Verbeamtung in RLP oder Hessen? Selbstständigkeit als verbeamtete Lehrerin möglich

  • Hallo Zusammen,

    aktuell arbeite ich als Vertretungslehrerin (Vollzeit + befristet) an einer Grundschule in RLP mit Aussicht auf eine Verbeamtung in RLP oder Hessen.

    Ich frage mich jetzt: welche Vor- und Nachteile damit für mich verbunden sind mit der Tatsache im Hinterkopf, dass ich meine Stelle zugunsten meiner geplanten Selbstständigkeit vermutlich auf 50% reduzieren werde.


    Meine ideale Jobvorstellung sieht wie folgt aus:

    - 2-3 Tage Lehrerin

    - 2-3 Tage Selbstverwirklichung

    Nun habe ich vermehrt gehört, dass man nur prozentual zu seiner Lehrtätigkeit/Verbeamtung in einem "Nebengewerbe" arbeiten und natürlich auch nur einen Betrag X dabei verdienen darf.

    Zudem müsste man wohl, wenn man seine Verbeamtung auflösen lässt mit einem 50% Verlust der Pension sowie Rückzahlungen der Krankenversicherung rechnen.


    Wer kann mir hierzu genaueres - gerne mit Verweis - sagen? Wäre Hessen oder RLP für meinen Herzenswunsch kompatibler?


    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung bei der meiner Entscheidung: Verbeamtung - ja oder nein und wenn ja "wo?"!

    Eure jaodernein

  • Eine fundierte Rechtsberatung in den Fragen bietet dir deine Gewerkschaft.


    Einschränkungen bei Nebentätigkeiten in Bezug auf Art (nicht alles ist genehmigungsfähig), Umfang und Verdienst gibt es in allen Bundesländern für Lehrkräfte im Landesdienst. Nachdem es bereits einige Threads zu dem Thema gibt, wo rechtliche Grenzen dargelegt und diskutiert werden, empfehle ich dir die Forensuche.


    Wenn du die Verbeamtung "auflöst", dann wirst du in meisten Bundesländern einfach für die Zeit der Verbeamtung nachversichert in der Rentenkasse. Lediglich ein paar Bundesländer haben das sogenannte Altersgeld als Alternative. Was das finanziell bedeutet und um welche Bundesländer es geht kannst du im Internet recherchieren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Altersgeld (Mitnahme der Pensionsansprüche) hat Hessen, RLP aber nicht: Diese Bundesländer gewähren jetzt Altersgeld bei der Kündigung als Lehrer und Landesbeamter - Isabell Probst - Beruflicher Kurswechsel für Lehrer

    50/50 geht in keinem Bundesland, es ist einfach mit dem Beamtentum nicht vereinbar.
    Geldgrenzen mögen in einigen Bundesländern existieren, das glaube ich aber nicht wirklich. Zeitgrenze: 20% deiner Haupttätigkeit. Du darfst also maximal 4 Stunden nebenberuflich tätig sein (falls es überhaupt genehmigt wird!), wenn du 50% TZ arbeitest (falls das dir überhaupt genehmigt wird).


    In Zeiten von Lehrermangel ist jede Reduzierung ein Problem und wenn du aus familienpolitischen Gründen reduzierst, wird es schwierig, zu begründen, dass man eine Nebentätigkeit haben möchte.

  • Nun habe ich vermehrt gehört, dass man nur prozentual zu seiner Lehrtätigkeit/Verbeamtung in einem "Nebengewerbe" arbeiten und natürlich auch nur einen Betrag X dabei verdienen darf.

    In Hessen hast bei der Höhe der Einnahmen bei Nebentätigkeiten keine Einschränkung, es sei denn die Nebentätigkeit findet im öffentlichen Dienst statt.


    Der zeitliche Umfang darf aber die maximale wöchentliche Arbeitszeit (nach Gesetz) nicht überschreiten.

  • Ich kann chilipaprika nur beipflichten. Die Problematik der persönlichen Lebensgestaltung ploppt zur Zeit in NRW verstärkt auf in Zusammenhang mit dem Konzept von Frau Feller zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung. Die Dienststelle beharrt in zunehmendem Maße darauf, dass Beamte sich verpflichtet haben, sich vollumfänglich für den Dienstherrn zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen werden nur noch familienpolitisch oder aus gesundheitlichen Gründen gewährt. In allen anderen Fällen wird strikt geprüft, ob der Dienstherr sich dies im Hinblick auf die Unterrichtsversorgung leisten kann. Die Prüfung geht meist negativ aus. Anders sieht es im Angestelltenbereich aus. Auch wenn die Dienststelle häufig so tut, als gelte hier das Gleiche. Nein tut es nicht. Hier sind durchaus individuelle Vereinbarungen denkbar.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Anders sieht es im Angestelltenbereich aus. Auch wenn die Dienststelle häufig so tut, als gelte hier das Gleiche. Nein tut es nicht. Hier sind durchaus individuelle Vereinbarungen denkbar

    , aber nicht notwendig. Die gesetzlichen Regelungen reichen völlig aus.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • aber nicht notwendig. Die gesetzlichen Regelungen reichen völlig aus.

    Ich meinte auch keine rechtlichen, sondern vielmehr dass ich mit der Bezreg auch einen Teilzeitvertrag abschliessen kann, nachdem ich ausschliesslich nebenberuflich tätig bin.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich weiß nicht ob es bei deiner Entscheidung eine Rolle spielt, aber bei der Besoldung von GS Lehrern liegen zwischen RLP und Hessen knapp 1000 Euro.

    Rheinland Pfalz besoldet neben dem Saarland am schlechtesten der Bundesländer.

  • Ich weiß nicht ob es bei deiner Entscheidung eine Rolle spielt, aber bei der Besoldung von GS Lehrern liegen zwischen RLP und Hessen knapp 1000 Euro.

    Rheinland Pfalz besoldet neben dem Saarland am schlechtesten der Bundesländer.

    Was übersehe ich hier?

    Wenn ich die Zellen der Besoldungstabelle herauskopiere, dann komme ich in RLP gemäß der aktuellen Besoldung auf das für A12:

    A 12 3773.05 3954.82 4138.94 4324.86 4510.76 4636.97 4763.38 4889.76 5016.21 5142.66




    In Hessen galt bis zum Frühling noch:

    A 12 3607.56 3744.13 3966.32 4188.51 4338.60 4500.74 4658.13 4817.90




    Das sind jeweils alle Stufen von der niedrigsten bis zur höchsten in A12. Wenn ich jetzt berücksichtige, dass in Hessen seit dem 1.8. die GS-LuL schrittweise bis 2028 Richtung A13 gebracht werden, müsste man die hessische Tabelle wahrscheinlich um 100€ noch erhöhen, wobei beide Tabellen dann sehr ähnlich wären.

    Ich kann ehrlich nicht erkennen, wo die hessischen GS-LuL hier 1000€ derzeit vorne wären. Oder gibt es so große weitere Besoldungsbestandteile, die ich nur zur hessischen aber nicht zur rheinland-pfälzischen Tabelle addieren müsste?


    Klar ist natürlich: Die Hessen werden nächstes Jahr noch ein Schippchen zulegen und irgendwann (2028) ist A13 erreicht, aber aktuell sehe ich das nicht so extrem.


    (PS: Auch wenn es noch nicht geplant ist, rechne ich damit, dass RLP irgendwann mit A13 nachziehen wird, weil BaWü, Hessen und NRW sonst alles aus Grenzgebieten absaugen werden.)

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Bin schon von A13 ausgegangen. Aber stimmt…das dauert noch paar Jährchen. Wobei BW zumindest in dieser Legislaturperiode die GS Kollegen nicht mit A13 besolden wird. Gab da ne Aussage von der Schopper.


    Hessen besoldet seine A12 Beamten ab dem 1.1.24 mit einem Grundgehalt von 4094€

    Hier auf der Seitenkann man das super sich ausrechnen lassen.


    https://oeffentlicher-dienst.i…b&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=2u

  • Wird schwierig sein, diese Wünsche im Stundenplan umzusetzen. Deine Fächer dürften ja nur in diesen 2-3 Tage unterrichtet werden und für die Kolleginnen und Kollegen darf der Stundenplan drumherum gebastelt werden.

  • Wir kriegen A12.

  • Oh, ich hatte euch einfach schon befördert...

    Hessen besoldet richtig gut mittlerweile.

    Die Kinderzulagen sind wesentlich besser als bei uns in BW.

    Nen Lehrer mit zwei Kindern bekommt in Hessen 200 € mehr als in BW.

    Mittlerweile bekommen sogar Lehrer mit zwei Kindern in Thüringen mehr.

    Unser Finanzminister Danyal Bayaz hat uns da eiskalt rasiert mit seinen gottverdammten Abschmelzbeträgen. 🤬

  • Oh, ich hatte euch einfach schon befördert...

    Dafür ist es hier (im Schwarzwald) fast so schön wie in RLP und wir brauchen nicht weit zu reisen :P ... also da reicht es dann locker ^^. Nächstes Freundinnentreffen im Pfälzer Wald ist auch nicht so weit für mich.

    Auf meinem Handy habe ich ein Bild, wie ich mich bei einer kleinen sonntäglichen Wanderung durch einen Felsspalt quetsche. Da wirklich unklar ist, ob da der Wanderweg lang geht, ist ein Riesenpfeil an die Felswand gemalt. Wer braucht da schon Neuseeland ;)

  • Das ist aber doof formuliert, kann es leider nicht mehr ändern. Also: Ohne driftigen Grund muss man mind. 75% arbeiten.

    Geht noch schlimmer: an bayerischen GS und MS muss man mindestens 24/27 (MS) bzw. 24/28 (GS) unterrichten - außer man hat Kinder unter 18.

  • Guten Abend alle zusammen,


    vielen Dank für die zahlreichen und sehr hilfreichen Informationen.


    Trotz der besseren Bezahlung habe ich mich zunächst dafür entschieden die angebotene Verbeamtungsstelle in Hessen abzulehnen, da mir die Schule dort bzw. das was ich vor Ort übers Schulsystem in Hessen rausgehört habe, nicht zugesagt hat.

    Jetzt muss ich noch in mich gehen in Bezug auf eine Verbeamtung in RLP. Derzeit schreit alles in mir noch mehr nach dem Bedürfnis mein eigenes Business anzugehen und eventuell sogar auf eine Verbeamtung komplett zu verzichten.


    Ich wünsche allen Kommentierenden und Mitlesenden Ruhe, Gesundheit sowie Zufriedenheit und dass ihr das Beste aus euren Leben herausholt.

    Eure jaodernein (gerade eher neinneindanke)

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