Hallo!
Hat hier jemand schon mal während der Ansparphase eines Sabbatjahres den Dienstort gewechselt (zum Beispiel durch Versetzung, durch Bewerbung auf eine Beförderungsstelle, etc...)? Wie lief es ab?
Der abgebende Dienstort kann ja eine Party machen, man hat ja die Stunden vorgearbeitet. Dann kommt am aber am neuen Dienstort, hat vielleicht noch 2-3 Jahre Ansparphase und nimmt dann ein komplettes Jahr Freistellung, das man 7 Jahre lang angespart hatte. Die Rechnung geht für den neuen Dienstort natürlich nicht auf.
Ich würde mich über Erfahrungen (konkret mit Wechsel oder mit Beratung, dass es nicht geht, Zwang zu Rückabwicklung, usw..) freuen, weil mir gerade keine*r was sagen kann, außer, dass die Freistellungsphase nicht aufgeschoben werden kann (was ich aber alleine schon wusste).
Vielen Dank im Voraus!
Chili
PS: Es sind tatsächlich erstmal nur Gedankengänge. Ein Teil von mir geht davon aus, dass JEDE*R, der einen 7-jährigen solchen Vertrag eingeht, sich auch solche Gedanken macht. Schließlich sind 7-8 Jahre sehr lang, man kann ja nie wissen, wie es geht. [Ein anderer Teil von mir weiß allerdings, dass die meisten Menschen das schöne Glück haben, "gedankenfrei" durch die Welt zu gehen.]
Teilzeit im Blockmodell (Sabbatjahr) und Dienstortwechsel (NRW, ggf. woanders) - Erfahrungen?
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Ich würde fast vermuten, dass das egal ist, da der Dienstherr ja nicht wechselt. Der zweite Dienstort hat dann einfach Pech. Aber das ist nur meine laienhafte Meinung.
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Ich würde fast vermuten, dass das egal ist, da der Dienstherr ja nicht wechselt. Der zweite Dienstort hat dann einfach Pech. Aber das ist nur meine laienhafte Meinung.
Das sehe ich auch so. Das LBV NRW zahlt, wenn du arbeitest. Wo, ist dem egal.
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das wäre meine Vermutung.
Gekoppelt mit dem schlechten Gewissen und dem eventuellen Bedürfnis, eine Lösung in dem Worst case szenario zu finden.
Es kam dann aber auch die Vermutung: mit einer laufenden Ansparphase kriegt man eh keine Beförderung (und erst recht nicht an einer anderen Dienststelle) -
Wenn dann durch das Sabbathjahr am neuen Dienstort eine Unterbesetzung auftritt, kann man dort doch eine Vertretungsstelle ausschreiben. Oder?
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Vermutlich nicht, die Stunden sind ja "angespart" worden. Durch Hin- und Herschieben mit Kolleg*innen.
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Zählt man denn dann für die der Schule insgesamt verfügbaren Deputatsstunden weiter? Das würde ja auch umgekehrt bedeuten, dass die Schule in der Ansparphase überversorgt wäre. Und das kann ich mir nicht vorstellen.
Ich würde daher davon ausgehen, dass man im Sabbatjahr für das Deputat mit 0 Stunden zählt.
Ist aber ebenfalls nur eine laienhafte Meinung und du daher so schlau wie vorher.
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soweit ich weiß, ist es aber tatsächlich so. Bei unseren Sabbatierenden hatten wir definitiv keine Vertretung, die spezifisch dafür war, und ich glaube schon, dass ich es grob mitgekriegt hätte, wenn in dem Jahr irgendjemand zusätzlich mit 25 Stunden da gewesen wäre.
Die Schule soll durch die Umschichtung eben das alleine klären.
Im Umgekehrten Fall: was wäre denn mit den nicht bezahlten, aber geleisteten Stunden der ersten 6 Jahren? -
Im Umgekehrten Fall: was wäre denn mit den nicht bezahlten, aber geleisteten Stunden der ersten 6 Jahren?
Ich würde da eben auch erwarten, dass im Regierungspräsidium oder im Schulamt, die Person, die für die Lehrerzuteilung zuständig ist, bei der Verteilung die höheren Stundenzahlen in der Ansparphase berücksichtigt, und lieber der Nachbarschule einen Lehrer mehr zuweist als der Schule, die durch die Ansparphase im Sabbatjahr (oder sogar mehrere davon) gerade gut versorgt ist. Aber vermutlich sehe ich das zu pragmatisch.
Also schreibe ich dazu jetzt lieber nichts mehr bis du am Ende deiner Recherche auflöst.
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ich befürchte aber, dass ich es eben nicht auflösen kann.
Anscheinend war noch nie jemand in der Situation, die Rechtsberatung schreibt mir (noch?) nicht zurück und konnte mir nur sagen, dass es direkt im Anschluss zu nehmen ist (Danke, das konnte ich schon lesen und habe es selbst ins Gespräch eingebracht). -
Vielleicht kann die Rechtsberatung ja doch mehr dazu sagen. *Daumen drück*
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Die Freistellungsphase der Teilzeit im Blockmodell ist für die Schule rein rechnerisch kein Nachteil, weil der Betreffende in der Zeit als Leerstelle geführt wird. Seine "Stunden" sind also bedarfserhöhend. Jetzt ist natürlich die Frage, ob und wie schnell auf den Stellenbedarf reagiert wird und ob der dadurch entstehende reale Unterhang ausgeglichen wird.... Derzeit ist das je nach Schulform und Region schwierig.
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Ich kann eine Kollegin fragen, kommende Woche. Sie hat in der Ansparphase den Dienstort gewechselt. Allerdings wäre das BW.
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oh ja, Danke! Es wäre zumindest ein Erfahrungswert, der vielleicht übertragbar ist.
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