Amts-/Dienstbezeichnung

  • Bitte um Hilfe!

    Ich bin angestellte Lehrerin an einem (kirchlichen) Gymnadium in freier Trägerschaft. Eingestuft bin ich in Entgeltgruppe 13.

    In einem Formular soll ich meine Amts-/Dienstbezeichnung (Kürzel) angeben.

    StR' i.k.D. gilt doch aber nur für verbeamtete Lehrer, oder?

  • Ich kenne StR(in) i.K.

    Das sind dann aber nur die Verbeamteten. Unbefristet angestellte Kollegen haben bei uns (O)StR(in) i.BV., befristet angestellte (ggf. ohne volle Lehrbefähigung) tragen LAv.


    Wie das mit der Kombination von Kirchendienst und Beschäftigungsverhältnis ist, weiß ich nicht.

    Denkbar wäre StR(in) i.K. i.BV. Das sind dann aber nur diejenigen, die volle Lehramtsbefähigung haben und unbefristet angestellt sind (also quasi in der Position eines Studienrats).

  • Korrekt dürfte "Lehrer im Angestelltenverhältnis" oder einfach nur "Lehrer" sein. Ob es dazu eine offizielle Abkürzung (LiA????) gibt, weiß ich offen gestanden nicht. Die Bezeichnung "Studienrat" bezieht sich explizit auf Beamte, insofern wundert mich, dass ihr Angestellte Kollegen als "Studienräte im Beschäftigungsverhältnis" führt.

  • Bundesland ist hierbei wichtig.

    In BW ist LiA etwas anderes als in SH und NRW.

    AFAIK sind die Anhängsel wie i.K. sind nur für Beamte im Kirchendienst, aber auch das kann von BL zu BL unterschiedlich sein.

  • Die Bezeichnung "Studienrat" bezieht sich explizit auf Beamte, insofern wundert mich, dass ihr Angestellte Kollegen als "Studienräte im Beschäftigungsverhältnis" führt.

    Solange unbefristet eingestellt und "in der Position eines Studienrates", ja.

  • Also ich bin in NRW angestellt.


    In einem älteren Forumbeitrag fand ich gerade:

    "Ich hab es noch einmal genau nachgeschlagen: In NRW haben OBAS-Seiteneinsteiger die Bezeichnung LiA; steht für "Lehrkraft in Ausbildung".

    Quelle: 1.3 auf Seite 3 aus diesem Dokument: http://www.schulministerium.nr…re_zum_Seiteneinstieg.pdf

    Ob sich für diejenigen, die nach der zweiten Staatsprüfung als Angestellte weiterbeschäftigt werden, nur das "A" aus "LiA" von "Ausbildung" in "Anstellung" ändert, kann ich nicht sagen."


    Also ist LiA für mich in NRW nicht die passende Abkürzung.

    Vielleicht hat ja noch jemand einen anderen Vorschlag??

  • Ich schreibe als Angestellte in solchen Fällen immer „Lehrerin“, diese Dienstbezeichnungen mit entsprechender Rangordnung sind mir sowieso irgendwie zuwider.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Zitat von Onetoyou

    Wie das mit der Kombination von Kirchendienst und Beschäftigungsverhältnis ist, weiß ich nicht.

    Denkbar wäre StR(in) i.K. i.BV. Das sind dann aber nur diejenigen, die volle Lehramtsbefähigung haben und unbefristet angestellt sind (also quasi in der Position eines Studienrats).

    Genau in dieser Position bin ich.


    Zudem arbeite ich in NRW, wo L'iA wohl Lehrerin in Ausbildung bedeutet und für mich als Leherin in Anstellung daher nicht in Frage kommt.


    Also ist für mich am wahrscheinlichsten die Bezeichnung von Onetoyou zutreffend: StR' i.K. i.BV.

    Hat jemand diese Bezeichnung schon mal genutzt oder zumindest gesehen??

  • Also ist für mich am wahrscheinlichsten die Bezeichnung von Onetoyou zutreffend: StR' i.K. i.BV.

    Hat jemand diese Bezeichnung schon mal genutzt oder zumindest gesehen??

    Warum lässt du nicht einfach den Teil mit dem Kürzel offen? Daran wird bei so einem Formular schließlich nicht dessen Bearbeitung hängen, wenn du ansonsten inhaltlich alles ausfüllen konntest. Oder du fragst die Stelle, die die Formulare ausgegeben hat, welches Kürzel in deinem Fall zutreffen wäre, denn die müssen es korrekt auswerten können, nicht wir hier. Oder du fragst deine SL, was genau an der Stelle zu vermerken ist. Schließlich kannst du nicht die einzige Lehrkraft sein an deiner Schule, die das wofür auch immer benötigt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Es kann durchaus sein, dass meine Schule die Bezeichnungen selbst falsch verwendet. Angestellte im höheren Dienst werden bei uns intern als LiA geführt, Lehrkräfte im gehobenen Dienst alle als Lehrer(in).


    Aber ich bin mir jetzt nicht mehr sicher, ob das so korrekt ist.

  • LiA heißt Lehrer in Anstellung

    Und solche gibt es nicht mehr. Seit TV-L wird nicht mehr in Arbeiterinnen und Angestellte unterschieden. Deshalb gibt es an öffentlichen Schulen auch nur noch L. i. T. — Lehrerin im Tarifbeschäftigungsverhältnis.


    Kirchliche Schulen interessieren mich nicht, da kenne ich mich nicht aus.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Hast du denn eine Bezeichnung im Arbeitsvertrag? Falls nicht, würde ich einfach Lehrerin schreiben.


    Bei mir steht explizit im Vertrag das ich mich StR i.E. nennen darf. Bzw. aktuell noch auf Probe dahinter müsste, würde ich es wo angeben.

  • Bei uns steht L.i.T. im Stellenplan als Abkürzung für die angestellten Kollegen und Kolleginnen. LAA und LiA sind die Reffis und die OBASler...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Lehrer, einfach nur Lehrer bzw. Lehrerin.


    NRW richtig? Die Besoldungsstufe, und erst recht die Entgeltgruppe, haben mit der Amtsbezeichnung nichts zu tun, sie sind allenfalls ein Indiz.

    Die vorgebrachten Ämter bzw. Dienstbezeichnungen sind allesamt an die Verbeamtung gekoppelt.


    Eine Ausnahme stellt hier der Begriff "Lehrer" dar, der auch für verbeamtete Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2.1 (ehemals gehobener Dienst) verwendet wird.


    Einfach gesagt, wenn Du in NRW nicht verbeamtet bist, bist Du einfach Lehrerin. Damit kann man aber prima leben.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • LAA und LiA sind die Reffis und die OBASler...

    LAA sind Lehramtsanwärter und damit Anwärter des gehobenen Dienstes.

    Reffis sind keine LAA, sondern StRef.



    Zitat

    § 2 OVP


    (2) Auszubildende im Vorbereitungsdienst werden in dieser Verordnung als Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter bezeichnet. Die Auszubildenden, die ein Lehramt des gehobenen Dienstes anstreben, führen während des Vorbereitungsdienstes die Dienstbezeichnung „Lehramtsanwärterin“ oder „Lehramtsanwärter“ für das entsprechende Lehramt. Die Auszubildenden, die ein Lehramt des höheren Dienstes anstreben, führen die Dienstbezeichnung „Studienreferendarin“ oder „Studienreferendar“ für das entsprechende Lehramt.

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