Bewerbungsverfahren und Besoldungsstufe bei Funktionsstellen
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und wer besonders gut beurteilt wurde, durfte (darf?) sich sofort bewerben.
Da hat sich m.E. in der LVO nichts geändert:
ZitatLVO - §11 (Hervorhebung durch mich)
(2) Eine Beförderung ist nicht zulässig
1. während der Probezeit,
2. vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit sowie
3. vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung, es sei denn, dass das Amt, aus dem befördert wird, nicht regelmäßig zu durchlaufen ist.
Innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze ist eine weitere Beförderung nicht zulässig.
(3) Abweichend von Absatz 2 Nummern 1 und 2 ist eine Beförderung in den Fällen des Nachteilsausgleiches gemäß § 10 zulässig. Abweichend von Absatz 2 Nummer 2 ist eine Beförderung nach Beendigung der Probezeit zulässig, wenn sich die Beamtin oder der Beamte wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet hat und dies in einer Beurteilung während der Probezeit nach § 9 Absatz 1 Satz 7 festgestellt wurde.
5 Punkte im SL-Gutachten zur Lebenszeitverbeamtung und los gehts :).
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Ich guck den passus später nach.
Bin noch unterwegs.
Ich weiß , dass es „ damals“ 4 Jahre sein mussten nach der Probezeit.
Er erfüllte nicht die Bedingungen für A14
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Vielleicht ist A14 an der Realschule eine Leitungsstelle?
Bei der Gym/Ges-Laufbahn ist es definitiv 1 Jahr (oder eben keins) nach der Probezeit, war vor 10 Jahren auch so, ich habe mehrere Leute im Blick, die es genau da gemacht haben, wo die Grenze war. -
Ja es ging um Schulleitung.
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Aber gerne würde ich auch erfahren, wo es anders/besser läuft.
Selten hat die Redensart "überall und nirgends" besser gepasst.
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Ich guck den passus später nach.
Bin noch unterwegs.
Ich weiß , dass es „ damals“ 4 Jahre sein mussten nach der Probezeit.
Er erfüllte nicht die Bedingungen für A14
Ich wurde A14 ein Jahr nach der Probezeit. Die 4 Jahre musste ich für A15 warten. Scheint also schulformabhängig zu sein.
EDIT: Jetzt sehe ich, dass das auch schon andere so geschrieben haben. Sorry, hab ich erst später gelesen. Lasse es aber stehen als Beispiel für ein BK in NRW.
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Ich vermute, dass nicht eine normale Beförderung „ das Problem „ ist sondern die Aufgabe.
Es ging explizit um eine Konrektorenstelle an einer Realschule.. und da war die Auflage 4 Jahre , daher wurde es dann Konrektorenstelle Grundschule .. was meinem Mann seitdem die „ Augen geöffnet „ hat.
Gefällt ihm super und er fragte sich „ warum hab ich nicht schon immer an einer Grundschule gearbeitet ☺️
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Bekommt man denn zusätzlich zur höheren Besoldung noch Entlastungsstunden? Weil im Prinzip ist man ja auch Teil der Schulleitung und Schulleiter bzw. auch stellv. SL haben ja deutlich weniger Unterricht als normale Lehrer. Oder ist das Aufgabenspektrum eines SL nochmal deutlich höher und bei der erweiterten SL hält sich das in Grenzen?
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Ich vermute, dass nicht eine normale Beförderung „ das Problem „ ist sondern die Aufgabe.
Es ging explizit um eine Konrektorenstelle an einer Realschule.. und da war die Auflage 4 Jahre , daher wurde es dann Konrektorenstelle Grundschule .. was meinem Mann seitdem die „ Augen geöffnet „ hat.
Gefällt ihm super und er fragte sich „ warum hab ich nicht schon immer an einer Grundschule gearbeitet ☺️
Also "meine" Stelle wurde extra später ausgeschrieben (Konrektorin GS), weil eben nicht ausreichend Zeit zwischen Ende der Probezeit und Bewerbung vergangen war. Da ich zwischendrin 2x in Elternzeit war, die rausgerechnet wurde, musste ich dezidiert meine Dienstzeiten auflisten.
Und ich meine es waren 3 Jahre.
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Ja 3 Jahre hatte mein Mann zu dem Termin.
Daher wurde es dann Konrektor an der GS und nicht an der RS.
Mein Mann bekommt 7 Entlastungsstunden für die SL Aufgabe. Und dann noch 2 weitere Stunden für andere Aufgaben.
Er unterrichtet 19h.
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19h ist aber viel, finde ich. Vlt. liegt es aber an der Schulform? Ich habe schon aus anderen Bundesländern gehört, dass z.B. SL an BKs überhaupt nicht unterrichten.
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Daher wurde es dann Konrektor an der GS und nicht an der GS.
Was denn jetzt?
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19h ist aber viel, finde ich. Vlt. liegt es aber an der Schulform?
Liegt an der Schulform und ist sogar vergleichsweise viel Leitungszeit für einen Grundschul-Konrektor.
Leider wird in NRW der Grundzeitbedarf für Leitungstätigkeiten im Vergleich zu den nach Schulgröße skalierenden Aufgaben völlig unterschätzt.
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Was denn jetzt?
sie meint bestimmt RS
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Ja genau .
Er ist jetzt an einer GS statt an einer RS.
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19h ist aber viel, finde ich. Vlt. liegt es aber an der Schulform? Ich habe schon aus anderen Bundesländern gehört, dass z.B. SL an BKs überhaupt nicht unterrichten.
Insgesamt erhält die SL 21h Ermäßigung.
Die Chefin 14 und mein Mann 7.
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und was ist an weiterführenden Schulen für die erw. SL? Wie viel Entlastung gibt es da i.d.R?
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und was ist an weiterführenden Schulen für die erw. SL? Wie viel Entlastung gibt es da i.d.R?
Bei uns hat die erw. SL 18-6 Unterrichtsstunden. In der Regel also sehr unterschiedlich
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In der Diskussion hier werden fast durchgängig Funktion und Amt vermischt.
Man bewirbt sich auf ein Amt: Oberstudienrat, Studiendirektor,...
Ausgeschrieben sind diese Ämter bereits mit mindestens 2 Funktionen bei OStR, 4-6 bei StD:
Bei OStR meist Fachgruppenleitung / Sammlungsleitung / Fahrtenkonzept / ...
Bei StD ("Koordinatoren") meist Koordination von Mittel-/Oberstufe / Vertretungsplan / Stundenplan / Schulstatistik / Abrechnung von Fahrten / viele kleinere Verwaltungsaufgaben
Die Funktionen eines Amtes können vom Schulleiter geändert werden, auch wenn man sich zB auf die Oberstufenkoordination (+Zusätze) beworben hat, kann der Schulleiter jederzeit sagen "ab morgen machst du den Vertretungspan".
Bei OStR ist die Mehrarbeit mit dem Amt idR abgegolten, StD erhalten 5 Stunden Ermäßigung für das weitaus größere Aufgabenpaket.
Funktionen können aber auch völlig unabhängig von Ämtern vergeben werden, auch ein ganz normaler "A13er" kann zB die Koordination der Unterstufe übernehmen und erhält dann eine Stundenentlastung dafür.
Grundsätzlich gilt die Faustregel: Mit jeder Beförderungsstufe steigt die Wochenarbeitszeit und sinkt der Stundenlohn.
Die Schulleitung besteht aus Schulleiter und dem ständigen Vertreter, Koordinatoren sind kein Teil der Schulleitung.
(Gilt alles so für Niedersachsen, in anderen Ländern kann es kleinere Abweichungen)
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