A14 Aufgaben zeitweise „aussetzen“?

  • Hallo zusammen,


    ich habe leider ein privates „Problem“, welches meine Arbeit belastet - zumindest psychisch…

    Kurzer Hintergrund: Ich arbeite Teilzeit (16.5/23.5 Stunden) am Gymnasium und bin per A14-Stelle in der Vertretungsplanunterstützung eingesetzt. Ich bin also unter anderem an 2 Tagen/Woche früh morgens in der Schule und nehme Krankmeldungen entgegen.

    Leider bin ich momentan selbst nicht ganz fit und mich stressen die zwei Dienste pro Woche immens. Auch dazu ein kurzer Hintergrund, ich bin frisch schwanger in der 11. Woche, habe aber leider seit kurzer Zeit mit Blutungen zu kämpfen, die laut Ärztin erstmal nicht super schlimm sind. Ich war deswegen schon für 2 Tage krankgeschrieben. Da ich in den vergangenen15 Monaten 4 ganz frühe Fehlgeburten hatte, bin ich auch besonders ängstlich und mitgenommen (bin aber auch schon 38 und nicht mehr so entspannt wie in meiner ersten Schwangerschaft mit 30…).

    Ich will arbeiten, aber die Verantwortung für den Vertretungsplan ist mir grade einfach psychisch viel, viel zu viel. Ich hatte regelrecht Panik vor meinem ersten Dienst nach den Herbstferien, was passiert, wenn ich früh Blutungen bekomme - und genauso war es dann auch. Habe den Plan natürlich trotzdem gemacht, meinen Unterricht dann aber mit schlechtem Gewissen absagen müssen zugunsten eines Arztbesuchs.


    Meine Ärztin würde mich krankschreiben oder mich in ein Teil BV schicken, wenn es schlimmer wird. Das möchte ich vermeiden und am Montag mit meiner Chefin sprechen. Hat einer Erfahrungen, ob/welche Entlastungen in so einer Situation von der Schulleitung vorgenommen werden können? Kann ich für eine bestimmte Zeit von meiner A14-Stelle „zurücktreten“? Sicherlich braucht die Schulleitung doch aber eine Einschätzung von meiner Gynäkologin, oder? Ich fühle mich da unsicher, „nur“ mit meinem Mutterpass und meiner subjektiven Einschätzung ins Gespräch zu gehen.


    Danke für ein paar Tipps/Erfahrungen und viele Grüße

    Physikantin

  • Bolzbold

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Huhu, zur A14 kann ich nichts sagen. Ich würde mich sofort dringend mehr als 2 Tage krankschreiben lassen und dann ins eingeschränkte BV gehen, da kann deine Gyn genau aufschreiben, was du (nicht) machen darfst. Hier offenbar: keine Frühschicht und Vertretungsplanung. Mit wurde seinerzeit alles mögliche angeboten und ich habe es nicht in Anspruch genommen, was ich im Nachhinein bereue. Achte auf dich und dein Kind :*

  • Ein zeitlich befristetes Zurücktreten ist nicht vorgesehen und auch so beamtenrechtlich nicht möglich.

    Man kann dich natürlich von einzelnen Aufgaben entbinden und muss das unter Umständen auch, wenn entsprechende ärztliche Atteste vorliegen, nach denen du die Tätigkeit nicht ausüben kannst, aber du bleibst A14 mit allen grundsätzlichen Rechten und Pflichten.


    Wenn du ein vernünftiges Verhältnis zu deiner Schulleitung hast, erscheint es mir am zielführendsten, das Problem offen an zu sprechen und um eine Umwidmung deiner Funktionsaufgaben zu bitten, den Vertretungsplan also erst mal ab zu geben und dafür andere Dinge aus dem Bereich "Unterstützung der Schulleitung" zu übernehmen, die du möglichst bei freier Zeiteinteilung und von zu Hause aus übernehmen kannst, also so Dinge wie Tag der offenen Tür planen, Konzepte überarbeiten, etc.

    Da kann die Schulleitung jederzeit form- und fristlos machen.

  • Das würde zu überhaupt keinem anderen Ergebnis führen, als mein Vorschlag, auch bei einem Teilbeschäftigungsverbot "X darf keinen Frühdienst machen" kann und sollte die Schulleitung ihr dann andere Aufgaben im Rahmen ihrer Funktionsstelle zuweisen.

    Wenn sich das gleiche im persönlichen Gespräch erreichen lässt, ist das die schnellere und unkompliziertere Lösung.

    • Offizieller Beitrag

    Ja. Aber der Hinweis, dass eine medizinisch ausgebildete Person es für notwendig/wünschenswert hält, ist eigentlich nach dem Lesen des Beitrags eine wichtige Information, die die TE auch ernst nehmen sollte.
    Die Schule steht auch ohne dich, kümmere dich gut um Dich.

  • Liebe Antwortende,


    Vielen Dank für eure Antworten und Meinungen!

    Ja, ich gehe morgen zu meiner Chefin und werde offen mit ihr darüber sprechen. Eigentlich wollte ich es erst in 1-2 Wochen sagen, aber nun ist es halt so. Wir haben ein offenes und sehr konstruktives Verhältnis, aber meine Sorgen und „Probleme“ dort abzuladen bringt der SL natürlich nix.

    Mit meiner Ärztin werde ich dann auch nochmal reden, dass sie gewisse Tätigkeiten - Frühdienst in der Vertretungsplanung aber auch 6 Stunden Unterricht + Elternsprechtag (trifft mich nächste Woche) einschränkt. Ich hoffe, dass es mir ab der 14./15./16. SSW wieder besser geht und ich dann wieder mehr wuppen kann.

    Nebenher (habe noch Vorabi und 2 Klassenarbeiten auf dem Tisch, so wie es uns ja gerade allen geht) zeitlich drängende andere Aufgaben momentan zu übernehmen, schaffe ich leider auch nicht. Eine Umwidmung müsste dann so passieren können, dass ich wirklich Zeit dafür habe und keine dringenden Terminsachen auf dem Tisch habe… Alles schwierig :(

    Liebe Quittengelee, es tut mir Leid, dass du damals schlechte Erfahrungen gemacht hast, ich hoffe sehr, dass alles gut gegangen ist.

    Liebe Gingergirl, meine FÄ hat es eher so dargestellt, dass sie es ausstellen kann, aber ich ja sicherlich arbeiten möchte (was auch stimmt) und dann eine kleine Einschränkung besser wäre als eine AU/ein teilzeit BV. So richtig gesagt „ich empfehle Ihnen…“ hat sie nicht, weshalb mein schlechtes Gewissen, danach zu fragen, auch nochmal potenziert wird :(

    Liebe Grüße! Danke euch!

  • In dem Moment, in dem die Schwangerschaft der Schulleitung mitgeteilt wurde, ist doch von dieser die sog. Gefährungsbeurteilung gemeinsam mit Dir zu erstellen. Hier werden die "zumutbaren" Aufgaben festgelegt. Ein ganz normaler Vorgang.

  • Ich würde mich krankschreiben lassen, erst recht wegen der Vorgeschichten. Du kannst dem System noch den Rest deines Berufslebens einiges dafür zurückgeben, dass es dich JETZT schont.

  • Vor allem weg mit dem schlechten Gewissen, das tut dir und dem Baby ganz und gar nicht gut. Mit Blutungen würde ich überhaupt nirgendwo hingehen außer zum Arzt.


    Die schaffen das auch mal ohne dich. Bei uns sind in den letzten Jahren auch A15er plötzlich ausgefallen. Der Schulalltag geht weiter, dafür sind Schulleitungen da und werden bezahlt.


    Alles Gute für dich :wink2:Du hast Grund, dich zu freuen!

  • Ich weiß nicht, was du genau mit deiner SL besprechen willst. Sie ist keine Ärztin und kann da nichts entscheiden. Du gehörst ein paar Wochen aus dem Verkehr gezogen, denn so dienst du doch niemandem. Schau auf dich und das Baby! Du hast auch Verantwortung für euch.

  • In dem Moment, in dem die Schwangerschaft der Schulleitung mitgeteilt wurde, ist doch von dieser die sog. Gefährungsbeurteilung gemeinsam mit Dir zu erstellen. Hier werden die "zumutbaren" Aufgaben festgelegt. Ein ganz normaler Vorgang.

    Frage mich, wie die SL eine Gefährdung beurteilen kann/soll. Ist sie medizinisch ausgebildet? Diesen Schuh würde ich mir nicht anziehen wollen und eine Kollegin mit dieser Vorgeschichte nach Hause schicken.

  • Frage mich, wie die SL eine Gefährdung beurteilen kann/soll. Ist sie medizinisch ausgebildet? Diesen Schuh würde ich mir nicht anziehen wollen und eine Kollegin mit dieser Vorgeschichte nach Hause schicken.

    Du klärst über die Arbeitsschutzregelungen auf. Dann gehst du einen standardisierten Fragebogen durch und ergänzt den mit den individuellen Empfehlungen des Arbeitsmedizinischen Dienstes und ggf. des privaten Arztes.


    Das ist ein rechtlich durchgeregelter Vorgang. Du kannst da weder jemanden zu etwas jenseits der Vorschriften verpflichten, noch jemanden eigenmächtig ohne medizinische Empfehlung einfach dauerhaft nach Hause schicken. Letzteres ging auch während Corona nur auf Basis eines explizit eingeräumten Entscheidungsspielraums.

  • Aus eigener Erfahrung: Lies dir die Gefährdungsbeurteilung unbedingt durch. Für manche Schulleitungen gibt es keine Probleme an ihrer perfekten Schule (weil es keine geben darf)....


    Ansonsten sagt mein Herz als Vater: Nichts überwiegt das Wohl deines Kindes. Treff die richtige Entscheidung.



    Ich wünsche dir von Herzen eine gute kommende Zeit!

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