Krankmeldungsverfahren - Einfluss der LK?

  • ich kann Dir trotzdem sagen, was Du als Mutter falsch machst.


    Mansplaining at its best.

    Moooment mal! Gegenüber den Papas, die mit den rotzenden, hustenden, fiebernden, kopfschmerzenden... Schätzchen zuhause hocken, ist das genauso arrogant und besserwisserisch ;)

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Ich habe keine Kinder, aber ich könnte mir vorstellen, dass man sich auch um Kinder kümmert und nicht nebenher noch arbeitet?
    Wenn man nebenher arbeitet, dann kann doch auch kein Kinderkranktag verloren gehen, denn man hat doch gearbeitet.

    Also entweder, oder! Oder ist das rechtlich so, dass man bei Kinderkranktagen arbeiten muss?

    Klar kümmert man sich um die Kinder.


    Aber ich fürchte, wenn man trotzdem (am Schreibtisch arbeitet) geht dennoch ein Kindkranktag verloren.


    Denn wenn du dich selber krank meldest, es dir aber nachmittags oder abends besser geht, so dass du noch was arbeitest, zählt das trotzdem als Kranktag. Arbeit zu Hause zählt nicht, nur ob du in der Schule warst oder nicht.

  • Aber ich fürchte, wenn man trotzdem (am Schreibtisch arbeitet) geht dennoch ein Kindkranktag verloren.


    Denn wenn du dich selber krank meldest, es dir aber nachmittags oder abends besser geht, so dass du noch was arbeitest, zählt das trotzdem als Kranktag. Arbeit zu Hause zählt nicht, nur ob du in der Schule warst oder nicht.

    Na, damit ist ja dann klar, dass ich weder Aufträge schicken noch sonst etwas arbeiten würde. (Es sei denn ich würde einen Kindkranktag für Arbeit wie Korrigieren nutzen, was sonst eben, wie leider so Vieles in unserem Beruf, liegen bleiben würde).

    Aber das wäre ja noch schöner, man verbraucht einen Kindkranktag und schickt trotzdem Aufträge. Das hätte der Dienstherr wohl gerne haha. Sowas gibt es glaube ich auch fast nur im Lehrerberuf. Wie ich an andere Stelle schon schrieb, manche haben "das System" so verinnerlicht, dass sie solche Ausbeutungen fast wie selbstverständlich machen. Traurig eigentlich, zeigt aber, wie Referendariat, Seminar- und Schulleitungen erfolgreich Gehirnwäsche betreiben (manchmal vielleicht ja nicht einmal bewusst und aus reflektierter Entscheidung, sondern, weil sie auch so im System sozialisiert wurden).

  • ich kann Dir trotzdem sagen, was Du als Mutter falsch machst.


    Mansplaining at its best.

    Das ist doch Blödsinn. Ich habe kein einziges Wort über deine Erziehung geschrieben. Ich habe dir lediglich versucht deutlich zu machen, dass die Schule ein Interesse hat, dass Du dich frühzeitig abmeldest. Dein Problem ist, dass Du weder bereit bist dich frühzeitig abzumelden, weil dein Kind noch gesund werden könnte, noch morgens früh genug in Erfahrung bringen kannst, ob dein Kind gesund ist. Das hat nichts mit dir als Mutter sondern mit dein Verhalten als Arbeitnehmer.


    Wenn ich deine Beiträge hier lese, scheinst Du eher wenig Ahnung von Stundenplanung und Vertretungsplanung zu haben. Hast Du denn da schon Erfahrungen gesammelt? Geht es beim Mansplaining nicht darum, dass man über etwas herablassend spricht, obwohl man davon weniger Ahnung als das Gegenüber hat. Ich würde mal vermuten, dass Du noch nie an einer kleineren Schule mit der Vertretungsplanung beschäftigt warst. Trotzdem weißt Du, dass alles kein Problem ist. Mmh.

  • Nein, du erklärst ganz einfach an DEINEM Beispiel, was für DICH nervig ist. Wie es Schokozwerg geht, was sein oder ihr Kind für Krankheiten hat und um wie viel Uhr er oder sie das feststellen kann, kannst du nicht erklären. Allenfalls könntest du fragen, wie Familie Schokozwerg das handhabt und welche Erfahrungen sie macht, wenn es dich wirklich interessieren würde.


    Davon abgesehen hast du auch keine Erfahrungen mit kranken Kindern, nur weil du Menschen kennst, die Kinder haben. Das weiß ich ganz sicher und erkläre es gern an einfachen Beispielen bei Bedarf.

    Leider hast Du das Problem nicht verstanden. Es geht nicht darum, welche Krankheiten das Kind hat und ob oder wann Schokozwerg das feststellen kann. Es geht darum, dass Schokozwerg wenn nachts ihr Kind krank ist ihre Schule informieren sollte und nicht noch abwarten sollte.


    Das ist auch keine Frage, die sie als Mutter betrifft. Im Zweifel ist es eine arbeitsrechtliche Frage. Hat Arbeitgeber sprich Schule das Recht, dass Du dich frühzeitig abmeldest oder hat der Arbeitnehmer das Recht auszuschlafen, abzuwarten etc.. Letztlich könnte die Frage sogar Bundeslandspezifisch sein.


    Ich habe bereits für Niedersachsen einen Weg skizziert. Wenn die Lehrkraft erst zur dritten Stunde hat, könnte die SL sie für die ersten beiden Stunden als Vertretungsreserve einplanen. Dann müsste sie sich auch rechtzeitig krank melden. Natürlich unter den schon bereits genannten Voraussetzungen in Sachen Arbeitszeit. Susanne hatte geschrieben, dass das rechtlich nicht möglich ist und es angeblich dazu Urteile gibt. Leider hat sie bis jetzt keines genannt. Also vermute ich mal, dass es keine gibt, weil die öffentlich zugänglichen Urteile das Gegenteil sagen.


    Ich verstehe auch nicht, warum man diese Frage besser beantworten kann, weil man Mutter ist. Bekommt man Geburt ein Jura-Studium?


    Mal davon abgesehen, gibt es auch viele Eltern, die das schaffen.

  • weil die öffentlich zugänglichen Urteile das Gegenteil sagen

    Die hast du ja auch nicht benannt, ich habe jedenfalls davon keine gefunden und nun, muss man davon ausgehen, dass ich doch Recht habe oder wie?
    Wenn du Urteile haben willst, dann suche sie doch, ich habe jedenfalls dafür gerade keine Lust und Zeit deine Arbeit zu machen.

  • Leider hast Du das Problem nicht verstanden. Es geht nicht darum, welche Krankheiten das Kind hat und ob oder wann Schokozwerg das feststellen kann. Es geht darum, dass Schokozwerg wenn nachts ihr Kind krank ist ihre Schule informieren sollte und nicht noch abwarten sollte.

    Leider hast du das Problem nicht verstanden. Es geht darum, welche Krankheiten das Kind hat, wenn es chronisch krank ist und Hustenanfälle bis zum Erbrechen bekommt, wie oben geschrieben, aber trotzdem am nächsten Tag manchmal in den Kindergarten gehen kann, manchmal aber nicht, müssen die Eltern das früh entscheiden. Wenn außerdem, wie oben geschrieben, die Schule keine Mails annimmt, muss man zu einer bestimmten Zeit anrufen und die Entscheidung treffen, obwohl das Kind endlich schläft.

    Dass du Vertretungspläne für 5 Kolleginnen schreibst, haben alle verstanden. Dass es an anderen Schulen andere Regelungen gibt, hast du offenbar aber überlesen. Manche wollen per Mail informiert werden, bei anderen muss man Punkt 7 Uhr anrufen. Manche wollen vorsichtshalber informiert werden und die Planung im Zweifel rückgängig machen, andere keinesfalls umsonst umplanen, dann lieber erst um 8 informiert werden. Andere Schulen, andere Möglichkeiten und Bedürfnisse, andere Familien, andere Möglichkeiten und Bedürfnisse. Ist es dir zumindest theoretisch möglich, dir das vorzustellen?

  • Die hast du ja auch nicht benannt, ich habe jedenfalls davon keine gefunden und nun, muss man davon ausgehen, dass ich doch Recht habe oder wie?
    Wenn du Urteile haben willst, dann suche sie doch, ich habe jedenfalls dafür gerade keine Lust und Zeit deine Arbeit zu machen.

    Ich habe das Urteil, des OLG doch samt Aktenzeichen im Thread gepostet. Das OLG hat sinngemäß entschieden, dass Vertretungsbereitschaften (im Rahmen der Arbeitszeit) angeordnet werden dürfen. Du hast aber behauptet, dass es bundesweit geltende andere Urteile gibt. Das mag sein. Das wäre aber dann auch schöne, wenn Du solche Behauptungen auch belegen könntest.

  • Die hast du ja auch nicht benannt, ich habe jedenfalls davon keine gefunden und nun, muss man davon ausgehen, dass ich doch Recht habe oder wie?
    Wenn du Urteile haben willst, dann suche sie doch, ich habe jedenfalls dafür gerade keine Lust und Zeit deine Arbeit zu machen.

    Du hast eine Behauptung aufgestellt - du musst sie belegen.


    Ich vermute aber, dass das in Berlin natürlich mal wieder anders ist.

  • Wenn ich deine Beiträge hier lese, scheinst Du eher wenig Ahnung von Stundenplanung und Vertretungsplanung zu haben. Hast Du denn da schon Erfahrungen gesammelt?

    Und ob. Mach Dir da mal keine großen Sorgen. Ich setze jedes Jahr gemeinsam mit dem Stundenplaner die Pläne für meinen Verantwortungsbereich, der der Größte an meinem BK ist. Deine Belehrungen sind daher unangebracht.

    Geht es beim Mansplaining nicht darum, dass man über etwas herablassend spricht, obwohl man davon weniger Ahnung als das Gegenüber hat.

    Richtig. Genau das hast Du getan, indem Du Schokozwerg erklärst, was sie so zu tun hat, damit sie eine Forderung erfüllen kann, die an einem Berufskolleg nicht mal großen Sinn ergibt. Und sie ist an einem BK!

    Ich würde mal vermuten, dass Du noch nie an einer kleineren Schule mit der Vertretungsplanung beschäftigt warst. Trotzdem weißt Du, dass alles kein Problem ist. Mmh.

    Ich weiß auf jeden Fall, dass es stark von der Schule und allen Beteiligten abhängt, wie verfahren wird. Ich wehre mich dagegen, weil Du immer von Deinem kleinen System auf den Rest aller Schulen schließt. Ein BK ist sehr viel anders organisiert. Wenn es ein Bündel-BK ist, wird's nochmal lustiger. Und dann treffen Deine Pauschalaussagen einfach nicht zu.

  • Ich weiß auf jeden Fall, dass es stark von der Schule und allen Beteiligten abhängt, wie verfahren wird.

    Genau so.
    Wir sind übrigens eigentlich auch mit nur 3zügig eine "kleine" Grundschule, aber hier sind die ja mit 6 Jahrgängen und die Erzieher in der Regel alle von 8-16.30 Uhr anwesend, also gehen Klassen ohne Unterricht einfach in die VHG oder ein Erzieher übernimmt die Beaufsichtigung o.ä. bei uns liegen ja Teilungsstunden somit auch mitten am Tag und können aufgelöst werden und und und
    Ich denke, das kannst du gar nicht überblicken, wie die Voraussetzungen woanders sind.

  • Ich weiß auf jeden Fall, dass es stark von der Schule und allen Beteiligten abhängt, wie verfahren wird. Ich wehre mich dagegen, weil Du immer von Deinem kleinen System auf den Rest aller Schulen schließt. Ein BK ist sehr viel anders organisiert. Wenn es ein Bündel-BK ist, wird's nochmal lustiger. Und dann treffen Deine Pauschalaussagen einfach nicht zu.

    Das wurde doch bestimmt schon 15 mal geschrieben. Und ich habe auch schon mehrfach geschrieben, dass es doch toll ist, wenn es an Schulen kein Problem ist. Darum geht es doch hier nicht. Hier geht es doch ganz konkret um den Fall, dass es Schulen gibt, wo man sich frühzeitig abmelden muss und die Frage, ob das rechtens ist oder nicht. Schokozwerg hat dazu geschrieben, dass sie nicht bereit wäre, wenn ihr nachts krank ist, sich direkt abzumelden oder die Schulleitung zu informieren. Ich habe versucht darzustellen, dass das für (bestimmte) Schulen ein Problem ist. Die Frage ist nicht, ob es an deiner oder Schokozwergs Schule nötig oder sinnvoll ist. Oder dieses Argument, dass man ihre Fähigkeiten als Mutter in Frage stellt, wenn sich frühzeitig abmelden muss. Es geht nur darum, ob Schulen eine Abmeldung beispielsweise bis 7:00 Uhr vorgeben können oder nicht.

  • Richtig. Genau das hast Du getan, indem Du Schokozwerg erklärst, was sie so zu tun hat, damit sie eine Forderung erfüllen kann, die an einem Berufskolleg nicht mal großen Sinn ergibt. Und sie ist an einem BK!

    Schokozwerg hat sich doch zu diesem Thread geäußert. Du meinst, dass sie uns damit nur sagen wollte, dass das Thema für sie gar nicht relevant ist? Ich würde Ihnen Beitrag so verstehen, dass sie eine solche Regelung generell und nicht an ihrer Schule für falsch hält.

  • Das wurde doch bestimmt schon 15 mal geschrieben. Und ich habe auch schon mehrfach geschrieben, dass es doch toll ist, wenn es an Schulen kein Problem ist. Darum geht es doch hier nicht.

    Es scheint seit einigen Seiten nur noch darum zu gehen, dass du dich aufregen willst.

  • Hier geht es doch ganz konkret um den Fall, dass es Schulen gibt, wo man sich frühzeitig abmelden muss

    Nee, hier geht es darum, dass die Schulleitung behauptet, dass man das muss und das genau die Frage ist. Ob sinnvoll ist, ist die nächste Frage und das kann es ja unabhängig davon sein, ob es eine rechtliche Grundlage gibt.

  • Mein Gott Leute, Ihr streitet Euch inzwischen über zig Seiten , ob ich mich um 07.00 krank melden muss.

    Nach dem Gesetz habe ich ein Krankmeldung unverzüglich zu erstatten. Unverzüglich heißt im Rechtsdeutsch. "Ohne schuldhaftes verzögern". Wenn ich also um 06.00 weiß, dass ich mich sauelend fühle, ab ans Telefon. Wenn ich aber erst um 1100 Schule habe, Stelle ich mir nicht für 0700 den Wecker. Stelle ich dann um 0900 fest, dass ich die Kloschüssel beidseitig nutze, werde ich mich daraufhin unverzüglich krank melden. Falls ich gefragt werde warum erst jetzt, Seil ich es erst jetzt bemerkt habe. Dann ist auch nichts schuldhaft verzögert. Und wenn ich eben weiß, dass das in der Schule zeitkritisch ist, dann muss ich eben bei leichten Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit, um 0700 melden.

    Wäre bei meinen Panikattacken blöd, die könnten um 0700 kommen, falls ich mir dafür den Wecker Stelle. U.u. geht mir aber um 0900 wieder gut, insbesondere wenn ich direkt eine Lorazepam genommen habe. Kann aber genauso auch umgekehrt passieren, dass ich die Tür raus gehe und nichts geht mehr. Das wäre dann aber eben auch um 1000 .

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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