Erfahrungswerte Stufen-Zuordnung OBAS in NRW?

  • Liebe Community,

    ich soll in Kürze in OBAS (Sek l Gesamtschule) einsteigen. Leider habe ich jetzt schriftlich von der Bez-Reg, dass sie mir von 23 Jahren Berufserfahrung nur 7 Monate als Vertretungslehrerin an einer Grundschule als „förderlich“ anerkennen. Der Rest war/ist Unternehmenskommunikation, viel Redaktion, Redenschreiben, Workshops leiten, Medien konzipieren, Schreibtrainings geben etc. Mir ist völlig klar, dass die mir davon gar nichts anerkennen MÜSSEN, aber „förderlich“ für das Fach Deutsch fände ich das eben doch. Ich hatte gehofft, dass ich wenigstens in 11/2, lieber natürlich 11/3 komme.


    Meine Frage: hat jemand andere/bessere Erfahrungen mit der Bez-Reg gemacht?


    Dass ich während OBAS nicht gut verdiene, war mir natürlich völlig klar. Leider habe ich erst nach meiner Bewerbung gesehen, dass man als Quereinsteiger aber auch noch verlängerte Stufenlaufzeiten hat und erst nach 7 Jahren in Stufe 3 aufsteigen kann. Dann wäre ich 57, über so lange Zeit nicht Schritt für Schritt etwas besser verdienen zu können, schockt mich.


    Vielleicht hat ja jemand noch einen Tipp? Den Arbeitsvertrag habe ich immer noch nicht, den soll ich dann bei Stellenantritt nächste Woche in der Schule unterschreiben.

  • Moin,


    mit Tätigkeiten außerhalb der Schule bzw. des öffentlichen Dienstes hast du praktisch keine Chance, das ist auch meine Erfahrung. Meine Zeiten als professioneller Nachhilfelehrer wurden ebenfalls nicht anerkannt.


    VG, XeleX

  • Falls deine Schulleitung etwas davon als förderlich ansieht, kann ggf. ein Begründungsschreiben helfen. Aber ohne konkrete Lehrtätigkeit wird das wirklich schwierig. Dein Beitrag klingt als wäre eine Verbeamtung nicht mehr möglich, anschließend? Denn dort würde nochmal neu gerechnet.

  • Nuja, wenn Du ein 2. Staatsexamen schon hättest, würden Dir die 6 Monate als Vertretungskraft (vor dem Ref.) noch nicht mal anerkannt werden, von Deinen sonstigen Tätigkeiten ganz zu schweigen...


    Man muss ja schon auch ein wenig gucken, dass (Tarif-)Beschäftigte mit dem Standardweg nicht unverhältnismäßig benachteiligt werden (die fangen allesamt und komplett mit Erfahrungsstufe 1 nach dem erfolgreichen Referendariat an, lediglich das Ref. wird auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 mit 6 Monaten angerechnet)

  • Moin,


    mit Tätigkeiten außerhalb der Schule bzw. des öffentlichen Dienstes hast du praktisch keine Chance, das ist auch meine Erfahrung. Meine Zeiten als professioneller Nachhilfelehrer wurden ebenfalls nicht anerkannt.


    VG, XeleX

    Mein Gott, bei Nachhilfe ist der Bezug ja wohl absolut klar. Ich finde das echt demütigend.

  • Nuja, als "demütigend" könnte man es auch für schulerfahrene TVL-Lehrer mit 2. Staatsexamen und Referendariat ansehen, wenn ihre in Ausbildung befindlichen KollegInnen sie gehaltsmäßig überholen würden...(und Erfahrungsstufenzuordnung ist ja fast wichtiger als Entgeltgruppe)

  • Nuja, wenn Du ein 2. Staatsexamen schon hättest, würden Dir die 6 Monate als Vertretungskraft (vor dem Ref.) noch nicht mal anerkannt werden, von Deinen sonstigen Tätigkeiten ganz zu schweigen...


    Man muss ja schon auch ein wenig gucken, dass (Tarif-)Beschäftigte mit dem Standardweg nicht unverhältnismäßig benachteiligt werden (die fangen allesamt und komplett mit Erfahrungsstufe 1 nach dem erfolgreichen Referendariat an, lediglich das Ref. wird auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 mit 6 Monaten angerechnet)

    Ich sehe da keine unverhältnismässige Benachteiligung, wenn einer 50jährigen von 23 Jahren im Beruf zumindest ein Mini-Teil wie 2 Jahre anerkannt würden. Abgesehen davon wird der Quereinstieg ja schon mit der längeren Stufenlaufzeit bestraft, das muss dich reichen. Aber gut, ich muss es ja nicht machen.

  • Falls deine Schulleitung etwas davon als förderlich ansieht, kann ggf. ein Begründungsschreiben helfen. Aber ohne konkrete Lehrtätigkeit wird das wirklich schwierig. Dein Beitrag klingt als wäre eine Verbeamtung nicht mehr möglich, anschließend? Denn dort würde nochmal neu gerechnet.

    Danke für die Info! Verbeamtung ist nicht mehr drin in meinem Alter.

  • Menschen, die das Ref erfolgreich absolviert haben, können vor dem Ref. durchaus auch langzeitig umfangreichen, irgendwie 'förderlichen' Tätigkeiten nachgegangen sein.


    Diese verfallen prinzipiell komplett bei TVL-Beschäftigung...

  • ...als Ausgleich für die Gehaltsverluste (+Altersversorgungsverluste) durch das Ref. im 'Standardweg'. Eigentlich ein ganz gutes 'Geschäft'...


    Das der gesamte TVL Mist ist, ist klar. Er ist aber nunmal da und man muss in seiner Logik denken.

  • ich hab zwar nicht OBAS gemacht, aber bei Einstellung auch Erfahrungszeiten außerhalb des Öffentlichen Dienstes gehabt, die keine Lehrtätigkeiten waren und nicht anerkannt wurden. Hab mir ziemlich viel Mühe gegeben und aufgedröselt, wo genau mir welche Berufserfahrung für welche Kompetenz im Unterricht nutzen würde und dann am Ende Widerspruch eingelegt. Der wurde abgelehnt. Dann mit der GEW geklagt und ein paar Monate gewonnen. weiss jetzt nicht, ob sich das wirklich gelohnt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke in seiner Logik und die sagt mir, dass ich eine minderwertige, im Grunde unerwünschte Idiotin bin, wenn ich in meinem Alter in den Schuldienst will. Also sollte ich es einfach lassen.

    Wenn ich mich nicht täusche, würde es sogar so sein, dass ein Lehrer auch wieder in Stufe 1 einsteigt, wenn er zb nach 20 Jahren seine Verbeamtung aufgibt, 6 Monate woanders arbeitet und dann doch als Lehrkraft wieder einsteigt. Das ist eben das TV-L. Keine Pflicht zur Anerkennung :(

  • Oh Mann. Das ist einfach für alle eine Zumutung. Ich kann das Politik-Gejaule über den Lehrermangel wirklich nicht mehr hören. Und damit meine ich NICHT, dass man mir den roten Teppich ausrollen soll, sondern dass das System einfach komplett bescheuert ist.

  • Das Thema begleitet mich schon, seit ich den Seiteneinstieg gewagt habe. Damals gab es noch den sogenannten Wienands Erlass, auch Scheunentorerlass genannt. Der damalige Staatssekretär Wienands hatte darin verfüg, dass sämtlich Berufserfahrung, die rgendwie nützlich sein kann, anzuerkennen ist. Damit konnte man sich dann eben auch diese förderlichen Zeiten anerkennen lassen. Seitdem gilt (eigentlich) , dass nur noch einschlägige Berufserfahrung anerkannt wird. Förderliche Zeiten werden nur noch dann anerkannt, wenn die Stelle bereits einmal leergelaufen ist und im Ausschreibungstext gesondert auf die Mögichkeit hingewiesen wird, sich förderliche Zeiten anerkennen zu lassen. Leider haben die politisch Verantwortlichen immer noch nicht mitbekommen, dass z.B. im Mintbereich selbst in der Kategorie Seiteneinsteiger mit Bachelor sich keiner mehr bewirbt. Die Angebot aus Industrie aber auch kommunalen Dienststellen sind da einfach verlockender.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Danke für die Einordnung! ich verstehe ja vollkommen, dass mir nicht alles und auch nicht ein Grossteil angerechnet werden kann. Aber von 23 Jahren nicht mal ein minimaler Bruchteil - das ist einfach abschreckend, weil es auch null Wertschätzung ausdrückt.

  • Daher wäre ich sehr dafür den alten Wienand wieder in Kraft zu setzen. Also den Erlass.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • In diesen Genuss scheine ich noch gekommen zu sein. Der Wechsel in den Schuldienst und den Seiteneinstieg brachte mich von 10/3 direkt in 11/4.


    Und: Seit wann dauern die Stufen bei Quereinsteigern länger? Das ist ja richtig unfair! Als würden diese keine Erfahrung sammeln.

  • Ich denke in seiner Logik und die sagt mir, dass ich eine minderwertige, im Grunde unerwünschte Idiotin bin, wenn ich in meinem Alter in den Schuldienst will. Also sollte ich es einfach lassen.

    Die Bezahlung ist der geringste Grund warum man Lehrer wird. Es hat bei dir doch wohl andere Gründe?

    unerwünscht bestimmt nicht, aber Öffentlicher Dienst hat nun einmal starre Formen, eben gerade auch bei der Bezahlung.


    Keiner zwingt dich es zu tun, Anerkennung, dass es doof ist, ist klar, aber wir machen die Regeln nicht.

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