Abordnung beendet

  • Hallo, ich bin abgeordnet worden (Vollabordnung), aber sie wird nicht mehr verlängert, da ich den Personalrat eingeschaltet hatte und er Gespräch mit dem Schulamt hatte. Ob die Abordnung wegen des Gesprächs nicht mehr verlängert wurde oder aus einem anderen Grund, weiß ich nicht genau.

    Die Schulleitung der abgeordneten Schule ist mit der Entscheidung nicht einverstanden.


    Die Schulleitung hat mich gefragt, ob ich mit der Teilabordnung einverstanden wäre. Ich habe geantwortet, dass das vielleicht in Frage käme...


    Jetzt zu meiner Frage: Denkt ihr, das Schulamt stimmt dem Vorschlag zu? Denn bei der 2 Verlängerung kommt auch der Personalrat ins Spiel..

    Danke

  • Das klingt ja erstmal danach, dass du eigentlich ganz froh bist, wenn die Abordnung ausläuft. Eine Teilabordnung führt nicht selten dazu, dass man so "zwischen den Stühlen hockt" und schlimmstenfalls erwartet wird, an dienstlichen Veranstaltungen beider Schulen mit (in Summe) zu hohen Anteilen teilzunehmen. Das sollte man sich nur antun, wenn man das auch wirklich möchte. Insofern könnte dir eigentlich egal sein, wass die SL der Zielschule eigentlich möchte.

  • Hier kann niemand wissen, ob das Schulamt dem zustimmt und für eine Einschätzung, was rechtlich überhaupt möglich und sinnvoll ist, ist das Bundesland notwendig.

    Grundsätzlich sind Abordnungen ohne Zustimmung nur für kürzere Zeiträume möglich, während Abordnungen mit Zustimmung unbegrenzt gehen. Man sollte sich also gut überlegen, ob man einer Abordnung formal zustimmt, auch wenn man für einen begrenzten Zeitraum damit leben kann.

  • Hier kann niemand wissen, ob das Schulamt dem zustimmt und für eine Einschätzung, was rechtlich überhaupt möglich und sinnvoll ist, ist das Bundesland notwendig.

    Grundsätzlich sind Abordnungen ohne Zustimmung nur für kürzere Zeiträume möglich, während Abordnungen mit Zustimmung unbegrenzt gehen. Man sollte sich also gut überlegen, ob man einer Abordnung formal zustimmt, auch wenn man für einen begrenzten Zeitraum damit leben kann.

    NRW

  • Zu einer Teilabordnung und den Nachteilen wie "Teilnahme an allen dienstlichen Veranstaltungen beider Schulen" kann noch hinzu kommen, dass du an einem Tag von Schule zu Schule pendeln musst. Vielleicht fällt dir dadurch auch ein beweglicher Ferientag weg (wenn an deiner Stammschule z.B. nach Christi Himmelfahrt einer ist, an deiner Abordnungsschule jedoch nicht)

  • Zu einer Teilabordnung und den Nachteilen wie "Teilnahme an allen dienstlichen Veranstaltungen beider Schulen" kann noch hinzu kommen, dass du an einem Tag von Schule zu Schule pendeln musst. Vielleicht fällt dir dadurch auch ein beweglicher Ferientag weg (wenn an deiner Stammschule z.B. nach Christi Himmelfahrt einer ist, an deiner Abordnungsschule jedoch nicht)

    Ja, wenn es dazu kommt, werde ich solchen Sachen nicht zustimmen... ich wprde es auch gar nicht schaffen, da ich über 1 Stunde bis zu der Abordnungsschule brauche..

    Müsste man davor noch etwas unterschreiben bzw. wird mich das Schulamt auch kontaktieren und fragen?

  • Zu einer Teilabordnung und den Nachteilen wie "Teilnahme an allen dienstlichen Veranstaltungen beider Schulen" kann noch hinzu kommen, dass du an einem Tag von Schule zu Schule pendeln musst. Vielleicht fällt dir dadurch auch ein beweglicher Ferientag weg (wenn an deiner Stammschule z.B. nach Christi Himmelfahrt einer ist, an deiner Abordnungsschule jedoch nicht)

    Wer legt fest, an welchen Tagen man an der ersten Schule ist und an welchen Tagen man an der zweiten Schule ist?

  • Bei uns macht das das Schulamt. In NRW könnte das auch der Fall sein.

    D h., wenn an der einen Schule ne Veranstaltung stattfindet, an der ich, laut Stundenplan, nicht da bin, muss ich auch nicht hingehen?


    Wird mich das Schulamt diesbezüglich kontaktieren? Also wird mich das Schulamt fragen, ob ich mit der Teilabordnung einverstanden bin?

  • Mit dem von Schule zu Schule pendeln:

    Das muss aber ohne Auto machbar sein in der Zeit. Ich bin nicht verpflichtet mein Auto einzusetzen noch eins zu haben

    Im Übrigen empfehle ich mit der Abrechnungsstelle für Fahrtkosten Kontakt aufzunehmen. Meist entstehen nicht unbeachtliche Fahrtkostenabsprüche bei Abordnungen. Besonders, wenn man dann doch gnädigerweise seinen PKW einsetzt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Mit dem von Schule zu Schule pendeln:

    Das muss aber ohne Auto machbar sein in der Zeit. Ich bin nicht verpflichtet mein Auto einzusetzen noch eins zu haben

    Im Übrigen empfehle ich mit der Abrechnungsstelle für Fahrtkosten Kontakt aufzunehmen. Meist entstehen nicht unbeachtliche Fahrtkostenabsprüche bei Abordnungen. Besonders, wenn man dann doch gnädigerweise seinen PKW einsetzt.

    Ne, ich würde dafür über 1 Stunde brauchen.. das ist auf keinen Fall machbar..

  • Ich kann ja nur für mein Bundesland, genauer gesagt für meinen Kreis sprechen. Da werden Einsatztage, Konferenzen, Projekttage, bew. Ferientage usw. von den Schulleitungen aus besprochen, die Lehrkraft wird im besten Fall mit einbezogen. Das klappt, wenn im Kreis die SL gut kooperieren. Wenn das nicht so wäre, würde wahrscheinlich das Schulamt entscheiden. Aber den Fall habe ich noch nicht erlebt. Ich habe Erfahrungen mit drei kooperierenden Schulen, tw. mehrfache Abordnung betreffend, und da ist immer alles einvernehmlich gelaufen. Das sagt aber nichts über anderenKreise/BL aus, fürchte ich…

  • D h., wenn an der einen Schule ne Veranstaltung stattfindet, an der ich, laut Stundenplan, nicht da bin, muss ich auch nicht hingehen?


    Wird mich das Schulamt diesbezüglich kontaktieren? Also wird mich das Schulamt fragen, ob ich mit der Teilabordnung einverstanden bin?

    Sorry ich hatte mich verlesen. Ich dachte es geht um die beweglichen Ferientage.


    Deine Einsatztage werden zwischen deiner Stammschule und der Abordnungsschule abgestimmt. Bei einer halben Stelle bist du ja theoretisch jeweils 2,5 Tage an den Schulen. Das macht natürlich keinen Sinn. Daher kann es auch 2/3 oder besser noch 2/2 Tage sein. Ich würde auf jeden Fall mit den Stundenplanern sprechen. Vielleicht könnt ihr euch auch alle zusammen setzten und eine vernünftige Lösungen finden. Kann man auch online machen, weil die Schulen ja scheinbar recht weit auseinander liegen.

  • Ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe, aber: deine Abordnung ist offiziell jetzt beendet, dafür hattest du dich eingesetzt, richtig? Warum denkst du trotzdem darüber nach, dich auf eine Teilabordnung einzulassen, was sind die Vorteile davon?

    Ich selbst würd mich da als KR oder auch als SL als sehr kooperativ bezeichnen, aber ich würde trotzdem nich dazu raten, freiwillig eine Teilabordnung einzugehen, weil man dann nirgendwo so richtig dazu gehört z.B. Also interessiert mich, welche Vorteile du für dich darin erkennst?

  • Ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe, aber: deine Abordnung ist offiziell jetzt beendet, dafür hattest du dich eingesetzt, richtig? Warum denkst du trotzdem darüber nach, dich auf eine Teilabordnung einzulassen, was sind die Vorteile davon?

    Ich selbst würd mich da als KR oder auch als SL als sehr kooperativ bezeichnen, aber ich würde trotzdem nich dazu raten, freiwillig eine Teilabordnung einzugehen, weil man dann nirgendwo so richtig dazu gehört z.B. Also interessiert mich, welche Vorteile du für dich darin erkennst?

    Gar keine.. wie gesagt, was, wenn das Schulamt der Teilabordnung trotzdem zustimmt? Ich möchte mich vorbereiten..

  • Sorry ich hatte mich verlesen. Ich dachte es geht um die beweglichen Ferientage.


    Deine Einsatztage werden zwischen deiner Stammschule und der Abordnungsschule abgestimmt. Bei einer halben Stelle bist du ja theoretisch jeweils 2,5 Tage an den Schulen. Das macht natürlich keinen Sinn. Daher kann es auch 2/3 oder besser noch 2/2 Tage sein. Ich würde auf jeden Fall mit den Stundenplanern sprechen. Vielleicht könnt ihr euch auch alle zusammen setzten und eine vernünftige Lösungen finden. Kann man auch online machen, weil die Schulen ja scheinbar recht weit auseinander liegen.

    Danke :)

  • Gar keine.. wie gesagt, was, wenn das Schulamt der Teilabordnung trotzdem zustimmt? Ich möchte mich vorbereiten..

    Gibt es denn einen zwingenden Grund für die Abordnung? Also wie kam die denn zustande?

  • Gibt es denn einen zwingenden Grund für die Abordnung? Also wie kam die denn zustande?

    Ich weiß es nicht, um ehrlich zu sein..

    mir hat die Schulleitung meiner Stammschule gesagt, dass ich abgeordnet werde, weil eine andere Schule dringend eine Klassenlehrerin benötigt. Ich habe aber keine KL bekommen..

  • Ich weiß es nicht, um ehrlich zu sein..

    mir hat die Schulleitung meiner Stammschule gesagt, dass ich abgeordnet werde, weil eine andere Schule dringend eine Klassenlehrerin benötigt. Ich habe aber keine KL bekommen..

    Wenn du noch einmal gefragt wirst, ob du einer weiteren Abordnung als Teilabordnung zustimmen würdest, dann sag deutlich, dass das für dich nicht infrage kommt und jetzt ja wohl erst einmal jemand anderes dran wäre, nachdem es offenbar nicht spezifisch um deine Fächerkombination geht, nur um Deputatsstunden. Das ist besser als zu sagen, dass das vielleicht infrage kommen würde für dich, wenn du eigentlich schon genau weißt, dass du das zumindest freiwillig nicht erneut übernehmen wirst. Dann können die sich direkt Gedanken machen, wen es sonst treffen könnte und weitere Gespräche führen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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