Schulleitungsstellen … ein unerreichbares Ziel für A14er?

  • Liebes Forum,


    ich habe einiges zum Laufbahnvorteil in der Suche gefunden, dennoch fehlt mir ein wenig Schwarmwissen. Ich persönlich erlebte es bisher immer so, dass A14 bei A14 Stellen zum Zug vor A13 kamen. Wenn das ebenso bei A15ern ist in Bezug auf Schulleitungsstellen, dann hat man ja als A14er nie eine Chance, oder?

    Ist das System wirklich so starr? Ich bin in Hessen…Dann braucht man ja ewig oder schafft es nie in eine A15 Position, da es ja oft einen Mitbewerber mit einer „höheren Stelle“ gibt.


    Ich freue mich auf eure Antworten ☺️ und wünsche einen schönen Donnerstag!


    Liebe Grüße

  • Bolzbold

    Hat das Thema freigeschaltet.
    • Offizieller Beitrag

    Ich könnte mir vorstellen, dass Meike hier am besten informiert sein dürfte.


    Gleichwohl genügt ein Blick in die Ausschreibungen und die zwingenden Voraussetzungen, um Deine Frage in Grundzügen zu beantworten.
    Nehmen wir einmal diese hier:
    Stellensuche Land Hessen - Stellendetail

    Dort wird auch auf diesen Erlass verwiesen.

    01_2018.pdf (hessisches-amtsblatt.de)


    Du sollst ja eine entsprechende Vorerfahrung mitbringen, die Du als A14er im gymnasialen Schuldienst oft nicht haben kannst. (Natürlich gibt es Ausnahmen.)
    Ein A15er (oder eine A15erIn) hat in der Regel diese Vorerfahrung und auch schon etwas Führungserfahrung gesammelt. Die Frage wäre, was eine/n A14erIn besser für eine Schulleitungsstelle qualifiziert, so dass diese Person dann den Vorzug erhalten kann.


    In der Regel sind ja die Ämter nacheinander zu durchlaufen, so dass man von A14 nicht mal eben nach A16 springen kann. Allerdings gibt es ja auch in Hessen Probleme bei der Besetzung von Schulleitungsstellen, so dass es denkbar ist, dass man hier seitens der zuständigen Behörde flexibler ist.

  • Natürlich kann man sich auch aus einer niedrigeren Besoldungsstufe erfolgreich bewerben, einen Stufenvorteil hat man nur bei gleicher Eignung.

    Es ist aber nun mal so, dass man sich für die Übernahme einer Schulleitungsfunktion besonders bewährt haben muss, und das ist nun mal eher der Fall, wenn man bereits erfolgreich das Amt eines Koordinators ausgeübt hat und aus eigener Erfahrung weiß, was der Perspektivwechsel im schulischen Gefüge mit sich bringt, sowohl was die Ausübung der Aufgaben betrifft, als auch die Arbeitsbelastung.

    Meiner Meinung nach völlig zu recht.

    Ich kenne auch Fälle von sehr schnellen Beförderungen (mit Überspringen von Amtsstufen), die für den Betroffenen übel schief gelaufen sind.

    • Offizieller Beitrag

    Falls das nur eine Frage nach dem Prozedere gewesen sein sollte, hast Du ja jetzt Antworten erhalten.
    Falls Du Dir darüber Gedanken machen solltest, möglichst bald SchulleiterIn zu werden, empfehle ich Dir eine Reflexion Deiner Motive.

    Bei uns in NRW erfolgte das "gezwungenermaßen" über die Fortbildung der Schulleitungsqualifikation (SLQ). Diese hat mir sehr geholfen und mich darin bestärkt, diesen Weg in die Schulleitung erst einmal nicht zu gehen.

  • Hallo,


    vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich habe bereits die QSH Fortbildung und wurde darin auch bestärkt mich zur Schulleiterin zu entwickeln. Ich bin keine Gymnasiallehrkraft, sondern Haupt-Realschullehrerin, die einen Schulzweig leitet. Aktuell arbeite ich auch im Stundenplanteam mit. Das gefällt mir allerdings langfristig nicht so wirklich. So wäre mein Weg eher direkt Richtung Schulleiterin anstatt mich als Stellvertreterin zu bewerben.


    Vielen Dank für Eure schnellen Antworten! Liebe Grüße

  • Da sehe ich kein großes Problem, zumindest bei uns hat die Stellvertretung sowieso keinen Amts-Rangstufenvorteil gegenüber einer normalen Koordinatorenstelle. Relativ viele Schulleiter, die ich kenne, waren vorher nicht stellvertretende Leitung.

  • Ja, es gibt einen solchen Laufbahnvorteil, der sich auch sachlich begründen lässt: Ein A14er hat sich gegenüber einem A13er bereits mit "höherwertigen" Aufgaben bewährt, gleichzeitig werden an ihn auch höhere Maßstäbe bei der Beurteilung angelegt. Dadurch sind Beurteilungen mit gleichem Werturteil gerade nicht gleichwertig, da sie sich auf verschiedene Maßstäbe beziehen.


    Gerade bei der Übernahme einer SL-Stelle einer großen Schule sollten i.d.R. Vorerfahrungen im Bereich der Koordination vorhanden sein, zwingend notwendig ist dies aber nicht. Es sollte nur niemanden verwundern, dass "A15er" da nicht nur statusbedingt, sondern gerade auch wegen der damit erlangten Erfahrungen im relevanten Leitungsbereich, etwas bessere Karten haben als "A14er". Dennoch kann auch eine Bewerbung um 2 Stufen nach oben durchaus erfolgreich sein, wie ich von sowohl von mir selbst als auch einigen Bekannten aus erster Hand weiß.

  • Ich habe bereits die QSH Fortbildung und wurde darin auch bestärkt mich zur Schulleiterin zu entwickeln. Ich bin keine Gymnasiallehrkraft, sondern Haupt-Realschullehrerin, die einen Schulzweig leitet. Aktuell arbeite ich auch im Stundenplanteam mit. Das gefällt mir allerdings langfristig nicht so wirklich. So wäre mein Weg eher direkt Richtung Schulleiterin anstatt mich als Stellvertreterin zu bewerben.

    Ergänzung: Das klingt ja gerade nach entsprechenden Vorerfahrungen, die dir sicher zugute kommen werden. Insofern schadet das überhaupt nicht, auch eine direkte Bewerbung zu wagen.

  • Also,

    es ist in Hessen nicht unmöglich aber schon eher schwer direkt eine Schulleiterstelle zu erhalten ohne vorher Stellvertretung gewesen zu sein.

    Hier würde ich Gespräche mit den Dezernenten im Schulamt und der zuständigen Stelle im HKM empfehlen. Die Besetzung von Schulleitern (mind. ab A15 oder sogar schon A14?) passiert immer über das HKM!

    A15 gibt es ja z.b. auch als Stellvertreter an einer KGS oder IGS.

    Mit A14 als Stufen/Zweigleitung hat man oft mehr Einblicke in die Schulleitung als die A15er mit Fachbereichsleitung. Für diese ist die Stellvertretung oft eh nicht so interessant, da es deutlich stressiger ist fürs gleiche Geld.

    Viel Erfolg.

  • In SH werden zur Bewerbung auf eine SL-Stelle gleichwertige Bewerber zugelassen. Damit hängen die Chancen mit der Zahl der Bewerber zusammen; auch die Note der dienstlichen Beurteilung spielt dann mit rein. Bewirbt sich jemand auf eine Grundschul-Schulleitung, die mit A14 dotiert ist, aus einer normalen Lehrkraft-Stelle A12 Stelle heraus mit einer Note in der dienstlichen Beurteilung von 1 gemeinsam mit jemandem, der aus einer Konrektorenstelle von A 13 in der DB „nur“ mit 2 beurteilt wurde, wird das als gleichwertig gesehen und beide werden zugelassen.

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