Außerschulischer Aufstieg auf Schule übertragbar?

  • Hallo,


    ich habe aktuell eine A13 Stelle an einer Schule und habe mich auf eine spannende A14 Stelle außerhalb des Schulsystems beworben. Jetzt habe ich ein entsprechendes Angebot... wenn ich nach 1-2 Jahren wieder zurück an die Schule wollte, kann ich dann die A14 mitnehmen?


    Jemand hierzu Erfahrungen?

    • Offizieller Beitrag

    Näheres findet man sicherlich im für Dein Bundesland zuständigen Landesbeamtengesetz. Wenn ich das übergeordnete Beamtenstatusgesetz, das ich gerade überflogen habe, richtig auslege, dann ist bei einem Wechsel der Dienststelle eine dem Amt angemessene Tätigkeit zuzuweisen. Daraus lässt sich ableiten, dass man bei einem Wechsel (und eine Rückkehr ist ja letztlich nichts anderes) sein bisheriges Amt behält.

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mich, wie ein Lehrer spontan eine A14 Stelle außerhalb der Schule findet.

    Theoretisch bei der Landtagsverwaltung, in einem der Ministerien, bei der Kommune...
    ... es gäbe sicherlich Möglichkeiten - nur bringt eine Lehrkraft in der Regel nicht die entsprechende Ausbildung mit. Es gibt aber Stellen, die für unsere Laufbahn und unsere Ausbildung geöffnet sind.

  • Ich frage mich, wie ein Lehrer spontan eine A14 Stelle außerhalb der Schule findet.

    Ich bin erst Ende 30 ins aufbauende Lehramtsstudium und hatte davor schon ein Diplom in einer anderen Disziplin und reichlich Berufserfahrung in der freien Wirtschaft... drum auch das Angebot.

  • Näheres findet man sicherlich im für Dein Bundesland zuständigen Landesbeamtengesetz. Wenn ich das übergeordnete Beamtenstatusgesetz, das ich gerade überflogen habe, richtig auslege, dann ist bei einem Wechsel der Dienststelle eine dem Amt angemessene Tätigkeit zuzuweisen. Daraus lässt sich ableiten, dass man bei einem Wechsel (und eine Rückkehr ist ja letztlich nichts anderes) sein bisheriges Amt behält.

    Heißt ich muss mal beim Schulamt fragen?

  • In NRW kann der Wechsel vom Schuldienst in die Wissenschaft schwierig sein. Sei denn es handelt sich um Abordnungsstellen.

    Zwei unterschiedliche Ministerien und damit zwei unterschiedliche Töpfe. Mehrfach in unterschiedlichen Kontexten erlebt.

    Ein Bekannter hat es dann irgendwie mit anwaltlicher Hilfe geschafft, dass er ohne Neuverbeamtung wechseln konnte. Die wäre nämlich aus Altersgründen nicht mehr möglich gewesen. Hat sich aber lange hingezogen und die Details kenne ich nicht. Einen Wechsel zurück würde da sicherlich mind. nochmal genauso kompliziert, insbesondere wenn mit dem Wechsel aus der Schule z.B. in die Wissenschaft auch noch eine Beförderung verbunden ist.


    Aber nur aus dem was ich mitbekommen habe, ohne Gesetzestexte zu wälzen.

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