NRW Zentralabitur Regelungen interne Zweitkorrektur?

  • Guten Abend,


    Ich habe eine Frage an die OberstufenkollegInnen unter euch.


    SchülerIn XY schreibt das Zentralabitur in Erziehungswissenschaften, welches als Fach nun ja nicht an vielen Schulen angeboten wird. Die Zweitkorrektur erfolgt intern durch eine Lehrkraft (AB) der gleichen Schule.

    XY wurde von AB zwei Jahre zuvor unterrichtet als diese das Referendariat an der Schule vollzog. XY hat sich in Jahrgangsstufe 11 zurückstufen lassen.

    Mein Kenntnisstand war immer, dass die Zweitkorrektur die jeweiligen SchülerInnen nicht selbst unterrichtet haben darf.


    Stimmt das so? Wie läuft das ab?

  • Noch nie von so einer Regelung gehört. Ich habe sehr oft Zweikorrekturen von Ex-Schülern gehabt und auch "meine" Abiturienten wurden oft von Kollegen zweitkorrigiert, die den Schüler vorher mal hatten.


    Bei kleinen Fachschaften bleibt das doch kaum aus.

  • Mein Kenntnisstand war immer, dass die Zweitkorrektur die jeweiligen SchülerInnen nicht selbst unterrichtet haben darf.

    Jedes Jahr kauen wir die Abiturvorgaben wieder aufs Neue durch und eine derartige Regelung ist mir dabei noch nie untergekommen. Jetzt hoffe ich nur, dass ich mich hier nicht blamiere :grimmig:.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Alles klar :aufgepasst:


    Dann ist das nur so ein umherschweifendes Gerücht. Bei den anderen Fächern wurde gesagt, dass die Zweitkorrektur außer Haus geht.


    Dankeschön

    • Offizieller Beitrag

    Für Nachfragen dieser Art gibt es die APO-GOSt und die Abiturverfügung.

    Die APO-GOSt legt nur fest, dass die zweitkorrigierende Lehrkraft von der oberen Schulaufsicht bestimmt wird. Diese hat das Ganze jedoch zur eigenen Entscheidung an die Schulleitungen delegiert. Eine Vorgabe, dass die zweitkorrigierende Lehrkraft die SchülerInnen nicht selbst unterrichtet haben darf, gibt es nicht. Das würde rein organisatorisch bei den vielen WiederholerInnen gar nicht funktionieren - bei Orchideenfächern sowieso nicht.

    Weder in der APO-GOSt noch in der Abiturverfügung findet sich ein solcher Passus. Da ein solcher Passus einschneidend wäre und damit auch das Verfahren sehr widerspruchsanfällig machen würde, müsste in jedem Durchgang explizit darauf hingewiesen werden.

    Wie kann man Gerüchten begegnen? Man räumt sie aus oder bestätigt sie. Die geltenden Verordnungen sind immer Freund und Helferin.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Vielleicht wurde hier beim Flurfunk eine Regelung der Examensprüfung der LAA mit der Zweitkorrekturregelung beim Abi durcheinandergeworfen? Der/die Vorsitzende der Prüfung darf nicht an der Ausbildung beteiligt gewesen sein; das ist dann von Relevanz, wenn der eigentliche Vorsitz aus irgendeinem Grund kurzfristig ausfällt und bspw. die Stellvertretung der Ausbildungsschule als Ersatz-Vorsitz einspringen soll.

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