Hallo,
mein Mann und ich haben zwei Kinder. Eins betreue ich zuhause, da es noch unter 3 Jahre alt ist. Nun bin ich erkrankt, sodass mein Mann die Betreuung übernehmen soll. Er will daraufhin einen Sonderurlaubsantrag stellen. Laut Schulregelung werden bei schwerer Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes 4 Tage Sonderurlaub gewährt bei Weiterführung der Bezüge.
Nun bin ich unsicher. Unter einer schweren Erkrankung versteht man im Allgemein Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Diese Erkrankungen liegen bei mir nicht vor. Auch sind 4 Tage nicht besonders viel. Ich bräuchte ihn schon mindestens eine volle Woche unabhängig davon, ob Bezüge weiter bezahlt werden oder nicht. Welche Möglichkeit hat er, rechtlich korrekt Sonderurlaub für diesen Fall zu bekommen?
Danke!