Update: Kommentar hilft da nicht weiter.
Meine SL - der ich erklären musste, warum ich ihren SchulG-Kommentar will - sagt, dass die verabschiedete Konferenzordnung greift. Sollte diese an sich ungültig sein, hätte die SL das ja schon nach der Verabschiedung dieser beanstanden müssen.
Augenmaß erachte ich hier als sehr schwierig.
Das sehe ich wohl ähnlich. Wenn da formal was existiert, muss man sich auch dran halten. Mangelnde Information der abwesenden KuK über die theoretische Möglichkeit zu wählen wäre zwar unglücklich, aber formal wohl kein Problem.