Einstellung als Tarifangestellte

  • Hallo,

    ich bin nun mit dem Ref fertig und werde demnächst unbefristet eingestellt. Ich wollte mich ursprünglich direkt verbeamten lassen.

    Nun plane ich im nächsten Jahr zu heiraten und eine Verbeamtung kommt daher nicht mehr in Frage, weil eine Versetzung erst nach 3 Jahren möglich ist, aber nach Ablauf dieser 3 Jahre auch nicht garantiert werden kann (so das Schulamt). Mir wurde nun vorgeschlagen, die Stelle in einem unbefristeten Beschäftigtenverhältnis als Tarifbeschäftigte anzutreten, da ich so unter Einhaltung der Kündigungsfrist die Stelle jederzeit kündigen kann. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich dadurch?

    Wenn ich die Stelle bspw. nach einem Jahr kündige und mich an einer neuen Schule bewerbe, habe ich dann noch die Möglichkeit, mich verbeamten zu lassen?

    Ich wohne in NRW und bin Grundschullehrerin.


    LG

  • Zitat

    habe ich dann noch die Möglichkeit, mich verbeamten zu lassen?


    Jap, sofern gesundheitlich fit / Altersgrenze noch nicht überschritten / EU-Staatsbürgerschaft.



    Weshalb du dir nicht direkt eine Stelle an deinem Wunsch-Ort suchst, ist mir allerdings schleierhaft. Oder ich verstehe den Zusammenhang mit der Heirat nicht.-

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings müsste geschaut werden, ob du nicht rechtzeitig gekündigt haben musst, um dich überhaupt auf Planstellen bewerben zu dürfen. Du besäßest ja schon eine Planstelle. "Planstelle bricht Vertretungsvertrag" ist ja nur für befristete Verträge.
    Und es kann sein, dass du den Spaß der Revisionsstunden mehrmals machen musst (weil es bei Angestellten "früher" ist).

  • Wenn ihr noch nicht wisst, wo euer Lebensmittelpunkt künftig sein wird, ist das womöglich eine vernünftige Option - wer hat dir das denn vorgeschlagen?


    Ich weiß von einer inzwischen verheirateten Lehrerin, dass sie in einem Ort festsitzt, an dem sie eigentlich nicht leben will. Ihr Mann könnte noch mehrfach die Stelle wechseln, sie könnten hinziehen, wo sie sich wohlfühlen. Aber sie ist halt verbeamtet und es ist schwierig. Sie ist auf die erste Stelle gewechselt, weil ihr (jetziger) Mann da war.


    Ich sehe, dass manche Versetzungen ganz unerwartet schnell gehen, auf andere warten die Leute echt Jahre.


    Bei uns hat es auch drei Umzüge über größere Strecken (auch mit Kindern) gebraucht, bis wir uns dauerhaft niedergelassen haben. Ihr solltet wirklich abwägen, wie ihr es planen wollt.


    Natürlich ist es am besten, gleich zu wissen, wo man für immer wohnen will. Das wäre für mich nie eine Option gewesen und ist es jetzt auch noch nicht. An manchen Tagen habe ich einfach Lust, meine Sachen zu packen und dahin zu ziehen, wo wir immer Urlaub machen.

  • chilipaprika

    Angestellte und Revisionsstunden? Für eine Stelle im ersten Beförderungsamt ja, aber sonst?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    chemikus08 im Rahmen der Probezeit werden doch auch Revisionsstunden abgehalten? (War zumindest bei meinen angestellten Kolleginnen so (die dann später verbeamtet wurden - Widerspruch beim Amtsartz und so weiter - , ich bin nicht mehr sicher, ob die Stunden "anerkannt" wurden (weil die Probezeit ja viel kürzer ist)

  • Im Rahmen der Probezeit sollte der Schulleiter Mal ne Probestunde gesehen haben. Bei denen die auf eine feste Stelle kommen, wird das auch gemacht. Bei den Flex Kräften wäre ich mir da nicht so sicher.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die Bezeichnung ist halt falsch, Unterrichtsbesuche in der Probezeit sind keine „Revisionsstunden“, „Revisionsstunden“ gibt es ausschließlich bei Beförderungen.


    Das ist aber Lehrerzimmer-Slang ;)

  • Bei den befristet Angestellten kann man sicher froh sein, wenn man am Ende ein Zeugnis bekommt, das auf Erzählungen im Lehrerzimmer beruht

    Ja das ist teilweise so, dies halt allerdings schon zu arbeitsrechtlichen Problemen geführt. So habe ich einen Fall eines Urteils vor Augen, da wurde ein Kollege sechs Jahre in Folge immer wieder beschäftigt. Als es um die Entfristung ging, kam man auf die gloreiche Idee ihm die Probezeit als nicht bestanden zu testieren. Da hat dann das Landesarbeitsgericht gesagt, ist nicht. Das Land hatte sechs Jahre Gelegenheit die Eignung zu prüfen. Der Kollege wurde entfristet.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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