Ich hatte das damals angesprochen, dass bei "Stimmen pro Fach" das ganze auf das Zeugnis gekommen wäre und als Antwort sinngemäß erhalten "Man könnte auch Stimmen pro Unterrichtsstunde nehmen. Wollen wir das jetzt auszählen? Das wird zu kompliziert.".
Fachkonferenz Stimmrecht einer abwesenden Lehrkraft
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Vom Hörensagen gibt es Kollegien, die sich, wenn die Hälfte der Lehrkräfte bei einer Kopfnote eine 1 für begründet hält und die andere Hälfte eine 3, nicht auf eine 2 einigen können ...
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Thema ?!
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Erinnert mich an eine Konferenz, bei der es um die Zeugnisbemerkung über selten gemachte Hausaufgaben ging und aufgrund der Stundenverteilung auf die Lehrer der Kommentar nicht auf das Zeugnis kam, weil die Fächer, in denen nicht gemachte Hausaufgaben schnell auffallen, nur von wenigen Lehrern unterrichtet wurden und die Fächer, in denen es selten (nie?) Hausaufgaben gibt, jeweils von einem anderen Lehrer unterrichtet wurden. Hätte man die Fächer bzw. Unterrichtsstunden als Maß genommen, statt des Lehrers, dann wäre der Kommentar mit deutlicher Mehrheit aufs Zeugnis gekommen.
In BW haben in der Klassenkonferenz alle Fachkollegen, die den Schüler unterrichten eine Stimme. Wenn jetzt der Deutschkollege auch noch Geschichte und Gemeinschaftskunde in der Klasse unterrichtet, hat er eine Stimme bei drei unterrichteten Fächern. Wenn drei Kollegen sich das eine Fach IMP aufteilen und jeweils nur einen der Teilbereiche Informatik, Mathematik und Physik unterrichten, haben sie jeder eine Stimme also drei Stimmen bei einem unterrichteten Fach. Ob das wirklich in jedem Fall fair ist, kann man auch anzweifeln.
Bei Elternabenden ist das ähnlich: Alle anwesenden Elternteile mit Sorgerecht haben eine Stimme. Der Zwillingsvater, der nur alleine kommen kann, weil die Mutter in der Klassenpflegschaft des Geschwisterkindes sitzt, hat eine Stimme. Die Eltern des benachbarten Einzelkindes, die zu zweit anwesend sind, haben zwei Stimmen. Fair?
Ob das jetzt fair ist oder nicht, darüber kann man trefflich streiten. Gerade bei Abstimmungen sollte man sich aber an die vorgegebenen Regelungen halten. Insbesondere bei hochstrittigen Fragen. Und wer da Mitbestimmen möchte, ist da oder beantragt eine Verschiebung der Abstimmung.
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Bei Elternabenden ist das ähnlich: Alle anwesenden Elternteile mit Sorgerecht haben eine Stimme. Der Zwillingsvater, der nur alleine kommen kann, weil die Mutter in der Klassenpflegschaft des Geschwisterkindes sitzt, hat eine Stimme. Die Eltern des benachbarten Einzelkindes, die zu zweit anwesend sind, haben zwei Stimmen. Fair?
Bist Du Dir da sicher?
In NRW gibt es beispielsweise die explizite Vorgabe, dass man pro Kind in der Klasse eine Stimme hat - d.h. als Eltern hat man gemeinsam genau eine Stimme, nicht zwei. -
Bist Du Dir da sicher?
Ja, in BW ist die Regelung so, wie DFU schreibt.
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In NRW gibt es beispielsweise die explizite Vorgabe, dass man pro Kind in der Klasse eine Stimme hat -
In Sachsen auch, wenn es in der Realität auch ziemlich egal ist, weil sowieso die zur Elternsprechperson gewählt wird, die es machen möchte.
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Bist Du Dir da sicher?
In NRW gibt es beispielsweise die explizite Vorgabe, dass man pro Kind in der Klasse eine Stimme hat - d.h. als Eltern hat man gemeinsam genau eine Stimme, nicht zwei.Ja, in BW ist die Regelung so, wie DFU schreibt.
Ja. Ist in Baden-Württemberg (leider) so. (Mündliche Note erhält in IMP dreifaches Gewicht, meine Stimme zählte selbst bei 11 Stunden in einer Klasse (Mathe, NwT, Chemie) nur einfach (und ich musste erst den "Durchschnitt" bilden).)
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Ja. Ist (leider) so.
So schlecht finde ich es gar nicht, so können Eltern, die sich uneinig sind (z.B. während sie sich gerade im Scheidungsprozess befinden) jeder für sich beteiligen. Sonst würde nur der Streit, wer abstimmen darf, in die Schule getragen werden.
Wobei es ja meist eh nicht viele Abstimmungen gibt.
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Ihr beide widersprecht euch gerade und schreibt gleichzeitig aneinander vorbei.
Kris24 redet von Klassenkonferenzen, DFU von Pflegschaftskonferenzen.
DFU: Pflegschaft eine Stimme pro teilnahmeberechtigter PersonKlassenkonferenz eine Stimme pro unterrichtetem Fach pro teilnahmeverpflichteter Person
Kris24: Klassenkonferenz eine Stimme pro teilnahmeverpflichteter Person
Edit: Ich habe DFUs Beitrag falsch gelesen. Entschuldigung. Mein Beitrag ist daher Blödsinn, ich lasse es aber stehen für die Nachvollziehbarkeit des Threads (Hatte mich schon sehr gewundert.) -
Flupp, ich wollte nur ergänzen bzw. bestätigen. Mir war klar, was DFU u.a. schrieben und habe daher nicht alles wiederholt (und leider eingeklammert), war vielleicht missverständlich.
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gelöscht wegen falsch
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Mein Fehler, ich habe DFUs Post oben falsch gelesen.
Er hat vollumfänglich recht. -
Nein, es widerspricht sich doch:
Du sagst, dass du nur eine Stimme in der Klassenkonferenz hast, wenn du gleichzeitig drei Fächer unterrichtest, während drei Kollegen in einem Fach drei Stimmen haben (One man one vote). DFU hat oben geschrieben, dass du drei haben solltest (One fach one vote).Ich hatte mich darauf bezogen
Wenn jetzt der Deutschkollege auch noch Geschichte und Gemeinschaftskunde in der Klasse unterrichtet, hat er eine Stimme bei drei unterrichteten Fächern. Wenn drei Kollegen sich das eine Fach IMP aufteilen und jeweils nur einen der Teilbereiche Informatik, Mathematik und Physik unterrichten, haben sie jeder eine Stimme also drei Stimmen bei einem unterrichteten Fach. Ob das wirklich in jedem Fall fair ist, kann man auch anzweifeln.
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Ihr […] schreibt gleichzeitig aneinander vorbei.
Stimmt, beim „leider“ habe ich tatsächlich nicht gemerkt, dass Kris24 das auf die Klassenkonferenz bezogen hatte. Da finde ich das auch eher unglücklich.
Bei uns haben sich auch schon von drei IMP-Kollegen zwei enthalten, weil die Stimmgewalt von IMP sonst sehr groß ist. Macht man aber natürlich vor allem dann, wenn es eh nicht nötig ist, weil sich im Prinzip alle einig sind.
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Ja. Ist in Baden-Württemberg (leider) so. (Mündliche Note erhält in IMP dreifaches Gewicht, meine Stimme zählte selbst bei 11 Stunden in einer Klasse (Mathe, NwT, Chemie) nur einfach (und ich musste erst den "Durchschnitt" bilden).)
Meinst du wirklich mündliche Noten oder die Kopfnote Mitarbeit?
Wenn es um die Mitarbeit geht:
Bei den Mitarbeitsnoten ist es bei uns so ist, dass wir pro Fach und Schüler eine Voreintragung in eine Tabelle machen. Du würdest dann drei Mitarbeitsnoten für deine drei Fächer festlegen und die IMP-Kollegen eine gemeinsame für ihr Fach. Und diese Tabelle nutzt dann der Klassenlehrer als Grundlage für die Bestimmung Mitarbeitsnote. Man kann dann darüber streiten, ob die Mitarbeit in einem einstündigen Fach gleich gewichtet werden soll wie die in einem fünfstündigen Fach, aber bei uns ist es so. Und bei den Mitarbeitsnoten weichen wir bei uns später bei der Abstimmung nur selten von dem Vorschlag des Klassenlehrers ab.
Vielleicht ist das bei euch auch eine Möglichkeit dem Urteil der Kollegen mit mehreren Fächern etwas mehr Gewicht zu geben. Denn wie genau der Vorschlag, über den man abstimmt zu Stande kommt, ist ja meines Wissens nicht festgelegt. Und zumindest am Gymnasium gibt es die Fächerverbünde noch nicht so lange wie die Festlegung der Stimmrechte.
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wenn es in der Realität auch ziemlich egal ist, weil sowieso die zur Elternsprechperson gewählt wird,
die es machen möchtedie sich am wenigsten wehrt
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