).
    Und wie ist es mit normalen befristeten Verträgen?

  • Normale befristete Verträge laufen einfach aus (und damit endet die Elternzeit), das Ref verlängert sich um die Elternzeit, daher kann man im Ref Elternzeit nehmen, wenn es vor der Prüfung ist!

    Ist übrigens bei anderen Ausbildungsverträgen meist auch so, dass sie sich verlängern.

  • Finanziell gesehen ist es also besser mitten im Ref schwanger zu werden als am Ende? So rein theoretisch…

  • Was? So ein Unsinn. Man bekommt Elterngeld unabhängig ob man eine Beschäftigung hat oder nicht.

    Steht da ja auch nicht. Elterngeld und Elternzeit sind zwei voneinander unabhängige Dinge… und werden ständig in einen Topf geworfen, selbst von Leuten die sich auskennen sollten. Wie Susannea sind richtig sagte.

  • Was? So ein Unsinn. Man bekommt Elterngeld unabhängig ob man eine Beschäftigung hat oder nicht.

    Nein, das ist kein Unsinn, der einzige Unsinn wird hier von dir geschrieben, weil man ohne AG natürlich keine Elternzeit hat, aber Elterngeld auch ohne Elternzeit bezogen werden kann, wie ich mehrmals erklärte und du es schon wieder durcheinander wirfst!

  • Karl-Dieter Ah sorry, BW


    BW: Geburtspauschale ist 250€. Die Beantragt man bei der Beihilfe. Bei Beihilfeantrag online klickst du dich durch, ohne einen Beleg hochzuladen und gegen Ende kommt dann "Pauschalen" - dort die Geburtspauschale auswählen. Ich hatte dann noch die Geburtsurkunde mit hochgeladen, weiß aber nicht, ob man das an der Stelle muss.

    Nicht vergessen ;) in den Wirren des Wochenbetts beim ersten Kind kann sowas gern hinten über fallen. Noch eine schöne Schwangerschaft dir!

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