Ausgestopfte Tiere

  • Was konkret findest du daran nicht aussagekräftig? (Außer die wild reingeworfenen anderen Abschnitte beim Copy&Paste?)


    Man darf sie haben. Nicht jeder darf die Schädlingsbekämpfung machen.

    Man muss sicherstellen, dass SuS sie nicht angrabbeln können („Nicht anfassen“ zu sagen reicht nicht, wenn sie in Griffweite sind).

    Ich frag' nur, wer das - samt Updates - jedes Jahr gewissenhaft studiert...

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ich verstehe jetzt, welche Art Kollege du bist.

    Danke für deine anerkennenden Worte - deren Inhalt ich jedoch nicht zuordnen kann.
    ;)
    Wobei ich davon ausgehe, dass meine Vorgänger im Amt des "Gefahrstoffbeauftragten" die Handreichungen überhaupt nicht gelesen haben. Sonst hätte ich im offen zugänglichen Chemikalienschrank kein Ammoniumdichromat oder "trocken gelaufenes" Natrium im 0,6 KG- Volumen finden können.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Dafür gibt es aufbereitete Zusammenstellungen über die Änderungen.

    Klick

    Danke. Die Ausführungen sind ja deutlich und nachvollziehbar :autsch:

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  • Überall, wo es keinen Gefahrstoffbeauftragten gibt, sind dies automatisch die Aufgaben des Schulleiters (NRW). Durch die schulgesetzlich verankerte Übertragung aller mit der Arbeitssicherheit verbundenen Zuständigkeiten, haben sich die übergeordneten Dienststellen einen schlanken Fuss gemacht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wer halt simple Handreichungen und Dienstanweisungen nicht umsetzen kann oder möchte, der sollte in der Tat im Zweifel nix tun und von allem die Finger lassen.

    Wer gewisse Gegenstände, Geräte oder Chemikalien, die Gefahrenpotential bergen, im Unterricht einsetzen möchte, weil er darin einen Mehrwert erkennt, der schaut 3 min in der RISU nach und findet eine Lösung.

  • Überall, wo es keinen Gefahrstoffbeauftragten gibt, sind dies automatisch die Aufgaben des Schulleiters (NRW). Durch die schulgesetzlich verankerte Übertragung aller mit der Arbeitssicherheit verbundenen Zuständigkeiten, haben sich die übergeordneten Dienststellen einen schlanken Fuss gemacht.

    Das ist der eigentlich interessante Aspekt hier. Werde mal nachforschen, wie das bei uns läuft.

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