Ständig fehlende Kollegen - Konsequenzen?

  • Es gibt eine Möglichkeit, die lautet Beantragung einer Teildienstfähigkeit. Dies hat den Charme, dass man neben der Teilzeitentwöhnung, die Hälfte der Differenz zur Vollzeit auch noch als Zulage erhält. Vor weiterer Mehrarbeit ist man gleichsam geschützt.

    So einfach ist das alles aber nicht, wie hier immer wieder geschrieben wird. In Sachsen wurde diese ominöse Teildienstfähigkeit jedenfalls seit Einführung der Lehrkräfte-Verbeamtung noch nie umgesetzt, wie mir eine Schwerbehindertenvertretung sagte. Und "beantragen" kann man die gleich gar nicht, das ist ein Verfahren, das die Schulbehörde anstreben müsste, unter Einbeziehung des Finanzamtes... Man muss eine Reha absolvieren oder was immer geeignet scheint, die Gesundheit wiederherzustellen etc. Ich habe versucht, es theoretisch nachzuvollziehen und bin nicht bis in die Feinheiten durchgedrungen. Aber dass man irgendwo anruft und sagt, man würde gerne statt TZ zu arbeiten lieber teildienstfähig sein, so ist es sicher nicht.

  • Nö. Das nennt sich "Schutz und Fürsorge". Im Gegenzug dürfen wir nicht streiken und müssen ständig unbezahlte Überstunden und Wochenendarbeit leisten.

    In BW sind das 5 Zeitstunden unvergütete Mehrarbeit (§ 67 (3) LBG) für Beamte, für Lehrkräfte sind das 3x45 Minuten pro Monat.

    Dass bei dir regelmäßig Wochenendarbeit angeordnet ist und nicht du dir im Rahmen deiner flexiblen Arbeitszeitgestaltung dir deine Arbeit auf das Wochenende legst, halte ich für ein Gerücht.


    Oder redest Du jetzt stellvertretend für Beamte in polizeilichen Einsatzhundertschaften?

  • Das kann ich Dir aus NRW anders berichten. Hier eher das Gegenteil. Da voraussetzungslose Teilzeit nicht oder nur sehr eingegrenzt genehmigt wird, ist eine Lücke entstanden für viele ältere Kollegen, die einfach sagen, ich habe bisher Teilzeit genommen, weil ich mehr nicht schaffe. Die Alternative wäre sie vollständig dienstunfähig zu schreiben. Eine halbe Kraft ist aber allen lieber als gar keine Kraft. Insoweit gibt es bei uns einige Fälle

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und als Ergänzung: Bei uns benötigst Du ein aussagekräftiges Attest und eine amtsärztliche Untersuchung.

    Geht hier ziemlich problemlos. Vielleicht liegts daran, dass die Amtsärzte in beiden Bundesländern ein unterschiedliches Berufsverständnis haben.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • So einfach ist das alles aber nicht, wie hier immer wieder geschrieben wird. In Sachsen wurde diese ominöse Teildienstfähigkeit jedenfalls seit Einführung der Lehrkräfte-Verbeamtung noch nie umgesetzt, wie mir eine Schwerbehindertenvertretung sagte. Und "beantragen" kann man die gleich gar nicht, das ist ein Verfahren, das die Schulbehörde anstreben müsste, unter Einbeziehung des Finanzamtes... Man muss eine Reha absolvieren oder was immer geeignet scheint, die Gesundheit wiederherzustellen etc. Ich habe versucht, es theoretisch nachzuvollziehen und bin nicht bis in die Feinheiten durchgedrungen. Aber dass man irgendwo anruft und sagt, man würde gerne statt TZ zu arbeiten lieber teildienstfähig sein, so ist es sicher nicht.

    Das habe ich bislang so noch gar nicht gehört und liest sich vor allem nach weiterer Kontrolle der Arbeitskräfte, nicht nach einem wertvollen Tool zum möglichst langen Erhalt der Dienstfähigkeit, auch wenn diese nur bedingt gegeben ist. Das ist hier in BW wie offenbar in NRW deutlich anders geregelt und läuft nach Aussage der Schwerbehindertenvertretungen auch anders ab. Einfach nur anrufen und sagen ich will die TDZ funktioniert aber natürlich nicht, aber das ist auch kein Verfahren, dass von der Schulbehörde ausgeht, sondern etwas, was ich als Lehrkraft selbst beantrage unter Vorlage aussagekräftiger fachärztlicher Atteste, aus denen hervorgeht, aus welchen Gründen es mir gesundheitlich bedingt nicht möglich ist eine Vollzeitstelle wahrzunehmen, ohne, dass meine Dienstfähigkeit dadurch gefährdet werden würde. Ich werde das Verfahren im neuen Jahr endlich anstoßen für mich, dann kann ich bei Interesse auch einfach noch irgendwann mal berichten, wie es letztlich ganz konkret in meinem Fall abgelaufen ist, ob es besondere Hürden gab, etc.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Also ich leiste keine unbezahlten Überstunden.

    Tja, bei mir in Baden-Württemberg wird erst ab 4. Vertretungsstunde im Monat bezahlt (und auch nur, wenn in den nachfolgenden Monaten keine Minusstunden anfielen (also kein LK 2. Jahr). Ich darf daher erst nach dem Schuljahr das komplette Jahr abrechnen. 3 Vertretungsstunden gelten als 5 Zeitstunden und sind Pflicht für Beamte (und entsprechend Reduktion vom Rest ist nur begrenzt möglich).


    Vor Corona hatte ich selten so viele Vertretungsstunden, jetzt regelmäßig.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Dann sind es aber eben keine.

    Hast du prinzipiell Recht. Problematisch ist aber z.B. dass du zwischen Herbst- und Weihnachtsferien einfach mal eben so die Stunden von 2 Wochen zusätzlich arbeitest, nur damit du dann 2 Wochen Weihnachtsferien hast.

    Da wäre z.B. ein Streikrecht ganz gut, damit man mal gegen diese Bedingungen vorgehen kann.

  • Was du vertrittst wird wegen deiner Teilzeit ab der ersten Stunde bezahlt. Ist also wieder am Thema vorbei.

    Das hängt doch von der Teilzeit ab. Bei einer Beamtenstelle mit 50%-Deputat sind statt 3 nur 1,5 Unterrichtsstunden Mehrarbeit inklusive. Es wird also ab der 2. Vertretungsstunde Stunde bezahlt, wenn nicht an anderer Stelle etwas ausfällt. Damit alles ab der ersten Vertretungsstunde bezahlt wird, muss das Deputat noch geringer sein.

  • Was du vertrittst wird wegen deiner Teilzeit ab der ersten Stunde bezahlt. Ist also wieder am Thema vorbei.

    Na, wenn die Vollzeitkollegen ebenso jede Woche vertreten, sind sie bei mindestens 4 Stunden im Monat und kriegen somit auch alle ab der 1. bezahlt. Genau wie ich. Da ist kein Unterschied dann.

    • Offizieller Beitrag

    Das hängt doch von der Teilzeit ab. Bei einer Beamtenstelle mit 50%-Deputat sind statt 3 nur 1,5 Unterrichtsstunden Mehrarbeit inklusive. Es wird also ab der 2. Vertretungsstunde Stunde bezahlt, wenn nicht an anderer Stelle etwas ausfällt. Damit alles ab der ersten Vertretungsstunde bezahlt wird, muss das Deputat noch geringer sein

    Zumindest in NRW nicht. Teilzeit ist Teilzeit und alles, was du oberhalb deiner Teilzeitstunden machst, word gezahlt.

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