Servus,
in der FK gab es nun eine nicht ganz unwichtige Abstimmung. Eine Lehrkraft war am Tag der Abstimmung absent , hat aber schriftlich sein Votum mitgeteilt. Aufgrund dieses Votums ist die Wahl unentschieden gewesen. Es ging dabei nicht um eine Personenwahl sondern um eine rein dienstliche Entscheidung. Jetzt suche ich es schwarz auf weiß, dass eine nicht anwesende Lehrkraft stimmberechtigt ist. Ich finde jedoch in der BASS NRW keinen konkreten Paragraphen. Falls jemand helfen kann, herzlichen Dank!
Grüße