Wie bekommt man denn die Zulassung zur UPP?
Wer entscheidet das?
Wie bekommt man denn die Zulassung zur UPP?
Wer entscheidet das?
Wenn ich mir persönlich eine Quote ausdenke und sie nirgends aufschreibe, dann kann es diese Quote praktisch doch geben. Wer will mir denn Nachweisen, dass ich ein ne quote habe? Weiß nicht was daran Humbug sein soll.
Ich dachte, es ginge um das seit Ewigkeiten kursierende Gerücht, es gäbe eine offizielle Quote in diesem Kontext. Dass es bei wahrscheinlich mehr als 1000 Fachleiter:innen in NRW auch schwarze Schafe geben mag, kann ich nicht ausschließen, aber dein Vorschlag klingt für mich, als würde ich versuchen, pro LK mindestens 10 % nicht durchs Abi kommen zu lassen. Ich will eigentlich nicht glauben, dass auch nur ein/e Kolleg:in in derart wichtiger Position so denken könnte...
Wie bekommt man denn die Zulassung zur UPP?
Wer entscheidet das?
Prüfungsordnung:
ZitatAlles anzeigenZulassung zur Staatsprüfung § 16 (5)
Der eigentliche Prüfungstag findet nur dann statt, wenn die durch zwei geteilte Summe
der Notenwerte der Endnoten für die beiden Langzeitbeurteilungen mindestens die Note
„ausreichend“ (4,0) ergibt. Anderenfalls wird die Staatsprüfung vom Prüfungsamt ohne
Durchführung des Prüfungstages für nicht bestanden erklärt und der
Vorbereitungsdienst um sechs Monate verlängert.
Beispiel:
Langzeitbeurteilung der Schule: 3,5
Langzeitbeurteilung des ZfsL: 5,0
(8,5 geteilt durch 2 = 4,25 ‡ Note ist nicht mindestens 4,0)
‡ Die Staatsprüfung wird nicht durchgeführt, die Prüfung wird für nicht bestanden erklärt.
Ich will eigentlich nicht glauben, dass auch nur ein/e Kolleg:in in derart wichtiger Position so denken könnte
Will ich auch nicht. Aber es gibt sie mit 100% Sicherheit. Wo Macht ist, wird sie auch von irgendjemand ausgenutzt. Das fällt in den seltensten Fällen auf bei sowas.
Habe ich das überlesen? Um welches Bundesland geht es denn?
Wegen der Abkürzung UPP habe ich auf NRW geschlossen.
In NDS sind die Abkürzungen andere und es gibt diese Zulassung meines Wissens nicht.
icht jeder kann Lehrkraft sein.
Wir haben einen Referendaren bei uns, bei dem alle BETEN, dass er es nicht schafft, weil er für die SuS eine richtiggehende Qual ist.
Inwiefern?
könnte jemand von euch mir die Frage beantworten, ob es möglich ist, trotz Nicht-Zulassung zur Examensprüfung; und das zum zweiten Mal, als Lehrer an einer Öffentlichen Schule arbeiten zu können?
Ich denke, das geht an öffentlichen Schulen nicht, wird auch bei der Einstellung abgefragt, ob man irgendwo durchgefallen ist.
Aber an Privatschulen ist es möglich.
Ich denke, das geht an öffentlichen Schulen nicht, wird auch bei der Einstellung abgefragt, ob man irgendwo durchgefallen ist.
Aber an Privatschulen ist es möglich.
In NRW an Ersatzschulen nur befristet.
Diese Níchtzulassungsmöglichkeit wurde 2011 in die OVP in NRW eingebaut, weil der bis dahin (der wohl gar nicht seltene) Fall verhindert werden sollte, dass man am UPP-Tag alles umbog (in der Praxis spielte Nichtzulassung zum bedarfsdeckenden Unterricht bis dahin keine Rolle, es reichte auch 1 Stunde).
Die alte NRW-Regelung war eigentlich gut, da man wirklich primär von Personen geprüft wurde, die keinerlei Informationen/Kenntnisse über den Prüfling besaßen (dadurch gab es auch recht viele 'überraschende' Ergebnisse). Schulvertreter saßen gar nicht in der Kommisson, der Prüfling konnte die Seminarperson in der Kommision bestimmen, der Rest der Kommission kannte den Prüfling nicht (auch nicht seine Vornoten).
Jetzt kann einen halt schon ein (oder 2) 'aktiver Feind' schon quasi kicken....(wenn sich etwa die restlichen Seminarpersonen passiv verhalten, etwa um sich nicht mit dem 'Feind' anzulegen)
Am Tag der Prüfung sitzt auch weiterhin niemand von der eigenen Schule dabei. Es gibt eine Fachleitung die man selbst wählt, der Rest wird zugeteilt.
Die Vornoten sind diesem Teil der Prüfung offiziell auch nicht bekannt (was der gewählte Prüfer erzählt ist sicher unterschiedlich), sondern der Umschlag mit diesen Noten soll eigentlich erst zur Notenzusammenrechnung geöffnet werden. (Ich weiß, eigentlich...)
Die Nichtzulassung schützt manche aber auch, vor einem sehr üblen UPP-Erlebnis. Habe einen Fall, wo man sich nicht getraut hat, für eine Nichtzulassung zu sorgen. Damit hätte man der Person allerdings viel Leid erspart, zu dem es so am UPP-Tag kam.
Will ich auch nicht. Aber es gibt sie mit 100% Sicherheit. Wo Macht ist, wird sie auch von irgendjemand ausgenutzt. Das fällt in den seltensten Fällen auf bei sowas.
Glaubst du ernsthaft, es gäbe Fachleiter, die für sich eine interne Quote der Art "Also bei mir müssen immer 10% der Anwärter durchfallen" haben? Das habe ich bislang nichtmal in der Konstellation Lehrer <-> Schüler erlebt und da wäre es wirklich einfacher umzusetzen. Was es mit Sicherheit auch an Seminaren gibt, sind Beobachtungsfehler bei der Beurteilung von Leistungen. Aber (versteckte) feste Durchfallquoten? Ich weiß ja nicht....
Ich bin ansonsten übrigens voll bei Meer : von den vielen Anwärtern, die ich bisher miterlebt habe, sind tatsächlich nur eine kleine Hand voll durchgefallen und in all diesen Fällen hatte sich das weit vorher abgezeichnet. Nicht selten ging es dabei um Beratungsresistenz, liegengelassene Entwicklungschance und immer wieder gleiche grobe Fehler. Dass jemand mal ungerechtfertigt rausgekickt wird, ist sicher nicht ganz ausgeschlossen, aber vergleichsweise unwahrscheinlich.
Ich finde es aus Lehrerperspektive immer sehr problematisch davon zu sprechen, die Fachleitungen hätten "es auf jemanden abgesehen", "wollen eine Quote durchfallen lassen" etc.
Wir erleben es doch auch, dass Schülerinnen und Schüler uns ähnliches vorwerfen. Das würde doch jeder von uns, mit Recht, abstreiten.
Die Fachleitungen haben sicherlich kein Interesse daran Leute durchfallen zu lassen und es ist jeder deutlich bewusst, welch schwerwiegende Auswirkungen das Durchfallen lassen hat. Das ist etwas, was sehr gut überlegt werden muss. Ich möchte diese Entscheidung nicht treffen wollen.
Ich erlebe es eher anders rum: Es werden in Ermangelung an Anwärtern Leute durchgewunken, die gar nicht geeignet sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Deutschland anders ist.
Naja, ich habe es schon öfter erwähnt - hier in BW bist du raus, wenn du in einer (1) Lehrprobe mit 5 bewertet wirst. Wenn die Wiederholungslehrprobe dann am Freitag in der 8. Stunde bei 30 Grad Außentemperatur stattfindet (und auch noch beim gleichen Prüfer), nützt es dir nichts, dass sämtliche anderen Noten im Bereich 1-3 liegen. Selbst miterlebt.
Wie man als Prüfer drauf sein muss, um das tatsächlich so durchzuziehen, mag ich mir nicht vorstellen.
Naja, ich habe es schon öfter erwähnt - hier in BW bist du raus, wenn du in einer (1) Lehrprobe mit 5 bewertet wirst. Wenn die Wiederholungslehrprobe dann am Freitag in der 8. Stunde bei 30 Grad Außentemperatur stattfindet (und auch noch beim gleichen Prüfer), nützt es dir nichts, dass sämtliche anderen Noten im Bereich 1-3 liegen. Selbst miterlebt.
Wie man als Prüfer drauf sein muss, um das tatsächlich so durchzuziehen, mag ich mir nicht vorstellen.
Es gibt sicher angenehmere Rahmenumstände als Freitag 8. Stunde bei 30°C Außentemperatur. Dass das eventuell sogar Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Stunde haben kann und bei der Notenbildung in irgendeiner Form Niederschlag findet, kann ich mir bei aller Professionalität von Prüfern auch vorstellen. Dass nur deswegen bei sonst gut vorbereiteter Stunde jemand engültig durchs Examen fliegt, aber ehrlich gesagt nicht.
Da man einen Stoffverteilungsplan für den Lehrprobenzeitraum einreichen muss u.a. mit Angabe der Tage und der Stunden, ist man schon selten blöd, wenn man dann Freitag, die 8. Stunde angibt. Sorry.
Das hat jetzt nichts mit dem Stundenplan zu tun. Für diese 3 Wochen kann man auch die 1./2 oder 3./4. Stunde angeben. Am angekündigten Termin findet dann eben eine Stundenplanänderung statt.
Noch schlauer ist es natürlich, wenn man gleich bei der Stundenplanerstellung darauf achtet, was aber vermutlich nicht immer ganz einfach ist.
Da ist wohl tatsächlich noch mehr blöd gelaufen. Der Termin war allerdings alternativlos, dafür konnte die Kandidatin nichts. Zumal es sich eben um eine Wiederholungsprüfung handelte.
Naja, ich habe es schon öfter erwähnt - hier in BW bist du raus, wenn du in einer (1) Lehrprobe mit 5 bewertet wirst.
Ich habe keine Vorstellung davon, was man in Deutschland tun muss um so eine Note einzukassieren. Bei uns käme es gar nicht dazu, dass man in einer Diplomlektion eine 2 setzt weil man die Person vorher schon abgesägt hätte. Wenn ich überlege, wofür ich als Praxislehrperson sowas ziehen würde ... da gehört mehr dazu als einfach nur eine schlecht vorbereitete Lektion. Das schreit nach absoluter Unfähigkeit und obendrein einem gröberem Problem im zwischenmenschlichen Bereich. Wir hatten letztes Schuljahr so jemanden bei uns in der Fachschaft, die Person kam gar nicht bis zur Diplomlektion.
In NRW an Ersatzschulen nur befristet.
Und Ergänzungsschulen?
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