Bist du in NRW? Wie kannst du 1-2 abrechnen, wenn du keine 4 hattest?
Mit Kennzeichen V kann man auch weniger als 4 abrechnen, wenn man min. 4 gemacht hatte, aber eine Verrechnung mit anderen Stunden stattfand.
Bsp: 4 Vertretungsstunden, aber eine Klasse auf auf einer Exkursion, der Unterricht ist ausgefallen, man wurde nicht zur Vertretung gezogen, bedeutet -1, => 3 Stunden Summe auf der Abrechnung. Mit Kennzeichen V werden die drei auch bezahlt. Man muss aber mal mindestens 4 gemacht haben.
Theoretisch könnte man so auch eine einzelne gemachte Mehrarbeitsstunde abrechnen, dann wäre das Kennzeichen V aber sachlich falsch und das unterschreibt der Schulleiter ja - würde ich an seiner Stelle nicht machen.
5.2 Nach Nr. 2.2.3 VwV i.V. mit Nr. 3 Satz 3 VwV zu § 3 MVergV ist Mehrarbeitsunterricht unter 4 Stunden im Kalendermonat auch dann vergütbar, wenn die Mindeststundenzahl wegen Verrechnung mit Arbeitsausfall unterschritten wird.
Dies bedeutet, dass beispielsweise einem Lehrer, der in einem Kalendermonat 4 Mehrarbeitsstunden geleistet hat und bei dem 2 Pflichtstunden ausgefallen sind, nach der Gegenüberstellung der Ist- und Sollstunden die verbleibenden 2 Mehrarbeitsstunden gleichwohl vergütet werden.