Dieses Urteil dürfte früher oder später einen Einfluss auf die geltenden LRS-Vorgaben und Nachteilsausgleiche in allen Bundesländern haben. Interessant ist diese Passage:
"Zwar beeinträchtigt die mit einer Zeugnisbemerkung regelmäßig verbundene Offenlegung eines behinderungsbedingten Leistungsdefizits das Recht auf Darstellung der eigenen Person und kann die Erfolgschancen bei Bewerbungen verschlechtern. Auf der anderen Seite wird ein Antrag auf Nichtbewertung regelmäßig nur dann gestellt, wenn die Prognose ergibt, dass der Vorteil eines besseren Prüfungsergebnisses etwaige Nachteile aus der Zeugnisbemerkung mit Blick auf die angestrebte Ausbildung oder berufliche Tätigkeit überwiegt."
Hier hätte die KMK nun die Chance, eine Regelung zu treffen, die für alle Bundesländer gleichermaßen gilt - sprich Notenschutz auch im Abitur und dafür Bemerkung auf dem Zeugnis oder kein Notenschutz und entsprechend keine Bemerkung.
Ich bin gespannt, was die Interessensverbände und die Kultusministerien jetzt daraus machen werden.