Das würde ich wohl gerichtlich klären lassen.
Ja der Gerichtstermin ist bald . Allerdings wird ja immer nach allen Möglichkeiten gesucht klagen abzuwenden . Allerdings : die Schulleitung hat „ im Auftrag“ meine Verträge unterschrieben . Wenn das gültig ist , dann frage ich mich , warum nicht das anordnen meiner Mehrarbeit .
Wie sieht es bei mitlesenden Vertretungslehrkräften aus? Wer hat wie in euren Verträgen unterschrieben ?
Liebste Grüße