Hallo,
im Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung steht.
ZitatPersonen, die an Schulen in einem befristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis bereits als Lehrkraft unterrichten, wird die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zu stellen.
Voraussetzungen:
- mindestens Bachelorabschluss einer Hochschule oder anderer vergleichbarer Hochschulabschluss,
- Unterrichtserfahrung von mindestens drei Jahren im Umfang von mindestens einer halben Stelle innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.
Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet unter Einbindung der Schulleitung, ob die Person für die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis als Lehrkraft im Schuldienst geeignet ist.
Eine Entfristung von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Staatsprüfung nicht bestanden haben, ist nicht möglich.
Befristung der Maßnahme auf zwei Jahre und Evaluation; Geltung für die Schulform Grundschule, die Schulformen der Sekundarstufe I und die Förderschule.
Wird dies durch den Erlass vom 02.02.2023 auch auf andere Schularten ausgeweitet? Wo finde ich den Erlass und die entsprechende Information darin?
Danke