Liebe Kolleginnen,
ich plane einen Schullandheimaufenthalt mit 2 Übernachtungen. In der Klasse ist ein Kind mit Vorerkrankungen. Es hat eine Lernbegleitung. Ca. einmal pro Woche muss sie oder ich das Kind nach Hause begleiten, da es ihm schlecht geht (schwarz vor Augen, Übelkeit). Letztes Mal erlitt das Kind dann zu Hause sofort einen Krampfanfall und musste mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden. Das war nicht das erste Mal. Nach 2 Tagen wurde es entlassen, der Kinderarzt schrieb einen Bericht und wies darauf hin, dass es ein Notfallmedikament gibt, das wir aber NICHT verabreichen dürfen.
Kind will unbedingt mit ins Schullandheim, die Dame vom Jugendamt, die bei den Runde-Tisch-Gesprächen dabei ist, verlangt, dass ich außerschulische Aktivitäten so plane, dass das Kind teilnehmen kann. Dieses ist aber nach 2 km Fußmarsch erschöpft. Ehrlich gesagt wollte ich am liebsten gar keinen Schullandheimaufenthalt, habe mich aber von den Eltern der Klasse verschwatzen lassen.
Das Ziel ist ein sehr attraktives Wandergebiet mit Schluchten usw...., die Eltern haben sich gekümmert.
Wie sichere ich mich rechtlich ausreichend ab bzgl. des Kindes? Ich möchte die Lernbegleitung unbedingt mitnehmen, allerdings weiß ich nicht, wer die Kosten übernimmt. Habe die Dame vom Jugendamt angeschrieben. Freiplätze gibt es nicht. Unsere Aktivitäten sind mit dem Kind sehr eingeschränkt, alternativ könnte sie mit dem Auto transportiert werden, aber da ist man ja nicht versichert.... Ich kann die Klasse nicht 2 Tage auf dem nächsten Spielplatz beschäftigen....
Habe sowieso Bauchweh, da ich das Kind ja nicht Tag und Nacht überwachen kann.
OT: Mein Sohn hat eine Kalt-Warm-Allergie. Als die Klasse ins Skilager fuhr, habe ich ihn nicht mitfahren lassen und ich denke, die Lehrer waren froh. 7.Klasse, jede Schneeballschlacht hätte ihm heftige körperliche Symptome verursacht.