Ausgestopfte Tiere

  • Woher soll die Lehrkraft das wissen? Ich höre davon zum ersten Mal und ich bin offenbar nicht die einzige. Bekloppt ist, dass giftiges Lehrmaterial aus den 50ern in Regalen rumsteht.

    Weil sie im Referendariat gelernt hat, dass so etwas in der RISU steht. Für NRW ist es ganz klar erlaubt und den genannten Bedingungen.

  • Solange die Präparate abgeschlossen im Schauschrank auf dem Schulflur stehen, passiert ja nichts. Da haben die Kids was zum Schauen und Gruseln. Den Schlüssel muss die für Gefahrstoffe beauftragte Person - oder die Schulleitung verwahren, damit die Kids damit nicht umgehen wie mit ihren Steiff-Tieren.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ich sag's gerne noch mal, die alten Tiere stehen in vielen Schulen eben NICHT in Vitrinen und werden NICHT mit Handschuhen herumhetragen, weil die unterrichtenden Lehrkräfte nicht die Risu für jedes Fach auf dem Schirm haben. Sowohl Bio als auch Sachunterricht dürften tausendfach fachfremd unterrichtet werden.

  • Ich sag's gerne noch mal, die alten Tiere stehen in vielen Schulen eben NICHT in Vitrinen und werden NICHT mit Handschuhen herumhetragen, weil die unterrichtenden Lehrkräfte nicht die Risu für jedes Fach auf dem Schirm haben. Sowohl Bio als auch Sachunterricht dürften tausendfach fachfremd unterrichtet werden.

    Fachfremder Unterricht ist wenn wir ehrlich sind aber kein Grund die RISU nicht zu kennen. Ich muss jedes Schuljahr zu Schuljahresbeginn unterzeichnen, dass ich diese zur Kenntnis genommen habe und inhaltlich beachte. Bedeutet konkret, dass ich mir diese bislang einmal zu Gemüt geführt habe komplett, um mich einzulesen, was darin grob steht, damit ich weiß, in welchen Fällen ich noch einmal konkret nachlesen muss, welche Vorgaben es dort gibt. Gerade in allen Arten naturwissenschaftlicher Fächer, wozu Sachunterricht und Biologie ja gehören, muss man das Ding eben so lange jedes Jahr erneut lesen, bis man genau weiß, was es grundsätzlich im eigenen Fachunterricht zu beachten gilt.


    Ist das in Sachsen so anders geregelt?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Fachfremder Unterricht ist wenn wir ehrlich sind aber kein Grund die RISU nicht zu kennen.

    Nun - die RISU für NRW umfassen 294 Seiten.
    https://www.schulministerium.n…0%28002%29%20komplett.pdf
    Ob man die jedes Jahr neu bis ins Detail studiert...

    Klar: Sollte, dürfte, müsste, könnte... Aber man hat auch andere Aufgaben, als nach Ausdünstungen von ausgestopftem Getier zu forschen.

    Der entsprechende Paragraf der RISU ist zudem nicht sehr aussagekräftig:


    _______________________________________________________________________________________
    "Umgang mit Stopfpräparaten, Insektensammlungen

    Begasungen von Bälgen, Tierpräparaten und Insektensammlungen dürfen nur von einer zugelassenen Firma durchgeführt werden.

    Alternativmaßnahme siehe II – 3.1. Ältere Tierpräparate wurden häufig mit heute nicht mehr zulässigen Konservierungsmitteln

    (z. B. Arsentrioxid bzw. Diarsentrioxid) behandelt und können daher entsprechend kontaminiert sein. Sie sind daher gegen das Berühren durch Schülerinnen und Schüler zu sichern (z. B. Klarsichthülle). Das Alter der Präparate spielt dabei allerdings nur eine untergeordnete Rolle, da in den

    meisten Fällen eine Imprägnierung von Tierpräparaten gegen Mottenfraß und andere Schadinsekten notwendig ist. Daher werden auch neuere Präparate meist gegen Fraßinsekten behandelt. Da dies häufig auch mit gesundheitlich nicht unbedenklichen, bioziden Wirkstoffen (z. B. Permethrin) erfolgt, soll Hautkontakt ohnehin grundsätzlichI – 9 Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen und Störstrahlern vermieden werden. In bestimmten Fällen kann ein Analysenzertifikat des Herstellers Klarheit schaffen."

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  • Die knapp 300 Seiten RISU-Papier haben mit der schulischen Realität oft wenig zu tun. Ist nun mal so, auch hier haben sich reihenweise Schreiber beteiligt, für die die Problematik völlig neu war.

    Man muss abwägen, ob sich der Mehrwert solcher Präparate wirklich lohnt um die damit verbundene Problematik hin zu nehmen. Ich persönlich tendiere zu nein. In der Physik haben wir ein ähnliches Problem mit radioaktiven Präparaten. Theoretisch ist es immer noch möglich, Radioaktivitäts-Versuche mit Lernenden zu machen, wenn man Strahlenschutzbeautragter ist, aber in Abwägung mit den potentiellen Problemen (die gar nicht zwingend eine reale Gefahr darstellen müssen aber einfach einen erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeuten) und den heute verfügbaren Alternativen lasse ich das dann auch sein, obwohl ich jemand bin, bei dem sonst praktisch kein Stunde ohne Experiment stattfindet.

  • Ich bin Gefahrstoffbeauftragte an meiner Schule und habe die RISU genau wie meine SL mehrfach komplett quergelesen und vieles genau. Klar weiß nicht jeder einzelne Kollege Bescheid, aber mindestens der Fachvorsitzende sollte in seinem Bereich Bescheid wissen und seine Fachkollegen warnen (ist bei uns jährlich vorgeschrieben). Und ich werde regelmäßig von den anderen Fachvorsitzenden Physik, Biologie und NwT in ihre Sammlung eingeladen und wir gehen gemeinsam alles durch.


    Außerdem haben wir Naturwissenschaften studiert und jedem von uns sollte klar sein, dass Ungeziefer nicht mit gut zureden von den ausgestopften Tieren weg gehalten werden kann. Natürlich ist da Gift notwendig.


    Ich persönlich finde die RISU notwendig und habe kein Verständnis, wenn niemand an einer Schule sie zu Kenntnis nimmt. Wer es bildlicher mag, findet von DGUV schön aufbereitet https://www.sichere-schule.de/ (manche klicken ja lieber).


    Bei Biologie und Lagerung findet man auch die ausgestopften Tiere. Bei und gibt es noch ein paar hinter Glas (viele wurden bewusst entsorgt). Es wird regelmäßig in der Fachschaft diskutiert.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Was konkret findest du daran nicht aussagekräftig? (Außer die wild reingeworfenen anderen Abschnitte beim Copy&Paste?)


    Man darf sie haben. Nicht jeder darf die Schädlingsbekämpfung machen.

    Man muss sicherstellen, dass SuS sie nicht angrabbeln können („Nicht anfassen“ zu sagen reicht nicht, wenn sie in Griffweite sind).

  • Ist das in Sachsen so anders geregelt?

    Ja. Ist es in allen anderen Bundesländern Pflicht, sie zu lesen? In den 287 Seiten steht übrigens auch drin, dass die Zaunrübe giftig ist und Silberbesteck in Wasser und Alufolie zum Reinigen ausgelegt, Schwefelwasserstoff ausdünstet. Ich glaube kaum, dass jede Lehrkraft das weiß oder wissen muss. Wenn man solche Alltäglichkeiten nicht komplett verbieten will, sollte man generell dafür sorgen, dass sie nicht zur Gefahr werden, also an vielen Schulen wie selbstverständlich zur Verfügung stehen. Gerade ausgestopfte Tiere gehören hier keinem Schulträger mehr, da sie von einem ehemaligen VEB hergestellt und nicht mehr existierenden Ministerium angeschafft wurden.


    Bevor jemand mit einer Gruppe ins Schwimmbad geht o.ä. mit Kindern unternimmt, von dem jedem klar sein muss, dass sie Gefahrenpotential haben, informiert sich die gemeine Lehrperson selbstredend.


    Nun denn, ich werde keine Petition starten... Aber auf jeden Fall lernt man doch täglich dazu.

  • In den meisten Bundesländern ist die RiSU geltendes Recht und zwingend umzusetzen.

    In BaWü ist es zwar weder vom Landtag ratifiziert noch vom KM als Erlass geregelt*, aber es läuft über DB als "Regeln der Kunst". Wenn man sich bewusst nicht daran hält, dann muss man schon eine sehr genaue Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und dokumentiert haben.


    *Soweit ich weiß scheitert die Umsetzung nur am Streit zwischen Kommunen und Land, wer denn jetzt im Strahlenschutz konkret den Hut aufhat. Also es geht nur um eine Kostenfrage, ansonsten ist es inhaltlich umzusetzen.

  • Falls nden an Euren Schulen keine regelmäßigen Begehungen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit statt? Da müsste das mit den Tierpräparationen auch auffallen?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich verstehe jetzt, welche Art Kollege du bist.

  • ... Wenn man sich bewusst nicht daran hält, dann muss man schon eine sehr genaue Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und dokumentiert haben.

    Wer sollte sich bewusst nicht daran halten? Ich versuche zu erläutern, dass nicht jeder Lehrkraft jede dieser knapp 300 Seiten bekannt ist (wenn überhaupt deren Existenz bekannt ist) und ich anzweifle, dass deren Kenntnisnahme von jeder Lehrperson in allen Bundesländern gegengezeichnet werden muss.


    Falls nden an Euren Schulen keine regelmäßigen Begehungen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit statt?

    Weiß ich nicht, haben wir sowas? Es kommt ab und an jemand von der Behörde, diesem oder dieser müsste es auffallen. Ich werde nachhaken.

  • In NRW wurde der BAD für die Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragt. Die Schule werden etwa alle fünf Jahre besucht. Hierbei findet eine Begehung der Schule durch den BAD zusammen mit Schulleitung, Gefahrstoffbeauftragten, Sicherheitsbeauftragten, einem Vertreter des BPR sowie der Schwerbehindertenvertretung statt. Der Abschlussbericht (meist um die 40 Seiten) geht an die Schulleitung. Falls der Träger nicht sowieso schon bei der Begehung betreiligt wurde, sollte die SL spätestens jetzt dem Träger ein Exemplar zukommen lassen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wer sollte sich bewusst nicht daran halten? Ich versuche zu erläutern, dass nicht jeder Lehrkraft jede dieser knapp 300 Seiten bekannt ist (wenn überhaupt deren Existenz bekannt ist) und ich anzweifle, dass deren Kenntnisnahme von jeder Lehrperson in allen Bundesländern gegengezeichnet werden muss.


    Weiß ich nicht, haben wir sowas? Es kommt ab und an jemand von der Behörde, diesem oder dieser müsste es auffallen. Ich werde nachhaken.

    Habt ihr niemanden, der für die Aufbewahrung und Reperatur der Anschauungsmittel für den Sachunterricht zuständig ist? Zumindest derjenige sollte sich da doch auskennen und alle anderen warnen.


    Ich muss zugeben, ich habe die RISU auch noch nicht selbst gelesen. Vielleicht sollte ich das auch nachholen. Allerdings weiß ich sogar als Physiklehrer, welche Punkte beim Umgang mit Präparaten zu beachten sind, weil wir zu Beginn jedes Schuljahrs eine gemeinsame Sicherheitsbelehrung durch unsere Fachleiter erhalten. Die ist inzwischen vorgeschrieben und wird bei uns von den Sammlungsleitern in Absprache mit den Fachabteilungsleitern und dem Sicherheitsbeauftragten der Schule durchgeführt. Bei uns für alle gemeinsam, weil alle wegen der Fächerverbünde BNT und NwT auch von den Gefahren der anderen Naturwissenschaften betroffen sein können.

  • Also in NRW gibt es eigentlich an jeder Schule einen Gefahrstoffbeauftragten, der/die für die Tätigkeit eine besondere Forbildung bekommen hat. Eigentlich wird auch der Aspekt biologischer Präparate in dieser Fortbildung besprochen, wenn der betreffende Kollege zum Forbildungszeitpunkt nicht gerade mit Tiktok beschäftigt war, sollte er das wissen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich muss zugeben, ich habe die RISU auch noch nicht selbst gelesen. Vielleicht sollte ich das auch nachholen. Allerdings weiß ich sogar als Physiklehrer, welche Punkte beim Umgang mit Präparaten zu beachten sind, weil wir zu Beginn jedes Schuljahrs eine gemeinsame Sicherheitsbelehrung durch unsere Fachleiter erhalten. Die ist inzwischen vorgeschrieben und wird bei uns von den Sammlungsleitern in Absprache mit den Fachabteilungsleitern und dem Sicherheitsbeauftragten der Schule durchgeführt. Bei uns für alle gemeinsam, weil alle wegen der Fächerverbünde BNT und NwT auch von den Gefahren der anderen Naturwissenschaften betroffen sein können.

    Du unterschreibst jedes Schuljahr (BW), die RiSU zur Kenntnis genommen zu haben ohne diese jemals gelesen zu haben?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Du unterschreibst jedes Schuljahr (BW), die RiSU zur Kenntnis genommen zu haben ohne diese jemals gelesen zu haben?

    Man muss die RISU nicht selbst lesen, um Kenntnis darüber zu erlangen. Vorlesen oder erklären lassen geht auch.

    Man kann natürlich darüber streiten, ob es ein zu großes Risiko ist die Kenntnisnahme zu bestätigen, wenn man sie nicht vollständig selbst gelesen hat sondern die relevanten Punkte und gegebenenfalls Neuerungen jedes Jahr erklärt bekommt. Ich weiß, dass bei uns die Kollegen sehr sorgfältig arbeiten. Insofern habe ich mich nicht hingesetzt und die ganze RISU komplett selbst gelesen, sondern vertraue da an dieser Stelle auf ein Team aus mehrere Kollegen.

    Das schließt nicht aus, dass ich einzelne Punkte nicht auch selbst direkt dort nachlese.

  • Zumindest sollte man die Bereiche, die einen selbst betreffen durchgelesen haben, als Gefahrstoffbeauftragter empfiehlt sich auf jeden Fall mal querzulesen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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