Fachkonferenz Stimmrecht einer abwesenden Lehrkraft

  • Update: Kommentar hilft da nicht weiter.

    Meine SL - der ich erklären musste, warum ich ihren SchulG-Kommentar will - sagt, dass die verabschiedete Konferenzordnung greift. Sollte diese an sich ungültig sein, hätte die SL das ja schon nach der Verabschiedung dieser beanstanden müssen.

    Augenmaß erachte ich hier als sehr schwierig.

    Das sehe ich wohl ähnlich. Wenn da formal was existiert, muss man sich auch dran halten. Mangelnde Information der abwesenden KuK über die theoretische Möglichkeit zu wählen wäre zwar unglücklich, aber formal wohl kein Problem.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Juristisch gesehen ist m. E. nur kodis Einwand relevant, ob die "nähere Bestimmung" durch eine Konferenzordnung erfolgen kann. Dass irgendwer aufgrund des "Fehlgrundes" ad hoc entscheidet, halte ich persönlich für ausgeschlossen weil zu beliebig.

  • Wenn ich also bei einer Fastparität zwischen zwei Lagern etwas abstimmen möchte, warte ich, bis ein oder mehrere Gegner verhindert sind (längere Krankheit, auswärtiger Prüfungstermin, Schulfahrt).

    Halte zu dem Zeitpunkt eine Konferenz mit Abstimmung ab und freue mich, gewonnen zu haben.

    Das ist natürlich überspitzt, zeigt aber den Grundsatz.


    Würde immer versuchen, einen Konsens zu erzielen und wenn doch eine Abstimmung notwendig ist alle Stimmen einbeziehen. Alles andere gibt nur böses Blut.

  • Obwohl weder Bundesland noch Fach genannt wurden, bin ich fast sicher, worum es bei dieser Abstimmung ging 🤣

    Was vermutest du denn, um welches Thema es gegangen ist?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aber eine schuleigene Verordnung hebelt nicht die landesweit geltenden Erlasse und Gesetze aus (Stichwort Normenhierarchie). Egal, was die Schule da festgelegt haben könnte: Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Festlegungen nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen, ist in diesem Fall hoch.

    Nur eine kurze Anmerkung, da du selbst in NDS tätig bist: bei uns ist explizit im SchulG vorgesehen, dass sich die Gesamtkonferenz (und damit auch den Teilkonferenzen) eine eigene Ordnung auferlegen kann. Diese muss dementsprechend nicht deckungsgleich sein mit der per (bereits außer Kraft gesetztem) Erlass geregelten Verfahrensordnung für Konferenzen.


    Wie das in den anderen Bundesländern im Einzelnen geregelt ist, kann ich gerade nicht vollständig beurteilen.


    PS: Ansonsten ist dein Hinweis auf die Normenhierarchie natürlich goldrichtig.

  • Aus meiner Sicht kann keine Konferenzordnung die vorgegebene Anwesenheit der Stimmberechtigten aushebeln.

    ...wenn diese Vorgabe wirklich in "ranghöheren" Vorgaben enthalten ist, teile ich diese Einschätzung. Die Frage ist doch, ob das wirklich so ist. In NDS macht das NSchG quasi nur Aussagen über das Stimmrecht bestimmter Personengruppen in entsprechenden Gremien, nicht aber über deren dafür nötige Anwesenheit. Eine entsprechende Einschränkung des Stimmrechts auf nur Anwesende habe ich bislang nur in der (wie gesagt veralteteten und außer Kraft gesetzten) Konferenzordnung gefunden, die quasi "ranggleich" ja ersetzt werden darf. Vielleicht übersehe ich aber auch irgendeine Verordnung gerade. Indirekt folgern könnte man das vermutlich aber sonst aus dem Begriff der Beschlussfähigkeit eines Gremiums.


    PS: Ich persönlich halte eine solche Einschränkung im Übrigen für sehr sinnvoll. Nur die direkt Anwesenden erleben ja auch die zur Meinungsbildung wesentliche Diskussion zu den Tagesordnungspunkten mit und können dann auch eine adäquate Entscheidung treffen.

  • Was vermutest du denn, um welches Thema es gegangen ist?

    Meine Vermutung: Mathefachschaft und es ging darum, ob ein wissenschaftlicher Taschenrechner oder eine CAS-Lösung angeschafft wird für das nächste Schuljahr. Das spaltet die Kollegien 🤣

    • Offizieller Beitrag

    ...wenn diese Vorgabe wirklich in "ranghöheren" Vorgaben enthalten ist, teile ich diese Einschätzung. Die Frage ist doch, ob das wirklich so ist. In NDS macht das NSchG quasi nur Aussagen über das Stimmrecht bestimmter Personengruppen in entsprechenden Gremien, nicht aber über deren dafür nötige Anwesenheit. Eine entsprechende Einschränkung des Stimmrechts auf nur Anwesende habe ich bislang nur in der (wie gesagt veralteteten und außer Kraft gesetzten) Konferenzordnung gefunden, die quasi "ranggleich" ja ersetzt werden darf. Vielleicht übersehe ich aber auch irgendeine Verordnung gerade. Indirekt folgern könnte man das vermutlich aber sonst aus dem Begriff der Beschlussfähigkeit eines Gremiums.


    PS: Ich persönlich halte eine solche Einschränkung im Übrigen für sehr sinnvoll. Nur die direkt Anwesenden erleben ja auch die zur Meinungsbildung wesentliche Diskussion zu den Tagesordnungspunkten mit und können dann auch eine adäquate Entscheidung treffen.

    Das wurde weiter oben ja bereits mit Zitaten aus dem Schulgesetz dargelegt. Das ist die höchste Norm in NRW (abgesehen vielleicht von der Landesverfassung.)

  • Wenn ich also bei einer Fastparität zwischen zwei Lagern etwas abstimmen möchte, warte ich, bis ein oder mehrere Gegner verhindert sind (längere Krankheit, auswärtiger Prüfungstermin, Schulfahrt).

    Halte zu dem Zeitpunkt eine Konferenz mit Abstimmung ab und freue mich, gewonnen zu haben.

    Das ist natürlich überspitzt, zeigt aber den Grundsatz.


    Würde immer versuchen, einen Konsens zu erzielen und wenn doch eine Abstimmung notwendig ist alle Stimmen einbeziehen. Alles andere gibt nur böses Blut.

    Das ist ein sonderbares Rechtsverständnis. Auf diese Weise könnte man wahrscheinlich jede Regelung aushebeln.

    • Offizieller Beitrag

    PS: Ich persönlich halte eine solche Einschränkung im Übrigen für sehr sinnvoll. Nur die direkt Anwesenden erleben ja auch die zur Meinungsbildung wesentliche Diskussion zu den Tagesordnungspunkten mit und können dann auch eine adäquate Entscheidung treffen.

    Wobei die Präsenzdiskussion in der Regel nur ein Ausschnitt der Meinungsbildung ist. Man wird selten mit gänzlich neuen Argumenten konfrontiert, die die Meinung ändern lassen. Da fände ich es schlauer, wirklich alle zu berücksichtigen, die betroffen sein können (und da finde ich es in NDS eben total doof, dass man sein Stimmrecht verliert, wenn man das Fach in dem Jahr nicht unterrichtet*). Wenn ich Teil einer Fachkonferenz mit Pflichten bin, will ich auch Rechte haben.

    *außer, die Regelung wurde in den letzten Jahren geändert, aber ich glaube, ich hatte es noch vor Kurzem nachgeschlagen.

  • Meine Vermutung: Mathefachschaft und es ging darum, ob ein wissenschaftlicher Taschenrechner oder eine CAS-Lösung angeschafft wird für das nächste Schuljahr. Das spaltet die Kollegien 🤣

    Tatsächlich völlig falsch ^^^^^^^^Es ging nur um die Anzahl der Klassenarbeiten. Ich weß auch nicht, warum man dies so dogmatisch behandeln muss... Aber meistens schreien die Kollegen, die am wenigsten unterrichten :pirat:

  • Übertragen von Stimmrechten ist nur da üblich, wo diese nicht an die Person gebunden sind, sondern diese z. B. durch Genossenschaftanteile, Aktien oder dergleichen entstehen.


    Die Stimme vorher abzugeben macht ja überhaupt keinen Sinn, weil man gar nicht weiß, wie der Antrag während der Konferenz konkret lauten wird, wenn es z. B. Änderungsanträge gibt. Oder wenn weitere Anträge gestellt werden, z. B. weitergehende oder weniger weit gehende.


    Das ergibt überhaupt keinen Sinn, die Beschlüsse stehe am Ende der Diskussionen und Verhandlungen, an denen Abwesende eben nicht teilnehmen, und somit überhaupt nciht wissen, worüber abgestimmt werden wird.

  • Eine pauschale Aberkennung des Stimmrechts (auch wenn rechtlich machbar) finde ich problematisch.

    Es wird kein Stimmrecht aberkannt. Abwesende haben schlicht keines. Da spielen auch die Gründe für die Abwesenheit keine Rolle. Wenn man es „fair“ haben will, kann man die Abstimmung vertagen und darauf hoffen, dass beim nächsten Mal möglichst alle da sind.


    Mal abgesehen davon, dass ich es für echte Arbeitsgremien sinnvoll finde, zumindest nach einem Konsens Ausschau zu halten. Beschlüsse wirklich umzusetzen, die von einer knappen Mehrheit gefällt wurden, kann schon mal schwierig werden. Nöglichst viele mit ins Boot zu holen, ist hilfreich.

  • Erinnert mich an eine Konferenz, bei der es um die Zeugnisbemerkung über selten gemachte Hausaufgaben ging und aufgrund der Stundenverteilung auf die Lehrer der Kommentar nicht auf das Zeugnis kam, weil die Fächer, in denen nicht gemachte Hausaufgaben schnell auffallen, nur von wenigen Lehrern unterrichtet wurden und die Fächer, in denen es selten (nie?) Hausaufgaben gibt, jeweils von einem anderen Lehrer unterrichtet wurden. Hätte man die Fächer bzw. Unterrichtsstunden als Maß genommen, statt des Lehrers, dann wäre der Kommentar mit deutlicher Mehrheit aufs Zeugnis gekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Erinnert mich an eine Konferenz, bei der es um die Zeugnisbemerkung über selten gemachte Hausaufgaben ging und aufgrund der Stundenverteilung auf die Lehrer der Kommentar nicht auf das Zeugnis kam, weil die Fächer, in denen nicht gemachte Hausaufgaben schnell auffallen, nur von wenigen Lehrern unterrichtet wurden und die Fächer, in denen es selten (nie?) Hausaufgaben gibt, jeweils von einem anderen Lehrer unterrichtet wurden. Hätte man die Fächer bzw. Unterrichtsstunden als Maß genommen, statt des Lehrers, dann wäre der Kommentar mit deutlicher Mehrheit aufs Zeugnis gekommen.

    Man hätte auch so professionell sein können und es nicht von seinem persönlichen Gusto abhängig machen müssen, wenn die anderen KollegInnen die Notwendigkeit eines solchen Hinweises nachvollziehbar dargelegt haben...

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