Entfristung in NRW nach drei Jahren

  • Also für NRW gilt, Anträge auf Stundenerhöhung werden meist gerne durch die Dienststelle bewilligt.

    Zumindest jenseits der Gymnasien. An diesen dürfte das aktuell jedenfalls dann auch deutlich fachabhängig sein, ob das bewilligt wird oder eben nicht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Klar, aber wieso sollte man dann Lehrer zweiter Klasse sein? Man wird doch genauso behandelt wie alle anderen angestellen Lehrkräfte oder habe ich da was verpasst?

    Weil man in der Gehalt immer weniger verdienen wird. Gleiche Arbeit für deutlich weniger Geld. Keine Chance auf Beförderung. Teilweise einem sogar die Möglichkeit an Weiterbildungen teilzunehmen verweigert wird.

  • Wieso ist man Lehrkraft zweiter Klasse

    Ich habe den Thread jetzt nochmal komplett durchgelesen. Sowie Du schreibst haben die Kollegen ja schon das zweite Staatsexamen. Damit wären sie vollwertige Lehrkräfte. Nur gibt der Erlass das für Euch nicht her und Ihr seid auch nicht in einer Mangelsituation. Eine Entfristung ist dann in diesem Fall (NRW schreib ich zur Vorsicht mal dazu) nur möglich, wenn ein sogenannter Gestaltungsmissbrauch Nähe liegt. Das ist gemein hin der Fall bei mehr als 10 Verträgen in Folge und einer Arbeitszeit vom mehr als vier Jahren. In Einzelfällen geben die Bezirksregierungen aber auch schon vorher nach, wenn vom Schulleiter eine entsprechend positive Bewertung vorliegt.

    Darüber hinaus kann ein Anspruch auch dann bestehen, wenn man nicht vertragskonform eingesetzt wurde, also beispielsweise zusätzlichen Vertretungsunterricht gegeben hat .

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich habe den Thread jetzt nochmal komplett durchgelesen. Sowie Du schreibst haben die Kollegen ja schon das zweite Staatsexamen. Damit wären sie vollwertige Lehrkräfte. Nur gibt der Erlass das für Euch nicht her und Ihr seid auch nicht in einer Mangelsituation. Eine Entfristung ist dann in diesem Fall (NRW schreib ich zur Vorsicht mal dazu) nur möglich, wenn ein sogenannter Gestaltungsmissbrauch Nähe liegt. Das ist gemein hin der Fall bei mehr als 10 Verträgen in Folge und einer Arbeitszeit vom mehr als vier Jahren. In Einzelfällen geben die Bezirksregierungen aber auch schon vorher nach, wenn vom Schulleiter eine entsprechend positive Bewertung vorliegt.

    Darüber hinaus kann ein Anspruch auch dann bestehen, wenn man nicht vertragskonform eingesetzt wurde, also beispielsweise zusätzlichen Vertretungsunterricht gegeben hat .

    Ja eine Entfristung hatten wir wegen des Gestaltungsmissbrauchs auch gerade durch. Mal sehen, was mit der anderen Lehrkraft wird. Danke für die ganzen Infos.

  • Kennt sich jemand bzgl. der Entfristung aus, wenn man sein Examen einmal nicht bestanden hat, aber noch nicht endgültig durchgefallen ist? Hat man dann eine Chance auf eine entfristete Anstellung, oder ist das ein Ausschlusskriterium?

  • Ein Entfristen (freiwillig) von Flexmittel Kräften gibt es nur da, wo ein deutlicher Mangel besteht und von permanent leerlaufenden Stellen im Gymnasialbereich habe ich noch nichts gehört.

    Also gilt für die Stellenbesetzung das Prinzip der Bestenauslese 🤷

    Hallo chemikus08 hast du vielleicht einen Link zu konkreten Infos bzw. der rechtlichen Lage einer befristeten Vertretungsstelle aus Flexmittel in der Sek I? Gilt denn obiger Punkt, dass man nach zwei Jahren entfristet wird? Was heißt das genau arbeitsrechtlich? Bin ich zwar nicht lehramtbefähigt und verdiene weniger aber doch in einem sicheren Arbeitsverhältnis?

  • Du musst zwei Sachen unterscheiden.

    1.) Die von Seiten der Schulbehörde freiwillige Entpflichtung von LK der Sek 1

    Hier gibt es im Rahmen des Handlungskonzeptes zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung die Möglichkeit, dass das Land Dich freiwillig entpflichtet. Dieses Angebot richtet sich an LK mit mindestens Bachelor, die sei drei Jahren unterrichten. In diesem Fall einfach einen Antrag stellen, es entscheidet letztlich die Behörde.


    2.) Entpflichtung wegen rechtsmissbräuchlichem Gestaltungsmissbrauch. Dieser liegt immer dann vor, wenn eine erhebliche Anzahl von Kettenverträgen oder eine erhebliche Beschäftigungszeit zu Grunde liegt. Es gibt hier keine exakte Zahl sondern vage Angaben die zwischen sechs und Acht Jahren Beschäftigungszeit und über sechs Verträgen losgehen. Eine Vorschrift hierzu gibt es nicht, sondern es ist eine individuelle Einzelfallprüfung. Auch Verletzungen im Vertragsrecht gehören dazu. Falls eine LK beispielsweise Mehrarbeit geleistet hat, dann wäre diese ein Abweichen vom Teilzeitvertrag und damit käme automatisch ein neuer unbefristeter Vertrag zu Stande.

    Uns so gibt es eben auch weitere Gründe, z.b. kein ausreichender Nachweis der Vertretungskette, die letztlich dazu führen können, dass ein solcher Gestaltungsmissbrauch vorliegt. Desto näher Du Dich an der o.g. Grenze herantastest, desto eher ist die Behörde geneigt, dem Antrag auch ohne Prozess statt zu geben. Desto weiter Du entfernt bist, umso mehr hängt es davon ab, wie die Chemie zwischen Dir und Deinem Chef sowie die Chemie zwischen Deinem Chef und dem Einstellungsbüro aussieht. Falls die Dienststelle das Begehren abweist, bleibt nur die Möglichkeit der Klage, in dem darauf folgenden Prozess wird sich dann der Einzelfall genau angeschaut.

    Aufgrund der Vielzahl von Verfahren in der Vergangenheit ist die o.g. Grenze entstanden, die so ein Orientierungsrahmen für die Behörde geworden ist. Festgelegt ist der nicht, dass es dazu noch kein Grundsatzurteil gibt.


    Du hast damit kein Lehramt sondern nur ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Du bist damit in NRW mit Bachelor derzeit in die Eg 10 mit Master in die Eg 10 mit Zulage eingruppiert. Ab August 2026 rutschst Du aufgrund der Anhebung des Eingangsamtes damit auf Eg 11 für Bachelor und Eg 12 mit Master.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ganz lieben Dank für die ausführliche Rückmeldung und umfangreiche Informationen. Das hilft so weiter.


    Bekommt man dann Entgeltgruppe X, Stufe 1 als Einstieg für ein Jahr, Stufe 2 für weitere zwei Jahren und dann wird das Gehalt leistungsabhängig weiter angehoben, wie bei allen Verträgen, oder bekommt man bei jedem neuen Vertretungsvertrag wieder die stufe 1? Wahrscheinlich nein, aber ist dies irgendwo rechtlich verankert, dass einschlägige Berufserfahrung als solche anerkannt und belohnt wird?


    Eigentlich wollte ich eine OBAS machen, da ich das für den besseren Weg für alle Beteiligte (Schulsystem, LK und SchülerInnen) halte. Das würde erstmal nicht genehmigt, trotz Masterabschluss und Promotion. Deshalb jetzt das Angebot einer Vertretungsstelle.


    Wird spannend, wenn mein Masterabschluss nicht anerkannt wird. Denn ich im (deutschen) Ausweis einen Doktortitel führe.

  • Solange deine Vertragsunterbrechungen nicht länger als 6 Monate sind, behältst du deine Stufenzuordnung. Allerdings müssen die Stufenlaufzeiten für eine Höherstufung (nahezu) ununterbrochen durchlaufen werden. (Unterbrechung < 1 Monat, Mutterschutz und ähnliches ist ok)


    Deine Berufserfahrung wird nur anerkannt, wenn sie gleichwertig und gleichartig ist. Das heißt du musst sowohl im wesentlichen die gleiche Tätigkeit gehabt haben als auch gleich bezahlt worden sein.


    Dein Doktortitel ist als solcher völlig irrelevant. Bei der Anerkennung wird geschaut, ob die Studieninhalte irgendwie zu den Lehramtsinhalten passen.


    Grundsätzlich ist der Weg der Entfristung fast immer der schlechteste Weg in den Schuldienst, wenn man Alternativen hat.

    Dabei wird dein Vertragsstand quasi eingefroren. Du kannst nicht an Z-Kursen teilnehmen, die Beförderungsämter sind gesperrt, du kannst deine Stundenzahl nicht erhöhen, wenn die Schule oder die Personalstelle das nicht will, etc. Ein Haufen Nachteile, die man erst mit der Zeit merkt.

  • Danke kodi für deine hilfreichen Kommentare. Ja, das ist sicher der schlechteste Weg aus den von dir benannten Gründen. Einziger Vorteil ist, dass ich dadurch einen Fuß hinter die Tür erstmal bekomme. Das muss ich jetzt für mich entscheiden.


    Ich bin nicht so sicher, wer das letzte Wort zum Thema Anerkennung ausländischer Abschlüsse hat und entscheiden darf, ob Studienleistungen fachrelevant sind. Scheinbar ist es in meinem Fall nicht so leicht. Zumal sind meine Studien aus drei unterschiedlichen Ländern und anhand von Notennachweisen ist es echt schwierig, den Schwerpunkt und genauen Inhalt meiner Studiengänge zu verstehen.

  • dann wird das Gehalt leistungsabhängig weiter angehoben, wie bei allen Verträgen,

    Leistungsmäßig passiert da gar nichts

    Von Sufe 1 nach 2 in einem Jahr

    2 nach drei , zwei Jahre

    3 nachh vier , drei Jahre usw

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hey, ich bin gerade in der Situation „Entfristungsklage“ . Ich war Teilzeitbeschäftigte befristete vertretungslehrkraft und habe Mehrarbeit geleistet.

    Wie so oft geschrieben wird, „herzlichen Glückwunsch zum unbefristeten Vertrag“, (wegen Mehrarbeit), ich glaube zu befürchten , das es nicht ganz so einfach ist . Ich bekam gestern von der DGB ( welche mich vertritt ) einen Erlass von NRW , welcher die

    Zuständigkeit

    für Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftig- ten im Geschäftsbereich

    des Ministeriums für Schule und Bildung

    -vom 09.11.2018 regelt .

    Dort steht , das die Bezirksregierung für tarifbeschäftigte zuständig ist, so die Dame vom DGB . Bedeutet , weil der Schulleiter mir keine Mehrarbeiten erteilen durfte , wären die angeblich juristisch ungültig . Anders wäre es , wenn ich diese im nachgang von der Bezirksregierung bezahlt bekommen hätte, dann hätten diese vom Vorgang gewusst und ein unbefristeter Vertrag wegen Mehrarbeit entstanden .


    Angeblich sei dieser Erlass der Dame vom DGB wegen einem ähnlich gelagerten Fall in die Hände gelangt und ihr zur Kenntnis . Das Arbeitsgeticht hat die Klage wohl abgewiesen .

    Aber so ganz kann ich das nicht glauben .

    Haben nicht Schulleitungen die erweiterte vorgesetzteneigenschaft für solche Dinge ?


    Ich brauche schnell ein paar Infos ,… Ich hoffe jmd kann mir etwas gegenteiliges sagen oder hat erlasse oder Urteile zur Hand .

    Ich bedanke mich im Vorfeld fürs Lesen und etwaiger Antworten !

    Lg


    Der Kammer Termin ist in wenigen Wochen (Land NRW)

  • Wurde deine Mehrarbeit denn gezahlt, taucht sie irgendwo auf?

    Hi , nein , die Überstunden würden nicht gezahlt . Ist mir allerdings auch erst später aufgefallen , dass ich 28 std statt 27 wie im Vertrag gesteckt war und auch per Vertretung gearbeitet habe. Der Schulleiter streitet auch ab , dass ich 28 std gearbeitet hatte , obwohl ich die Stundenpläne Steckplan und vertretungspläne fotografiert habe und es nachweisen kann .


    Ist das ein Problem ? Hab ich tatsächlich jetzt umsonst gearbeitet ? Ich meine durch meine vertragliche Mehrarbeit die zustande kam , wurde ich ja übervertraglich beschäftigt . Das ist ja Fakt .

  • Wenn du das nachweisen kannst, sollte das eigentlich kein Problem sein.

    Scheinbar schon , angeblich wären die Mehrarbeitsstunden juristisch ungültig , da der Schulleiter mir die Mehrarbeit ohne die Bezirksregierung angeordnet hat . Kann mich wer eines besseren belehren ?

    Lg

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