Es gibt eine Möglichkeit, die lautet Beantragung einer Teildienstfähigkeit. Dies hat den Charme, dass man neben der Teilzeitentwöhnung, die Hälfte der Differenz zur Vollzeit auch noch als Zulage erhält. Vor weiterer Mehrarbeit ist man gleichsam geschützt.
So einfach ist das alles aber nicht, wie hier immer wieder geschrieben wird. In Sachsen wurde diese ominöse Teildienstfähigkeit jedenfalls seit Einführung der Lehrkräfte-Verbeamtung noch nie umgesetzt, wie mir eine Schwerbehindertenvertretung sagte. Und "beantragen" kann man die gleich gar nicht, das ist ein Verfahren, das die Schulbehörde anstreben müsste, unter Einbeziehung des Finanzamtes... Man muss eine Reha absolvieren oder was immer geeignet scheint, die Gesundheit wiederherzustellen etc. Ich habe versucht, es theoretisch nachzuvollziehen und bin nicht bis in die Feinheiten durchgedrungen. Aber dass man irgendwo anruft und sagt, man würde gerne statt TZ zu arbeiten lieber teildienstfähig sein, so ist es sicher nicht.