Hallo ihr,
ich habe morgen Prüfung in Schulrecht und es kann sein, dass hier noch mehrere Fragen erzgänzt werden.
Meine erste Frage wäre zum Verwaltungsakt. Wer kann mir an einem Beispiel erklären, was bei einem Verwaltungakt mit der Rechtwirkung nach außen gemeint ist?
Danke schonmal.
Gruß Pim (eventuell folgen weitere Fragen im Laufe des Tages ;-))