Dauer von Bestellung bis zur Ernennung? (BW Gym)

  • Hallo,


    ich bin neulich zum AL (als A15 ausgeschrieben) bestellt worden (Gymnasium BW).

    Nicht dass ich geldgeil wäre, aber neugierig bin ich schon:

    Wie lange wird es denn in etwa bis zur Ernennung gehen?

    Ich bin schon 10 Jahre A14.

    Die Meldung der GEW Anfang des Jahres (siehe unten *) hatte ich so interpretiert, dass das direkt zusammen mit der Bestellung erfolgen würde.

    War aber nicht so...


    Danke und Grüße, schieflage


    * https://www.gew-bw.de/aktuelle…rderungssperren-entfallen

  • Wann ist neulich?


    Das kann differieren. Rekorde waren während meiner Zeit bei uns vier Wochen und fast ein Jahr.

    Wenn ich das richtig weiß, muss die Bestellung über die Personalräte einmal den Dienstweg hoch und dann wieder runter.

    Die A15er-Ernennungen werden dann vom MP unterschrieben anstatt im RP wie bei den A14ern.


    Zusätzlich können Beförderungs- und konnten Besetzungssperren zu Verzögerungen führen,

  • Neulich heißt letzte Woche.

    Sperren gibt es keine mehr in BW, jedenfalls interpretiere ich die oben verlinkte Information der GEW BW so.


    Aber gut, danke für die Info.

    Wenn die Urkunde der Kretschmann unterschrieben muss (war mir nicht klar), kann’s natürlich länger gehen. 😏

  • No net hudle!

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Bekommt ihr in BW direkt mit der Ernennung die erhöhten Bezüge? Wir müssen uns erstmal neun Monate bewähren - auf A14 natürlich 😀.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Die A14-Besoldung bekam ich damals sofort (Ernennung Mai, neuer Gehaltszettel dann im Juli, aber inklusive Nachzahlung ab Mai).

    Bei einem Kollegen lief das dieses Jahr genauso.


    Ob das allerdings bei A14 → A15 genau so läuft, weiß ich nicht.


    Weder im Gesetz noch in der Verwaltungsvorschrift steht aber etwas von einer Wartezeit:

    LBG § 20: https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=BG_BW_!_20

    BeamtVwV 1-0310.3/57: https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=VVBW-IM-20160419-SF10

    Ich werde berichten, denn es gibt eher wenig Informationen, nicht nur hier im Forum, sondern im Netz insgesamt.

  • Wenn ich es nicht vergesse frage ich morgen mal meinen Vater, wie das damals bei ihm war. Ist zwar bestimmt 25 Jahre her, aber die Mühlen der Verwaltung mahlen bekanntlich sehr langsam bei gewissen Veränderungen und vielleicht weiß er auch, wie das bei KuK war, die nach ihm A15er wurden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das kann je nach Haushaltslage aber auch sehr unterschiedlich ausfallen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Die Wartezeit ergibt/ergab sich aus zwei Dingen:

    Es handelt sich, wie oben vom Threadersteller beschrieben, um zwei verschiedene Vorgänge: die Bestellung und die Ernennung.
    Sobald man zum z. B. Abteilungsleiter bestellt ist, nimmt man diese Funktion war und ist Abteilungsleiter.


    Parallel läuft der Prozess der Beförderung, dieser endet mit der Ernennung per Übergabe der Urkunde. Dies dauert manchmal ein bisschen auf dem Dienstweg.

    Es kann sogar sein, dass die Urkunde bewusst eine gewisse Zeit an der Schule liegt, weil bspw. zu einem bestimmten Anlass übergeben werden soll. Hierbei ist wichtig, dass die Übergabe/Ernennung nicht über ein Monatsende hinaus verzögert werden sollte, da dann für den nächsten Monat die erhöhte Besoldung erfolgt.
    Der Rücklaufzettel für RP und LBV ist dann nicht mehr zeitkritisch, da zählt das eingetragene Ernennungsdatum und nicht der Eingang beim Empfänger.


    Zusätzlich kann bzw. konnte zu den organisationsbedingten Verzögerungen ein regelbedingter zeitlicher Abstand zwischen Bestellung und Ernennung auftreten:


    1. Die Funktion ist frei und wurde besetzt, die Stelle ist aber noch nicht frei. Früher hat man hier vermutlich aus Spargründen pauschal einfach 9 Monate (?) gewartet, bis man ernannt hat.

    2. Die bestellte Person ist noch nicht zur Beförderung frei. Beispielsweise kann man nicht am Montag A14 werden und dann direkt am Dienstag A15. Da gibt es dann eine persönliche Wartezeit, die jetzt seit 2023 nur noch 12 und nicht mehr 18 Monate dauert.

  • Auflösung meiner Eingangsfrage, falls es jemand in der Zukunft interessiert:

    Es waren dann 6 Wochen, gerade noch rechtzeitig vor den Ferien.


    Stelle war frei und ich hatte keine persönliche Wartezeit mehr (naja, war ja auch bereits 10 Jahre A14).

  • Glückwunsch zur Beförderung


    Schon irgendwie dreist. "Ja, machen Sie die Arbeit doch schonmal. Wann sie dann Befördert werden und eine höhere Besoldung erhalten, sehen wir dann. Mal schauen, wann uns das passt."

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