Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich werde in der Elternzeit die Partnermonate machen (nach Geburt des Kindes, zum 1.Geburtstag des Kindes). Meine Frau wird länger Elternzeit nehmen.
Während der eigenen Elternzeit kann man maximal 19,5 Std. pro Woche unterrichten. Das ist ja auch sinnvoll. In den Partnermonaten wollte ich sogar gar nicht unterrichten.
In einer Informationsveranstaltung sagte mir ein Referent, dass die 19,5 Std. aber auch solange für mich gelten würden, solange meine Frau Elternzeit nimmt, wenn ich die 2 Monate Partnermonate nehme. Erst nach dem Ende der Elternzeit auch der Partnerin könne man wieder auf Vollzeit aufstocken. Das kommt mir seltsam vor - ich finde hierzu aber nichts, weder in LVO, LBG, FrUrlV. Vielleicht bin ich betriebsblind. Falls jemand einen Tipp hat, sehr gerne!