Ständig fehlende Kollegen - Konsequenzen?

  • Verstehst du, warum dieses Vorgehensweise für Männer und geschlechtsdiverse Personen in Teilzeit eine Ungleichbehandlung darstellt einerseits und rein nominell auch eine Ausgrenzung andererseits (schließlich sind gerade nicht alle Betroffenen Frauen)?

    Klar verstehe ich es, ist aber nicht mein Problem und nicht meine Baustelle, wenn das immer noch so gemacht wird.

    Ich berate natürlich auch Männer, die in Teilzeit gehen wollen.

  • Klar verstehe ich es, ist aber nicht mein Problem und nicht meine Baustelle, wenn das immer noch so gemacht wird.

    Ich berate natürlich auch Männer, die in Teilzeit gehen wollen.

    Aber das widerspricht doch auch der vom Frosch genannter Rechtsquelle:
    § 2 LGG – Grundsatz (1) Frauen und Männer sind gleichzustellen. Zur Verwirklichung der Gleichstellung werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Frauen gefördert und bestehende Benachteiligungen von Frauen abgebaut.


    Entsprechend ist der Plan doch gar nicht für die Regelung von Teilzeit zuständig sofern es nicht um die Gleichstellung von Frauen gibt. Wenn müsste doch im Plan ein Verweis auf einen Gesetz, Erlass, was auch immer geben, wo geregelt ist, dass Teilzeitkräfte die und die Rechte haben.


    Aber im zweiten Link vom Frosch steht auch nichts von deiner Regelung. Vielleicht magst Du uns sagen, wo wir die Regelung dort genau finden.

  • Ich denke, es ist wie sonst andereherzm auch:

    Lass mich das kurz zusammenfassen, ob ich das richtig verstehe: In Berlin stehen bestimmte Vorgaben, die für alle Teilzeitbeschäftigen geschlechtsunabhängig gelten im sogenannten Frauenförderplan. Die damit einhergehenden Informationen werden dann allerdings geschlechtsabhängig nur Frauen persönlich zur Verfügung gestellt. Männer oder auch geschlechtsdiverse Personen sind zwar mitangesprochen so sie in Teilzeit tätig sind, müssen aber selbst darauf kommen, dass sie in diesem besonderen Fall unter dem Oberbegriff der „Frauenförderung“ mitlaufen (...) Verstehst du, warum dieses Vorgehensweise für Männer und geschlechtsdiverse Personen in Teilzeit eine Ungleichbehandlung darstellt einerseits und rein nominell auch eine Ausgrenzung andererseits (schließlich sind gerade nicht alle Betroffenen Frauen)?

    Also abgesehen davon, dass Susanna dafür nun wirklich keine Verantwortung trägt, ist das Vorgehen doch in anderen Kontexten garnicht so ungewöhnlich: sollen sich die Männer halt mit angesprochen fühlen.

  • Ich denke, es ist wie sonst andereherzm auch:

    Also abgesehen davon, dass Susanna dafür nun wirklich keine Verantwortung trägt, ist das Vorgehen doch in anderen Kontexten garnicht so ungewöhnlich: sollen sich die Männer halt mit angesprochen fühlen.

    Warum muss man erwachsenen Akademikern eigentlich erklären, dass der gefühlte Ausschluss im generischen Plural nicht dasselbe ist, wie ein realer Ausschluss durch die Wahl des Wortes "Frau" und die Ausgabe von Informationen ausschließlich an Frauen?


    Tip: Wenn irgendwo die Rede von Männern ist, sind damit nicht Frauen oder Diverse gemeint.

  • Wie kommst du denn immer auf diese absurde Behauptung?!? Wenn das im Lehrerzimmer aushängt, dürfen es also nur Frauen lesen und Männer laufen mit verbundenen Augen daran vorbei?!?

    1. Der Frauenförderplan bezieht sich doch laut Gesetz auf die Gleichstellung von Frauen. Warum stehen dort Teilzeitregeln für beide Geschlechter?

    2. Wo steht das ganze im verlinkten Förderplan?

  • Warum muss man erwachsenen Akademikern eigentlich erklären, dass der gefühlte Ausschluss im generischen Plural nicht dasselbe ist, wie ein realer Ausschluss durch die Wahl des Wortes "Frau" und die Ausgabe von Informationen ausschließlich an Frauen?

    Du hast den Frauenförderplan aber scheinbar auch nicht gelesen, denn in allen Regelungen ist eben nicht wörtlich von Frauen die Rede, sondern Personen, Betroffenen usw. und ein noch besseres Beispiel ist dann der Punkt:


    Zitat

    Teilzeitbeschäftigte Erzieher*innen müssen den vollen Umfang der Stunden für die mittelbare pädagogische

    Arbeit erhalten.

    Damit sind ja wohl eindeutig beide Geschlechter benannt.

  • Du hast den Frauenförderplan aber scheinbar auch nicht gelesen, denn in allen Regelungen ist eben nicht wörtlich von Frauen die Rede, sondern Personen, Betroffenen usw. ...


    Das Landesgleichstellungsgesetz von Berlin verpflichtet die Einrichtungen der Berliner Verwaltung, die
    Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu fördern. Unter dieser Prämisse sind Frauen in den Bereichen zu fördern, wo sie unterrepräsentiert sind, d.h. ihr Anteil unter 50 Prozent liegt.
    Wichtigstes Instrument, die Unterrepräsentanzen von Frauen abzubauen, ist der in § 4 LGG Berlin geregelte Frauenförderplan.


    Noch mal die Frage:

    Der Frosch hat den Plan netterweise inzwischen verlinkt. Frauenförderplan 2017-2023. Wo finden wir dort deine Aussagen?

  • Du hast den Frauenförderplan aber scheinbar auch nicht gelesen, denn in allen Regelungen ist eben nicht wörtlich von Frauen die Rede, sondern Personen, Betroffenen usw. und ein noch besseres Beispiel ist dann der Punkt:

    Ne, habe ich nicht. Ich bin keine Frau.

    Warum heißt der Plan "Frauenförderplan" wenn damit angeblich alle gemeint sein sollen? Und warum müssen Frauen in einem System, in dem sie deutlich in der Überzahl sind, überhaupt besonders gefördert werden? Ich weiß, dass du das nicht zu verantworten hast, man muss offensichtlichen Sexismus aber nicht auch noch verteidigen.

    Zitat

    Damit sind ja wohl eindeutig beide Geschlechter benannt.

    Du meinst alle Geschlechter. Divers ist sogar formal mittlerweile ein anerkanntes Geschlecht.

  • Du meinst alle Geschlechter. Divers ist sogar formal mittlerweile ein anerkanntes Geschlecht.

    Nein, ich meine beide, da ich die diverse Form bei ErzieherInnen nicht kenne, kann dazu also keine Aussage treffen. Sollte eine der beiden Formen daraus zutreffen, dann alle drei Geschlechter.

    Ich weiß, dass du das nicht zu verantworten hast, man muss offensichtlichen Sexismus aber nicht auch noch verteidigen.

    Wo verteidige ich den denn, ich sage doch, dass es für alle Teilzeitbeschäftigten gilt und das es eben diese Regelungen darüber gibt und diverse Vorteile, die in anderen Bundesländern scheinbar nicht vorhanden sind.

  • Wo verteidige ich den denn, ich sage doch, dass es für alle Teilzeitbeschäftigten gilt und das es eben diese Regelungen darüber gibt und diverse Vorteile, die in anderen Bundesländern scheinbar nicht vorhanden sind.

    Das passt aber nicht zu den Aussagen im LGG und im Frauenförderplan. Da wird explizit gesagt, dass mit dem Plan die Gleichstellung von Frauen gefördert werden soll. Nichts anderes.


    Noch mal die Frage:

    Der Frosch hat den Plan netterweise verlinkt. Frauenförderplan 2017-2023.

    Wo finden wir dort deine Aussagen?

  • Doch, das passt, wie ich ja gerade oben (Beitrag 712) eindrücklich zitiert habe,


    Und nein, ich werde dir nicht alle Sachen mehrmals zitieren.

    Ok, dann hast Du wahrscheinlich mehr Ahnung als die, die den Plan gemacht haben. Aber machen wir es doch ganz einfach:


    Wo finden wir im verlinkten Frauenförderplan deine Aussagen zu den Teilzeitregelungen?

  • Das ist hier sogar im Auszug (675) reinkopiert worden, unter Teilzeit! Den Rest darfst du dir nun wirklich alleine suchen, das ist schon nur noch peinlich.

    Die Aussage stammt übrigens oben aus dem Frauenförderplan, also haben die wohl die Ahnung davon, die es gemacht haben, sonst würden sie es ja nicht reinschreiben.

  • Das ist hier sogar im Auszug (675) reinkopiert worden, unter Teilzeit! Den Rest darfst du dir nun wirklich alleine suchen, das ist schon nur noch peinlich.

    Die Aussage stammt übrigens oben aus dem Frauenförderplan, also haben die wohl die Ahnung davon, die es gemacht haben, sonst würden sie es ja nicht reinschreiben.

    Aber im Beitrag 675 steht doch genau das Gegenteil. Wo steht beispielsweise das Konferenzverbot an freien Tagen? Genau das fragt Karl-Dieter in dem Beitrag 675 auch.

  • Es gilt sowohl Satz eins als auch Satz zwei

    Satz 1: Freie Tage sind zu gewāhren

    Satz 2: Da wo Zeitfenster für Team VA geöffnet sind sollen keine freien Tage gewährt werden.

    Da Satz eins und zwei gelten bedeutet dies im Umkehrschluss, dass mindestens zwei Tage in der Woche nicht mich derartigen Veranststaltungen beaufschlagt werden sollen

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es gilt sowohl Satz eins als auch Satz zwei

    Satz 1: Freie Tage sind zu gewāhren

    Satz 2: Da wo Zeitfenster für Team VA geöffnet sind sollen keine freien Tage gewährt werden.

    Da Satz eins und zwei gelten bedeutet dies im Umkehrschluss, dass mindestens zwei Tage in der Woche nicht mich derartigen Veranststaltungen beaufschlagt werden sollen

    Da steht bei Satz 2 "nach Möglichkeit". Das bedeutet doch letztlich das es nicht verboten ist sondern nur vermieden werden sollte. Wenn man sich das in der Praxis vorstellt, geht es auch kaum anders. Wenn ich für eine Schilf einen Referenten brauche und dieser nur bestimmte Tage anbieten kann. Oder wenn ich mehrere Teilzeitangestellte mit unterschiedlichen freien Tagen habe. Wann soll denn dann die Gesamtkonferenz oder ähnliches stattfinden? Weiterhin spricht Satz 2 von Teamarbeit und nicht von Dienstversammlung, Fortbildungen oder ähnliches. Zu mindestens bei uns ist Teamarbeit etwas anderes.

  • Man muss doch nicht wirklich alles zerreden. Herr Gott nochmal! Es geht doch nur um den prinzipiellen Anspruch. Und wenn Referent xy nur Freitags kann, dann muss Frau Müller die Freitags nie kann, dann doch Mal gucken , ob es a) vielleicht ausnahmsweise doch klappt oder Sie b.) die versäumten Inhalte via Protokoll nacharbeitet. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (Tarifbeschäftigte) zu diesem Thema ist übrigens sehr eindeutig. Tenor: Halbe Stelle bedeutet, dass die tatsächliche Arbeitsleistung halbiert wird. Also die Hälfte von allem. Wird verdammt nochmal Zeit, dass die konsequente Arbeitszeiterfassung auch bei Lehrer's umgesetzt wird.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Tenor: Halbe Stelle bedeutet, dass die tatsächliche Arbeitsleistung halbiert wird. Also die Hälfte von allem. Wird verdammt nochmal Zeit, dass die konsequente Arbeitszeiterfassung auch bei Lehrer's umgesetzt wird.

    Grundsätzlich hast Du da Recht. Allerdings bist du dann wieder beim Grundproblem: Unterrichtsfrei heißt nicht dienstfrei. Das ganze macht die Sache bei Lehrkräften so schwierig. Aber ansonsten bin ich bei dir. Eine tatsächliche Arbeitszeiterfassung wäre viel gerechter. Für beide Seiten.

  • Warum muss man erwachsenen Akademikern eigentlich erklären, dass der gefühlte Ausschluss im generischen Plural nicht dasselbe ist, wie ein realer Ausschluss durch die Wahl des Wortes "Frau" und die Ausgabe von Informationen ausschließlich an Frauen?


    Tip: Wenn irgendwo die Rede von Männern ist, sind damit nicht Frauen oder Diverse gemeint.

    Oach komm, das war doch ne Steilvorlage.Warum sind eigentlich erwachsene Akademiker so humorbefreit? (Rhetorische Frage)

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