Wiederverbeamtung im eigenen Bundesland

  • Hallo zusammen,


    leider ist das Thema Kündigung bzw. Entlassung aus dem Dienst eher Tabuthema, deswegen finde ich kaum hilfreiche Informationen zu meiner Frage.


    Ich bin in NRW auf Lebzeit verbeamtet, allerdings sehr unglücklich mit der Konstellation aus Beruf- und Privatleben. Leider will mein SL mich für eine Versetzung nicht freigeben und ich kann aus verschiedenen persönlichen Gründen nicht 5 Jahre bis zur automatischen Freigabe warten.

    In meinen Augen bliebe nichts anderes übrig, als um Entlassung zu bitten und mich erneut schulscharf zu bewerben. Ob ich dabei bisherige Pensionsansprüche verliere oder nicht, interessiert mich nicht.

    Die Frage ist, kann ich im selben Bundesland wiederverbeamtet werden, wenn ich eine neue Stelle gefunden habe? Im Gesetz zumindest wird es nicht ausgeschlossen...


    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Ich spiele jetzt CDL, aber es ist für mich in dem Fall die einzige mögliche Antwort: Frag den Justiziar deiner Gewerkschaft / Berufsverbandes.
    Die Bezirksregierung wirst du damit überfordern (eine Bekannte hat sich vom Beamtenverhältnis entlassen lassen, DAS hat die schon total überfordert, keine*r wusste spontan, was zu tun ist) UND sie werden womöglich nicht nach der richtigen Antwort suchen, weil sie kein Interesse an dem Spielchen haben.

  • Ich spiele jetzt CDL, aber es ist für mich in dem Fall die einzige mögliche Antwort: Frag den Justiziar deiner Gewerkschaft / Berufsverbandes.
    Die Bezirksregierung wirst du damit überfordern (eine Bekannte hat sich vom Beamtenverhältnis entlassen lassen, DAS hat die schon total überfordert, keine*r wusste spontan, was zu tun ist) UND sie werden womöglich nicht nach der richtigen Antwort suchen, weil sie kein Interesse an dem Spielchen haben.

    Erstmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Rechtsberatung werde ich auf jeden Fall auch in Anspruch nehmen, aber es hätte ja sein können, dass er bereits jemanden gibt, der so einen Weg schonmal gegangen ist.

    Für mich wäre es ja auch kein Spielchen. Ich hätte ja schließlich auch mit Einbußen zu kämpfen, aber nur weil man mit Mitte 20 an einem Ort gebunden war, ist dies aufgrund von unvorhersehbaren Umständen nicht immer ein Leben lang so...

    • Offizieller Beitrag

    Erstmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Rechtsberatung werde ich auf jeden Fall auch in Anspruch nehmen, aber es hätte ja sein können, dass er bereits jemanden gibt, der so einen Weg schonmal gegangen ist.

    Jein.
    Das Problem ist: Gesetze ändern sich. Also: es gab im Referendarsforum den Fall einer Lehrerin, die sich in NDS hatte entlassen lassen und in NDS wieder verbeamtet wurde. Abgesehen davon, dass sie ein Mangelfach in einem Mangellehramt hatte (falls es eine Rolle hat spielen können), ist es Jahre her.
    Mittlerweile verbeamtet NDS die Leute nicht mehr neu, die sich aus anderen BL selbst haben entlassen lassen, das war vor 2-3 Jahren noch ganz anders.
    Ein Erfahrungsbericht ist also sehr risikobehaftet.

    Für mich wäre es ja auch kein Spielchen. Ich hätte ja schließlich auch mit Einbußen zu kämpfen, aber nur weil man mit Mitte 20 an einem Ort gebunden war, ist dies aufgrund von unvorhersehbaren Umständen nicht immer ein Leben lang so...

    Klar. Ich wollte auch nicht sagen, dass es für dich ein Spielchen ist. Aber damit würdest du einen Grundpfeiler des Beamtentums umgehen, den du bei der Planstellenunterzeichnung eingegangen bist.
    Ich finde zwar, dass die in Kauf genommenen Einbüße deutlich genug sind, aber was das Land sich denkt, muss nicht mit Logik erklärbar sein.

  • Hast Du Kinder? Das könnte das Ganze erheblich erleichtern...

    Ja, ich habe zwei Kinder (1 und 3 Jahre) und bin noch in Elternzeit.

    Aber trotzdem macht mit niemand Hoffnung auf Versetzung (Mangelfach Mathe). Ich schaffe den zeitlichen Spagat zwischen Schule und Kinderbetreuung leider überhaupt nicht.

    Jein.
    Das Problem ist: Gesetze ändern sich. Also: es gab im Referendarsforum den Fall einer Lehrerin, die sich in NDS hatte entlassen lassen und in NDS wieder verbeamtet wurde. Abgesehen davon, dass sie ein Mangelfach in einem Mangellehramt hatte (falls es eine Rolle hat spielen können), ist es Jahre her.
    Mittlerweile verbeamtet NDS die Leute nicht mehr neu, die sich aus anderen BL selbst haben entlassen lassen, das war vor 2-3 Jahren noch ganz anders.
    Ein Erfahrungsbericht ist also sehr risikobehaftet.

    Klar. Ich wollte auch nicht sagen, dass es für dich ein Spielchen ist. Aber damit würdest du einen Grundpfeiler des Beamtentums umgehen, den du bei der Planstellenunterzeichnung eingegangen bist.
    Ich finde zwar, dass die in Kauf genommenen Einbüße deutlich genug sind, aber was das Land sich denkt, muss nicht mit Logik erklärbar sein.

    Vielen Dank nochmal. Ich halte euch mal auf dem Laufenden bzgl. der Rechtsberatung.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn deine Elternzeit länger als 8 Monaten dauert, hast du Anspruch auf wohnortnahe Versetzung (unter 50km), allerdings glaube ich bei dir herauszulesen, dass die Entfernung nicht das Problem ist.
    Aber im Rahmen des Rückkehrantrags auf Oliver kannst du einfach eintragen, dass du woandershin möchtest. Dann ist es halt so (du kannst nicht bestimmen, wo du hinkommst, außer natürlich du hast andere Verbindungen), aber deine Schule kann dich da nicht "festhalten".

    • Offizieller Beitrag

    Das mit den Kindern macht die Sache für die nächsten zehn Jahre erheblich leichter.

    Du nimmst Urlaub aus familienpolitischen Gründen und machst dann Teilzeit an einer anderen Schule. Währenddessen kannst Du mit der Schulleitung der neuen Schule und dem/der zuständigen DezernentIn die langfristige Versetzung eintüten.


    Meine Frau macht das seit einigen Jahren so. Ihre formale Stammschule dürfte mittlerweile auch kapiert haben, dass sie dorthin nicht mehr zurück möchte.

  • Wenn deine Elternzeit länger als 8 Monaten dauert, hast du Anspruch auf wohnortnahe Versetzung (unter 50km), allerdings glaube ich bei dir herauszulesen, dass die Entfernung nicht das Problem ist.
    Aber im Rahmen des Rückkehrantrags auf Oliver kannst du einfach eintragen, dass du woandershin möchtest. Dann ist es halt so (du kannst nicht bestimmen, wo du hinkommst, außer natürlich du hast andere Verbindungen), aber deine Schule kann dich da nicht "festhalten".

    Also meine Schule ist leider "nur" 46 km entfernt, deswegen ist keine automatische Freigabe möglich. Die eigentliche Fahrzeit beträgt aber leider wegen des Ruhrgebietsstaus zwischen 60 und 90 Minuten. Völlig unmöglich mit den Kitazeiten zu vereinbaren 🙈

    Eine Absprache mit einem anderen SL habe ich tatsächlich.

    Das mit den Kindern macht die Sache für die nächsten zehn Jahre erheblich leichter.

    Du nimmst Urlaub aus familienpolitischen Gründen und machst dann Teilzeit an einer anderen Schule. Währenddessen kannst Du mit der Schulleitung der neuen Schule und dem/der zuständigen DezernentIn die langfristige Versetzung eintüten.


    Meine Frau macht das seit einigen Jahren so. Ihre formale Stammschule dürfte mittlerweile auch kapiert haben, dass sie dorthin nicht mehr zurück möchte.

    Also meinst du Elternzeit oder eine andere Form der Beurlaubung? Wie genau würde ich denn da vorgehen? Und wie viel Prozent der VZ-Stelle dürfte ich ausüben?

    Ich kann die Elternzeit ja nicht beliebig oft verlängern? Und müsste die neue Schule nicht über die ganze Zeit flexible Mittel für mich haben?

  • Wenn deine Elternzeit länger als 8 Monaten dauert, hast du Anspruch auf wohnortnahe Versetzung (unter 50km), allerdings glaube ich bei dir herauszulesen, dass die Entfernung nicht das Problem ist.
    Aber im Rahmen des Rückkehrantrags auf Oliver kannst du einfach eintragen, dass du woandershin möchtest. Dann ist es halt so (du kannst nicht bestimmen, wo du hinkommst, außer natürlich du hast andere Verbindungen), aber deine Schule kann dich da nicht "festhalten".

    Das ist aber nicht pauschal so, dass man dann wo anders hin kann.

    Wenn man keine 50km entfernt von der Schule wohnt, braucht man nach der Rückkehr aus der Elternzeit genauso die Freigabe der Schulleitung.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde an deiner Stelle mal Kontakt mit dem für dich zuständigen Personalrat aufnehmen. Die können besonders in so kritischen Situationen oft was bewirken.

    Das wäre die andere Möglichkeit. Gleichsam ist der Personalrat nicht allmächtig. Mein Vorschlag funktioniert und verschafft der TE Zeit, die Versetzung in Ruhe einzutüten.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist aber nicht pauschal so, dass man dann wo anders hin kann.

    Wenn man keine 50km entfernt von der Schule wohnt, braucht man nach der Rückkehr aus der Elternzeit genauso die Freigabe der Schulleitung.

    Und ist DIESER Punkt nicht aus meinem Beitrag ersichtlich, in dem ich sowohl die Kilometerangabe nenne und einräume, dass die Entfernung nicht der Grund zu sein scheint?

    Es ist doch logisch, dass ich keinen Anspruch auf wohnortnahe Versetzung unter 50km habe, wenn ich bisher nur 30km habe.

  • Was für ein Käse mit der 50km Regelung, aber Anspruch auf Versetzung hat im Grunde niemand, es ist immer nur ein abwägen zwischen dienstlichen Interesse und Fürsorgepflicht …da bedarf es schon guter Gründe , Pflege bspw…bei Kindern kann theoretisch auch immer die Option Kita fallen ;)


    Es scheint mit der Beurlaubung und Vertretung in Teilzeit ein sehr NRE typisches Phänomen ..in NDS und SH einfach nicht möglich, da kannst nur an deine stammschule

  • Ich habe die Wiederverbamtung in NRW gerade durch bekommen.


    Paar Sachlagen für NRW:

    1.Versucht man in NRW sich auf eine Planstelle zu bewerben, wird abgefragt, ob man bereits in einem unbefristeten Dienstverhältnis mit dem Land steht. In diesem Fall soll man das "Kündigungsschreiben" ( Antrag auf Entlassung) den Bewerbungsunterlagen beifügen. Eine Neuverbeamtung ist demnach möglich, falls der Amtarzt wieder das OK gibt.


    2. Nachdem das LBV von der zuständigen Bezirksregierung (etc.) Nachricht erhalten hat, dass man kein Beamter mehr ist, erhält man irgendwann einen Brief bezüglich der "Nachversicherung". Das Land NRW zahlt in die Rentenkasse den Arbeitnehmer UND den Arbeitgeberanteil, jedoch nur in der Höhe, welche man hätte zahlen müssen, wenn man Angestellter gewesen wäre. Das beigefügte Formular ermöglicht auch zu beantragen, die Nachversicherung bis zu zwei Jahren aufzuschieben. Innerhalb der zwei Jahre muss man also wieder den Beamtenstatus aufnehmen, damit die bisherige Pension nicht in die Rente übergeführt wird.


    3. Wenn man nun Wiederverbeamtet wird, erhält man zwar die gleiche Besoldungsstufe, jedoch verfallen die bereits absolvierten Jahre, um in die nächst höhere Besoldungsstufe aufzusteigen. Wer hier keine finanzielle Verluste einfahren möchte, müsste zum Tag der Besoldungsstufenhochstufung seine Entlassung beantragen.


    4. Gerade bei Kindern gilt: Frühzeitig bei der Krankenkasse einen Termin vereinbaren, um den kommenden Schritt gut zu planen.


    Zu Niedersachsen: Nach aktuellem Landesrecht (leicht auf der entsprechenden Webseite zu finden) verbeamtet das Land nicht mehr, wenn man bereits Verbeamtet war. In dem Gesetz steht jedoch nicht, ob mit dem Dienstherr Niedersachen oder irgendein Dienstherr gemeint ist.

    Für NDS gilt aber auch eine Ausnahmereglung hinsichtlich der Wiederverbamtung. Hierbei entscheidet jedoch der Sachbearbeiter.

  • Wow, vielen Dank, das sind ja tolle Neuigkeiten für mich!

    Ich komme auch aus NRW und würde es supergern so durchziehen wie du!


    Liebäugle ansonsten mit dem lückenlosen Wechsel in den Ersatzschuldienst, aber deine Lösung wäre mir lieber😉

    Wurdest du von der Behörde irgendwie befragt?


    Bzgl des Termins bei der Krankenkasse stehe ich noch auf dem Schlauch:

    Hast du als Entlassungstermin nicht den Tag vor Wiedereinstellung gewählt? Gäbe es dann Probleme bei der Versicherung?

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