Hi,
weiß jemand von euch, ob die dienstl. Beurteilung am Ende der laufbahnrechtlichen Probezeit als DB für das erste Beförderungsamt herangezogen werden kann, sofern sie nicht älter als 3 Jahre ist? Ich habe das FAQ des Ministeriums zu DB durchgelesen, aber da ist dieser Fall nicht explizit geschildert.
Besten Dank und Gruß!