Die Schwere ist m.E. nicht definiert. Und die Schule der TE scheint die 4 Tage ja auch zu gewähren, der Vater hätte aber gerne noch mehr Tage aber da muss sich die Familie wohl anderweitig um Betreuungs-Ersatz kümmern.
...oder man nimmt halt einfach die Möglichkeit der kurzfristigen Beurlaubung aus familiären Gründen in Anspruch, die die entsprechenden Urlaubsverordnungen der Länder i.d.R. für bis zu 6 Monate vorsehen...natürlich unter Wegfall der Bezüge.