NRW: Unsicherheit!! Umzug, Versetzung, Fristen

  • Hallo zusammen,


    da ich noch auf Infos vom Versetzungsbüro warte, frage ich mal hier nach Erfahrungen:


    Wir wohnen seit 2 Jahren in einem Haus zur Miete in einer sehr beliebten Großstadt in NRW. Nun wird völlig überraschend unser Haus verkauft und die neuen Eigentümer werden uns entweder per Eigenbedarfskündigung hier raus bitten, oder die Miete den ortsüblichen Standards anpassen. Letztere sind für uns ebenso unmöglich finanzierbar wie Wohneigentum in der Stadt. Nun haben wir zwei kleine Kinder und unsere Familie wohnt weiter weg, am Niederrhein. Der Gedanke ist also, zur Familie zu ziehen und dort Eigentum zu erwerben, wo es nicht ganz so krass teuer ist wie hier. Hinzu kommt auch, dass mein Mann, ebenfalls Lehrer, hier in der Gegend niemals eine Festanstellung finden wird (unbeliebte Fächer, mittelmäßiger Abschluss 🙈). Und mein Schwiegervater ist schwerkrank, daher wäre es auf lange Sicht nur sinnvoll, in die Heimat zu ziehen und sich versetzen zu lassen. Allerdings finden Versetzungen nur zum Schuljahresbeginn statt, und der Antrag muss bis zum 30.11. gestellt werden. Wir haben aber ja noch lange keine Immobilie gefunden, weil wir erst jetzt vom Hausverkauf erfahren haben. Natürlich ist uns klar, dass wir vermutlich noch einige Zeit hier wohnen bleiben können, aber die Sicherheit ist weg und wir wollen ein „forever home“, bevor unsere Kinder in die Schule kommen, daher haben wir uns für den Ortswechsel entschieden. Was mache ich aber nun, wenn ich keine Freigabe erhalte? Strenggenommen möchte ich ja aus einer beliebten Stadt ohne Mangel an Personal in eine Gegend mit deutlich angespannterer Personalsituation ziehen, sollte das nicht problemlos genehmigt werden? Ich kann nur nicht zum 30.11. einen Antrag auf Versetzung stellen, wenn wir noch keine Ahnung haben, wo wir genau leben werden. Und falls wir ein Haus zum Kauf finden, kann mein Dienstherr verlangen, dass ich ohne Wohnsitz weiter hier arbeiten muss? Hat jemand einen Tipp, wie wir vorgehen können, bzw war schon mal jemand in einer ähnlichen Situation?

    Danke schon mal und viele Grüße,

    die Ente

    PS: Ich habe bisher 12 und 14 Monate Elternzeit für meine Kinder genommen, falls jemand sich auskennt und weiß, ob ich einfach eine weitere Elternzeit beantragen und mich dann nach 8 Monaten versetzen lassen kann, und ob es aus finanziellen Gründen wohl die Möglichkeit gibt, sich schon mal an eine neue Schule abordnen zu lassen, gerne dazu auch Kommentare! Dass während einer Elternzeit nicht versetzt wird, ist mir bekannt.

    • Offizieller Beitrag

    Während der Elternzeit bist Du quasi "vogelfrei", d.h. Du könntest an einer anderen Schule arbeiten.
    Nach der Elternzeit kannst Du Urlaub aus familienpolitischen Gründen nehmen und ebenfalls an einer anderen Schule arbeiten - das sogar über Jahre.

    Es empfiehlt sich außerdem, mit dem zuständigen Dezernenten bzw. der Dezernentin zu sprechen, um mittel- bis langfristig die Versetzung an die Wunschschule einzutüten.

  • Zu Elternzeitfragen ist Susannea Expertin.


    Besprecht eure Versetzungswünsche mit Personalrat/ Gewerkschaft und lasst euch dort beraten. Ganz grundlegend aber kann euer Dienstherr natürlich von euch verlangen, dass ihr an eurem Dienstort eurer Arbeit nachkommt, ganz gleich wo zu wohnen euch beliebt. Eurer Wohnsitz ist schließlich selbst gewählt und zwei Lehrergehälter absolut ausreichend, um eine Wohnung auch in einer Stadt mit hohem Mietpreisniveau bezahlen zu können als Familie. Einfach umzuziehen ist also kein Weg, eine Versetzung zu erzwingen (NRW- spezifische Elternzeitaspekte der Versetzung wie den 50 km- Radius ausgenommen).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • CDL Danke für die Verlinkung von Susannea

    Leider reichen heutzutage zwei Lehrergehälter eben nicht mehr aus, um hier ein Haus zu finanzieren 😭 Wir haben auch kein Eigenkapital. Außerdem ist mein Mann „nur“ Vertretungslehrer in Teilzeit und verdient nicht mal unsere aktuelle Kaltmiete. Und ich selbst wollte auf lange Sicht auch nicht ewig Vollzeit Sek II mit zwei Korrekturfächern arbeiten, eben weil wir kleine Kinder haben. Daher wäre unsere Situation in der Gegend am Niederrhein mit besseren Jobaussichten für meinen Mann und der Familie als Rückendeckung einfach angenehmer.

    Meine Schulleitung kann das Gottseidank gut nachvollziehen und würde mir die Freigabe erteilen.

    Mittlerweile habe ich auch erfahren, dass man Versetzungsanträge zwar zum 30.11. stellen muss, aber dass man einen großen Radius ziehen kann, den man noch im Nachhinein (wenn ein neues Zuhause gefunden ist) verkleinern kann, außerdem können Versetzungsanträge auch zurückgezogen werden.

    Vielleicht ja auch interessant für den ein oder anderen Mitlesenden hier.

  • Bolzbold Danke dir für die Info. Das mit dem „Urlaub aus familienpolitischen Gründen“ war mir neu. Ich hoffe natürlich, direkt an eine Schule nahe des neuen Wohnortes versetzt zu werden, vielleicht klappt’s ja ohne Umwege…

  • CDL Danke für die Verlinkung von Susannea

    Leider reichen heutzutage zwei Lehrergehälter eben nicht mehr aus, um hier ein Haus zu finanzieren 😭 Wir haben auch kein Eigenkapital. Außerdem ist mein Mann „nur“ Vertretungslehrer in Teilzeit und verdient nicht mal unsere aktuelle Kaltmiete. Und ich selbst wollte auf lange Sicht auch nicht ewig Vollzeit Sek II mit zwei Korrekturfächern arbeiten, eben weil wir kleine Kinder haben. Daher wäre unsere Situation in der Gegend am Niederrhein mit besseren Jobaussichten für meinen Mann und der Familie als Rückendeckung einfach angenehmer.

    Meine Schulleitung kann das Gottseidank gut nachvollziehen und würde mir die Freigabe erteilen.

    Mittlerweile habe ich auch erfahren, dass man Versetzungsanträge zwar zum 30.11. stellen muss, aber dass man einen großen Radius ziehen kann, den man noch im Nachhinein (wenn ein neues Zuhause gefunden ist) verkleinern kann, außerdem können Versetzungsanträge auch zurückgezogen werden.

    Vielleicht ja auch interessant für den ein oder anderen Mitlesenden hier.

    Danke für die Info. Bei dem System wundert mich ja nicht mehr viel. Aber ich gehe hoffentlich recht in der Annahme, dass ich einen Versetzungsantrag stelle, ggf. die Freigabe bekomme, ggf. Angebote bekomme und dann aber immer noch entscheiden kann, ob ich wechsle oder nicht? Nicht, dass das man noch irgendwohin automatisch versetzt wird, wo man gar nicht hin will.

    • Offizieller Beitrag

    Das hat auch niemand behauptet; vielleicht ist der Anspruch aber auch ein bisschen hoch.

    Auf die teure attraktive Großstadt bezogen ja. Aber die TE will ja etwas daran ändern, damit sie ein Eigenheim erwerben kann. Generell erachte ich den Anspruch, früher oder später ein Eigenheim zu erwerben, als nicht zu hoch. Man muss dann eben gut rechnen und überlegen, wie sich das auf das Leben mit zwei kleinen Kindern auswirken wird.


    Gleichwohl muss man der TE den Zahn des Eigenheims am Niederrhein insofern ein bisschen ziehen, als ich die Immobilienpreise hier am Niederrhein kenne und man hier auch selten deutlich unter 500k für ein nicht ganz so altes Haus mit ca. 140qm wegkommt. Die Leute, die hier bis vor zehn Jahren gebaut haben, wissen, was ihre Hütten heute wert sind und verkaufen sie teils zu Mondpreisen.
    Ohne Eigenkapital und mit aktuell um die 4% Zinsen fallen ja alleine schon weit über 1.000 Euro für die Zinslast pro Monat an. Da ist dann noch kein einziger Euro getilgt.

  • PS: Ich habe bisher 12 und 14 Monate Elternzeit für meine Kinder genommen, falls jemand sich auskennt und weiß, ob ich einfach eine weitere Elternzeit beantragen und mich dann nach 8 Monaten versetzen lassen kann, und ob es aus finanziellen Gründen wohl die Möglichkeit gibt, sich schon mal an eine neue Schule abordnen zu lassen, gerne dazu auch Kommentare! Dass während einer Elternzeit nicht versetzt wird, ist mir bekannt.

    Du spricht eine Möglichkeit hier ja bereits an. Du nimmst (mindestens) 8 Monate Elternzeit und beantragst, dass du im Anschluss an diese Elternzeit wohnortnah, also im 50-km-Umkreis, eingesetzt werden möchtest. Der Dienstherr steht dann in der Verantwortung, dir eine Stelle im genannten Umkreis zu verschaffen. Ob die alte Schule damit einverstanden ist oder nicht, spielt für das Verfahren übrigens keine Rolle.


    Zur Vollständigkeit: Rein formal erfolgt die Versetzung übrigens bereits während der Elternzeit. De facto bringst du die Elternzeit jedoch an der Schule zu Ende, an der du sie auch begonnen hast. Am neuen Einsatzort fängst du also tatsächlich erst im Anschluss an.

  • Leider reichen heutzutage zwei Lehrergehälter eben nicht mehr aus, um hier ein Haus zu finanzieren 😭 Wir haben auch kein Eigenkapital

    Das zeigt nur wieder, dass finanzielle Bildung nicht forciert wird. Mit zwei Lehrergehältern muss man schon sich schon aktiv dagegen wehren.

  • Ja, ich frage mich auch immer, wie die Bank so verrückt sein konnte, uns ein Haus zu finanzieren - mit zwei Kindern, zwei befristeten Verträgen und sehr überschaubarem Eigenkapital.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Bolzbold - in welchem Umgang dürft ihr in NRW, beurlaubt aus Familie politischen Gründen, an einer anderen Schulen arbeiten und Werdet dann ganz normal besoldet? Bewerbt ihr euch dann frei „neu“ oder auf ausgeschriebene Vertretung oder gibt es einen internen Pool?


    Und: wenn das zu 100 Prozent möglich ist, fallen dann nicht die Gründe für die Beurlaubung weg?


    In den BL, in denen ich arbeitete, konnte man nur an die alte Schule zurück und musste Urlaub beenden…daher die Frage, denn so wird ja einfach die Versetzung und eure km Regel unterlaufen ..

    • Offizieller Beitrag

    Bolzbold - in welchem Umgang dürft ihr in NRW, beurlaubt aus Familie politischen Gründen, an einer anderen Schulen arbeiten und Werdet dann ganz normal besoldet? Bewerbt ihr euch dann frei „neu“ oder auf ausgeschriebene Vertretung oder gibt es einen internen Pool?


    Und: wenn das zu 100 Prozent möglich ist, fallen dann nicht die Gründe für die Beurlaubung weg?


    In den BL, in denen ich arbeitete, konnte man nur an die alte Schule zurück und musste Urlaub beenden…daher die Frage, denn so wird ja einfach die Versetzung und eure km Regel unterlaufen ..

    Also unterhälftige Teilzeit an der gleichen Schulform ist kein Problem - meine Frau macht das seit einigen Jahren. Schulformwechsel geht nur in der Elternzeit - das hat meine Frau auch ihrerzeit gemacht. Die Besoldung ist dann eben anteilig A12 je nach Deputat. Die BR ist in der Regel froh, wenn die Leute trotz Beurlaubung ein paar Stunden machen.

    Beurlaubung und Vollzeit würde sich in der Tat widersprechen - ich müsste ggf. noch einmal das LBG und die FrUrlV hervorkramen, um das zu präzisieren.

    • Offizieller Beitrag

    Das zeigt nur wieder, dass finanzielle Bildung nicht forciert wird. Mit zwei Lehrergehältern muss man schon sich schon aktiv dagegen wehren.

    Siehe oben. #9
    Abhängig von den sonstigen Kosten und Verbindlichkeiten wird das eine teure Nummer - da gehen dann mal eben 2.000 Euro für Zinsen und Tilgung drauf.

    Und die TE schrieb ja, dass sie de facto keine zwei vollen Lehrergehälter haben und auch aus nachvollziehbaren Gründen nicht haben werden.

    Vielleicht sollte man sich vor diesem Hintergrund mit entsprechenden Pauschalurteilen zurückhalten.

  • Wir wohnen seit 2 Jahren in einem Haus zur Miete in einer sehr beliebten Großstadt in NRW. Nun wird völlig überraschend unser Haus verkauft und die neuen Eigentümer werden uns entweder per Eigenbedarfskündigung hier raus bitten, oder die Miete den ortsüblichen Standards anpassen.

    Nur als Hinweis: Die neuen Eigentümer können Mieterhöhungen auch nur im zulässigen Rahmen (also maximal um +20% innerhalb von 3 Jahren, in manchen Regionen sogar nur +15%) anheben und damit u.U. nicht sofort auf marktübliche Standards gehen.

  • Ja, ich frage mich auch immer, wie die Bank so verrückt sein konnte, uns ein Haus zu finanzieren - mit zwei Kindern, zwei befristeten Verträgen und sehr überschaubarem Eigenkapital.

    Im Prinzip liegt dass an unserem Geldschöpfungsprozess. Die Banken müssen ja nur 1% der Kreditsumme tatsächlich "besitzen", daher ist das Risiko überschaubar.

  • Abhängig von den sonstigen Kosten und Verbindlichkeiten wird das eine teure Nummer - da gehen dann mal eben 2.000 Euro für Zinsen und Tilgung drauf.

    Gehen wir mal von zwei Lehrkräften in NRW mit A12 in Vollzeit aus. Verheiratet mit 2 Kindern, sind das mindestens 3400€ pro Person, also 6800€ insgesamt. Ziehen wir mal 600€ für PKV ab, also 6200€. Da sind 2000€ 32% des Einkommens. Sieht doch ziemlich solide aus.

  • Gehen wir mal von zwei Lehrkräften in NRW mit A12 in Vollzeit aus. Verheiratet mit 2 Kindern, sind das mindestens 3400€ pro Person, also 6800€ insgesamt. Ziehen wir mal 600€ für PKV ab, also 6200€. Da sind 2000€ 32% des Einkommens. Sieht doch ziemlich solide aus.

    Nur das nicht beide Vollzeit arbeiten und einer keinen festen Vertrag hat, also nicht in der A, sondern der E-Gehaltsgruppe liegen mag (und damit dann E11)

    • Offizieller Beitrag

    Gehen wir mal von zwei Lehrkräften in NRW mit A12 in Vollzeit aus. Verheiratet mit 2 Kindern, sind das mindestens 3400€ pro Person, also 6800€ insgesamt. Ziehen wir mal 600€ für PKV ab, also 6200€. Da sind 2000€ 32% des Einkommens. Sieht doch ziemlich solide aus.

    Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Nach wie vor. (Und die 400k sind vermutlich gar nicht realistisch, weil die Häuser entweder deutlich teurer sind, oder es handelt sich um Altimmobilien, in die Du entsprechend viel zu investieren hast.)


    Klar ginge das auch bei weniger Einkommen - aber dann wird es echt irgendwann eng. Die Devise von meiner Frau und von mir war immer, dass wir IM Haus leben und nicht FÜR das Haus leben wollten. Das hat bisher gut geklappt. Und damals hatten wir "nur" ein A13 Gehalt und ein halbes A12erinnen Gehalt.

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