BTW: Art. 3 war der erste Arbeitnehmerschutz-Paragraf.
Art. 3 GG ist gar kein Paragraph
Die ersten Formen des gesetzlichen Arbeitnehmerschutzes gab es zudem bereits im 19. Jahrhundert. Bspw. das Verbot von Sonntagsarbeit und das Truckverbot im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch und der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes von 1869 oder das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter und die gesetzliche Unfallversicherung von 1884.