NRW - Waffen in der Schule
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Wir haben das in unseren Schuletiketten stehen.
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ZB in Niedersachsen gibt es einen expliziten Waffenerlass, den gibt es für NRW nicht.
In der Schulordnung sollten Regelungen hierzu stehen.
Auf jeden Fall gilt aber das Waffengesetz, womit viele Messer bereits verbotene Gegenstände sind, da kann ein Mitführen in der Schule auch ohne explizite Regelung in der Schulordnung sanktioniert werden.
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Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (Sept. 2020):
ZitatDie Länder werden ermächtigt, an belebten Orten und in Bildungseinrichtungen Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten.
Aber auf schulministerium.nrw findet sich wenig Aussagekräftiges zu Verboten und den Umgang mit Messern etc.
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Danke Bolzbold, genau einen solchen Erlass habe ich gesucht.
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