Liebe Kolleg:innen,
ich benötige eure Schwarmintelligenz, weil ich leider nicht fündig geworden bin.
Als Mitglied im Lehrkräfte-Rat und vieler Anfragen aus meinem Kollegium, die die Dienst- bzw. Arbeitszeit betreffen habe ich folgende Fragen für verbeamtete Lehrkräfte in NRW in Vollzeit:
Ist es zulässig, dass aufgrund von weiteren Aufgaben neben dem Unterricht (Klassenfahrten, Sprechtag, Konferenzen, etc.) die täglichen 8 Stunden und 12 Minuten Arbeitszeit überschritten werden dürfen, so dass es ggf. auch zu einer Verletzung der Ruhezeit kommt?
Ich beziehe mich bei den Zeitangaben auf die AZVO NRW wohlwissend, dass in §1 Lehrkräfte ausgenommen werden aber sich die ADO auf diese Angabe in §13 bezieht.
Ebenfalls ist im Kommentar zur ADO des Wingen Verlags zu lesen, dass "[...] zum andern die sich aus der unterrichtlichen und sonstigen Tätigkeiten ergebene Gesamtarbeitszeit der Lehrer / innen die beamtenrechtliche Arbeitszeit grundsätzlich nicht überschreiten darf, also §§ 60 LBG NRW, 2 AZO eine Grenze der von den Lehrer / innen zu leistenden Arbeitszeiten bilden (OVG NRW, Beschluss vom 24.2.2005 - 6 A 4527/02 -, a.a.O., Rdn.45). Ändert sich die beamtenrechtlich vorgegebene Arbeitszeit, so ist eine entsprechende Verringerung oder Anhebung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl der Lehrer / innen zulässig /BVerfG, Beschluss vom 15.3.2006 - 2 BvR 1402/03 -, juris)."
Bedeutet die Ausführung im Umkehrschluss, dass sollte die Grenze der Arbeitszeit überschritten werden, dann eine Kompensation durch Unterrichtsausfall erfolgen müsste?
Von unserer Schulleitung bzw. Abteilungsleitung heißt es dann nur lapidar, dass es nur einzelne Tage betreffe und nicht die Regel sei und somit durchaus Rahmen des Möglichen liege und nicht am Folgetag z.B. die erste Unterrichtsstunde entfallen könne.
Solche Situationen treten auf, wenn zum Beispiel am Vortag Elternabend war von 18 Uhr bis 20 Uhr, einzelne Lehrkräfte aber schon seit 8 Uhr in der Schule sind.
Wie wird es bei euch an den Schulen gehandhabt?
Habt ihr dazu genauere Informationen?