Ständig fehlende Kollegen - Konsequenzen?

  • In NRW bekommen Teilzeitlerinnen Vertretungen ab der ersten Stunde bezahlt. Und zwar im Verhältnis zum Gehalt/Sold und nicht irgendein ausgedachter Betrag. Muss man halt beantragen.

    Würdest du da bitte kurz ins Detail gehen wie? Oder hast entsprechende Links dazu bzw. wo kann ich das in den Vorschriften finden? Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Feldscher

    • TeilzeitKollegen werden ab der ersten Mehrarbeitsstzjde bezahlt.
    • Sie bekommen nicht den normalen Vertretungstarif (23 € oder so pro Vertretungsstunde) sondern werden entsprechend ihrer Mehrarbeit von z.b. 14 Stunden kurzfristig auf z.B. 16 Stunden aufgestockt und entsprechend bezahlt.

    Nachtrag: hierfindet man Infos der BezReg Münster. Auf Seite 7 unten geht es um die Vergütung von Teilzeitkräften.

    Zitat

    Höhe der Vergütung
    Teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrkräfte erhalten bis zum Erreichen der Pflichtstundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft für jede zusätzlich geleistete Unterrichtsstunde anteilige Besoldung nach dem LBesG. Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis erhalten bis zum Erreichen der Pflichtstundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft für jede zusätzlich geleistete Unterrichtsstunde ein anteiliges Entgelt nach dem TV-L.

    Wird durch die zusätzlichen Unterrichtsstunden die Pflichtstundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft überschritten, greifen für die weiteren Stunden die Regelungen für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte.

  • Trotzdem bleibe ich bei meinen Kommentaren. Auch in einem nicht-normalen Konflikt (bzw. besonders dort) sollte man das Fairplay/Korrekt-Play nicht verlassen. Meine Meinung.

    Kann man natürlich so sehen. Und vielleicht gibt es auch komplett faire Wege, jemanden zur Räson zu rufen, ich wurde gefragt, welche Möglichkeiten ich in diesem sehr verfahrenen, unfairen Vorgehen der Schulleitung sehe und habe ein paar Beispiele genannt.


    Ob es Fairplay ist, den Mund zu halten und noch 5 weitere Jahre vor sich hinzuwurschteln, um keinen Ärger zu kriegen, weil man gerade selbst nicht akut betroffen ist, wäre natürlich noch extra zu beurteilen. Offenbar wird ja dort einer nach dem anderen rausgemobbt und wenn er sich versetzen lässt, ist er noch derjenige, der sich "verpisst". Moralisch sehe ich da so ein paar Ungereimtheiten, psychologisch gesehen aber nur verschiedene Strategien, nicht draufzugehen.

  • Würdest du da bitte kurz ins Detail gehen wie? Oder hast entsprechende Links dazu bzw. wo kann ich das in den Vorschriften finden? Danke!

    Meine Quelle ist ein Hinweis der Lehrerinnenrates. Ich habe daselbst noch nie in Teilzeit gearbeitet und kann leider nichts zur konkreten Durchführung des Verfahrens sagen. Sorry.


    Erster Suchpunkt könnte der Online-Formularschrank der Bezirksregierung sein.

  • Meine Quelle ist ein Hinweis der Lehrerinnenrates. Ich habe daselbst noch nie in Teilzeit gearbeitet und kann leider nichts zur konkreten Durchführung des Verfahrens sagen. Sorry.


    Erster Suchpunkt könnte der Online-Formularschrank der Bezirksregierung sein.

    Da werde ich mal schauen, danke dir. Ich kenne das nur, wenn man jemanden längerfristig vertritt, aber nicht bei ad-hoc Vertretungen. Und selbst meine damalige Schulleitung kannte das (angeblich) nicht und war ganz verwundert, als ich das einforderte.

  • Wie kann man gegen Hohlstunden vorgehen oder gegen Prüfungsaufsichten?

    (Prüfungsaufsichten sind in Hessen keine Mehrarbeit)

    Und bei Exkursionen: Man hätte an dem Tag z.B. nur wenig Unterricht, soll einen Kurs aber von 7.30 bis Nachmittags zu einer Messe begleiten etc

    • Offizieller Beitrag

    Da werde ich mal schauen, danke dir. Ich kenne das nur, wenn man jemanden längerfristig vertritt, aber nicht bei ad-hoc Vertretungen. Und selbst meine damalige Schulleitung kannte das (angeblich) nicht und war ganz verwundert, als ich das einforderte

    Siehe mein Beitrag etwas weiter oben.

  • Wie kann man dagegen vorgehen?


    Naja, er darf dich nicht einseitig benachteiligen. Ich würde beim ersten Mal nur darauf hinweisen. Beim zweiten Mal kannst Du dich an den Personalrat oder direkt an den Dezernenten wenden. Weiterhin muss natürlich auch wieder die Gesamtarbeitszeit beachtet werden. Am Ende sind wir wieder am Punkt Interessenausgleich. Wenn die SL es schulisch gut begründen kann, hast Du schlechte Karten. Wenn nicht, hat sie schlechte Karten.


    Generell ist es aber sowieso schwierig einen Kollegen beim Stundenplan absichtlich zu benachteiligen. Es gibt so viele Punkte zu beachten. Dazu machen es die meisten größeren Schulen sowieso mit einem Programm. Da gibt es dann nicht den Programmpunkt "Kollege A benachteiligen".

    Gleiches gilt auch mit unliebsamen Klassen. Es ist wahrscheinlich kein Problem, dir eine zu geben. Aber mehrere? Das muss auch stundenplanmäßig alles passen.

    Wie kann man gegen Hohlstunden vorgehen oder gegen Prüfungsaufsichten?

    (Prüfungsaufsichten sind in Hessen keine Mehrarbeit)

    Und bei Exkursionen: Man hätte an dem Tag z.B. nur wenig Unterricht, soll einen Kurs aber von 7.30 bis Nachmittags zu einer Messe begleiten etc

    Auch bei Prüfungsaufsichten muss er es "fair" verteilen oder zu mindestens gut begründen können. Dienstaufsichtsberschwere, Personalrat, Mobbing, macht zu mindestens erstmal viel Arbeit für die SL. Und auch wenn es bei euch keine Mehrarbeit ist, muss deine Gesamtarbeitszeit passen. Du darfst also am Ende nicht mehr arbeiten als vorgesehen. Entsprechend einfache Anfrage, wo man kürzen kann. Überlastungsanzeige stellen.


    Exkursionen: dito. Auch hier ist zu klären, was ihr für Beschlüsse dort aus der Gesamtkonferenz habt. Ich weiß auch nicht, wie die rechtliche Situation bei euch ist. Bei uns sind das Überstunden.

  • Da werde ich mal schauen, danke dir. Ich kenne das nur, wenn man jemanden längerfristig vertritt, aber nicht bei ad-hoc Vertretungen. Und selbst meine damalige Schulleitung kannte das (angeblich) nicht und war ganz verwundert, als ich das einforderte.

    Ihr rechnet keine Mehrarbeit ab?!


    Natürlich weiß das deine SL.


    Als Beamter hast du nicht wie die Angestellten eine 6-Monats-Frist, sondern 3 Jahre bis zum Jahresende. Also Abkassieren! Unbedingt alles bis Ende dieses Jahres noch einreichen, dann kannst du noch 2020 abrechnen.

  • Das ist aber doch absoluter Standard...? Schockierend.


    Rückforderungen sollten auch hierzu für 3 Jahre möglich sein. Da würde ich dann mal die alten Bezügemitteilungen der letzten drei Jahre durchforsten und rechnen.

    • Offizieller Beitrag

    Klar rechnen wir Mehrarbeit ab. Es geht mir um die Aussage, dass Teilzeitkräfte eben nicht die 30,xx Euro pro Stunde bekommen, sondern einen Wert gemessen am Stundenlohn eines Vollzeitdeputats.


    Das ist aber doch absoluter Standard...? Schockierend.

    Und sollte eigentlich automatisch gehen.

    Im Mehrarbeitsformular, welches ans lbv geschickt wird, gibt man an, dass der Kollege in Teilzeit ist. Im Grunde eine redundante Info, da das lbv die Daten des Kollegen eh hat.

    Aber wie gesagt: man gibt es an und dann werden die Stunden automatisch entsprechend berechnet.


    Ich wüsste im Moment nicht, wie man dies als Schulleiter, der die Mehrarbeit ans lbv schickt, umgehen kann. Absichtlich oder versehentlich.

  • Das ist aber doch absoluter Standard...? Schockierend.


    Rückforderungen sollten auch hierzu für 3 Jahre möglich sein. Da würde ich dann mal die alten Bezügemitteilungen der letzten drei Jahre durchforsten und rechnen.

    Deswegen suche ich ja gerade die genauen Bedingungen. Meine Frau arbeitet in Teilzeit. Ich habe mir mal gerade ihre letzte Bezügemitteilung mit Auszahlung der Mehrarbeitsstunden rausgesucht. Da werden sowohl Stunden mit 41,xx (entspricht etwa einer Deputatstunde) als auch einige mit 25,xx abgerechnet. Das versuche ich mir gerade herzuleiten, ist aus den rudimentären Angaben des LBV aber schwierig. Ich rufe da morgen mal an.

  • Sind die 25,5 Stunden "voll", werden alle weitere wie bei einer Vollzeitkraft behandelt und abgerechnet.


    Zum Beispiel:


    Du hast 23,5 Stunden. Wenn du nun 8 Stunden Mehrarbeit im Monat geleistet hast, bist du bei Vollzeit. Alle weiteren Stunden werden in dem Monat mit Minusstunden verrechnet und mit dem Festbetrag abgerechnet.

    • Offizieller Beitrag

    Wie viele Stunden Mehrarbeit hat sie denn gemacht?


    Der normale Stundensatz gilt nur bis zur Grenze der Vollbeschäftigung. Wenn sie 28 Stunden unterrichten muss und in dem Zeitraum auch mal 29,30,... Stunden sind, werden die mit dem verringerten Satz abgerechnet. (geht dann auch automatisch)

  • Liegt deutlich drunter. 8 im Monat vertreten bei 60% Deputat.


    Die Informationen vom LBV sind auch unterschiedlich:


    1. Mehrarbeit bei TZ Lehrer - Das sind die Stunden wo es mit der Verrechnung der Deputatstunden passt

    2. MAV Schuldienst Abr. - Das sind die deutlich geringeren.

  • Ja es sind 25,60 und das kann eben nicht sein, da sie nie die Vollzeitstunden erreicht hat. Und es sind die deutliche Mehrheit der abgerechneten Stunden. Mal schauen was das LBV morgen sagt, danke für deine Hilfe!


    Sollte es da wirklich einen "Fehler" geben, werde ich mal deutlich nachfragen, an welcher Stelle dieser entstanden sein kann.

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