Ok danke für die Infos. Mag mir vlt. noch jemand erläutern, was der genaue Unterschied zwischen einer Beförderungsstelle und einer Funktionsstelle ist? Danke
Bewerbungsverfahren und Besoldungsstufe bei Funktionsstellen
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Ok danke für die Infos. Mag mir vlt. noch jemand erläutern, was der genaue Unterschied zwischen einer Beförderungsstelle und einer Funktionsstelle ist? Danke
Beförderung ist jedes Mal, wenn du ein neues Amt erlangst, also z.B. von A13 auf A14. Details nachzulesen in der LVO (Laufbahnverordnung), einschlägig §7: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=621343
Funktionsstellen ist gemeinhin der Begriff für Koordinationsstellen (A15), also z.B. Oberstufenkoordinator und für Fachleitungen an ZfsL. I.d.R. kann das erst nach A14 erlangt werden. Siehe oben und im "Funktionsstellenerlass": https://bass.schul-welt.de/1013.htm
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Bei uns bezeichnen Funktionsstellen umgangssprachlich die A14 Stellen (weil sie eben mit einer Funktion ausgeschrieben werden), A15 Stellen werden bei uns Koordinatorenstellen bezeichnet. Der Begriff Funktionsstelle taucht meines Wissens nach aber in Gesetzen oder Erlassen nicht auf, der Begriff "Schulfachlicher Koordinator" schon.
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Bei uns bezeichnen Funktionsstellen umgangssprachlich die A14 Stellen (weil sie eben mit einer Funktion ausgeschrieben werden), A15 Stellen werden bei uns Koordinatorenstellen bezeichnet. Der Begriff Funktionsstelle taucht meines Wissens nach aber in Gesetzen oder Erlassen nicht auf, der Begriff "Schulfachlicher Koordinator" schon.
Ja, das hab' ich so auch schon gehört. Aber im o.g. Runderlass (https://bass.schul-welt.de/1013.htm) steht er sogar im Titel
"21-02 Nr. 5Funktionsstellen
an Gymnasien
für Studiendirektoren und Studiendirektorinnen
als Fachleiter und Fachleiterinnen
zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben"
Trotzdem hast du wahrscheinlich recht in dem Sinne, dass Funktiosstellen nicht A15 sein müssen. Je nach Schulform und Funktion kann das sicher auch anders aussehen. Da die Frage aber auch von einem Profil mit NRW und GYM kommt, habe ich so geantwortet, wie es bei uns gemeinhin bezeichnet wird. -
In der Diskussion hier werden fast durchgängig Funktion und Amt vermischt.
Der Hinweis ist - genau wie die näheren Erläuterungen - vollkommen richtig. Das gilt insbesondere auch für diese Anmerkung:
Funktionen können aber auch völlig unabhängig von Ämtern vergeben werden, auch ein ganz normaler "A13er" kann zB die Koordination der Unterstufe übernehmen und erhält dann eine Stundenentlastung dafür.
Was jedoch zumindest formal und ehrlich gesagt auch in der Praxis nicht zwingend stimmt, ist diese Aussage:
Grundsätzlich gilt die Faustregel: Mit jeder Beförderungsstufe steigt die Wochenarbeitszeit und sinkt der Stundenlohn.
Die zusätzlichen Aufgaben der A14er sind nicht immer so umfangreich, dass sie wirklich zu einer längeren durchschnittlichen Wochenarbeitszeit führen, insbesondere wenn man - übrigens richterlich bestätigt - davon ausgehen muss, dass die hierfür ausgewählten Beamten ja gerade diejenigen sind, die besonders leistungsfähig sind und daher etwas effektiver arbeiten als der Durchschnitt....ich weiß, dass das zynisch klingt.
Die Entlastung von (mindestens) 5 Deputatsstunden bei den Koordinatoren fängt doch einige der vielfältigen weiteren Aufgaben ab, ansonsten gilt insbesondere auch hier der o.g. Kommentar. Nicht selten sind die tatsächlich gewährten Entlastungen aber noch ein kleines Stück höher und kommen aus dem jeweiligen SL-Entlastungstopf. Ich persönlich kann jedenfalls sagen, dass meine Arbeit auch innerhalb der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit über das Schuljahr verteilt gut zu bewältigen ist.
Ob das auch noch für die Ebene der hauptverantwortlichen Schulleitung gilt, wage ich allerdings auch zu bezweifeln. Ich kenne jedenfalls keinen Schulleiter, der seine Arbeit innerhalb dieses Pensums schafft.
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Die Entlastung von (mindestens) 5 Deputatsstunden bei den Koordinatoren fängt doch einige der vielfältigen weiteren Aufgaben ab, ansonsten gilt insbesondere auch hier der o.g. Kommentar. Nicht selten sind die tatsächlich gewährten Entlastungen aber noch ein kleines Stück höher und kommen aus dem jeweiligen SL-Entlastungstopf.
warnhinweis an die Lesenden:
Bundeslandabhängig!
Es ist zumindest in NRW nicht so, dass die Koordinatoren so großzügige garantierte Entlastungen haben. Viele haben sogar gar keine.
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